Gutachten Priv.Unfallversicherung

Hallo Beatesch!

Da ich auch in dieses "Institut" zur Begutachtung muss und mich diese Bezeichnung "Versicherungsmedizin" auch ein wenig ..... beunruhigt....:
Könntest du wohl ein bisschen berichten wie´s war?

Vielen Dank schon mal vorab!
Gruß
xgreek69x
 
Puv

Hallo,
mit dem privaten Gutachter war es wohl nichts. Wie die gehört haben, dass ich schon 2 Gutachten über die PUV habe. Hatten die keinen Termin mehr frei.
Also musste ich doch zu diesen Gutachter Dr. Thomann. War wie erwartet ein Gutachten für die PUV, er hat mir 2/10 Armwert angerechnet.:mad:
Jetzt ging es in die nächste Runde.
Heute war Gerichtstermin. Auf einmal zweifelt die Versicherung einen Unfall an. Ich müsste beweisen, dass es einen Unfall war und ob ich Zeugen für diesen hätte. Ich bin fast vom Stuhl gefallen, kann mir jemand weiterhelfen. Wie soll ich bei einer so fiesen Tour weiter vorgehen. :confused:
 
Unfall nachstellen

Hallo Beatesch,

das ist nichts ungewöhnliches, dass die Versicherung jetzt auch noch den Unfall anzweifelt. Ich kenne nicht Deine Vorgeschichte, aber ich habe im Laufe der Jahre schon so einige Unfälle als Nachstellung dargestellt. Das ist meiner Ansicht nach die beste Möglichkeit der Versicherung klarzumachen, dass es ein Unfall gegeben hat un d wie dieser aussah. Mein Erfahrungschatz reicht mittlerweile vom normalen Verkehrsunfall bis hin zum Arbeitsunfall (vom Lkw gefallen, vom Patienten verprügelt, eine Grätsche gemacht beim Bund auf der Hindernisbahn usw.)

Gruss der RekoBär:)
 
PUV zahlt nicht. Gerichtsverhandlung

Ich hatte diese Woche Gerichtsverhandlung. Jetzt kommt meine PUV (Ergo Versicherung) mit einer ganz neuen Masche, sie zweifeln den Fahrradunfall an. Ich sollte jetzt beweisen, dass es ein Unfall war!
Zeuge ist ja mein Mann, der aber vor mir fuhr mich auf der Straße liegen sah. Kann mir jemand helfen. Wie soll ich mich verhalten.
 
Hallo Beatesch,

wenn Du hier im Forum viel liest....dann würdest Du über den Weg Deiner PUV nicht so erstaunt sein.

Du hast den Unfall Deiner PUV angezeigt und wenn Du Dich nicht aus lauter Müdigkeit auf die Strasse gekuschelt hast....dann war es wohl ein Unfall.

Also....bleibe bei dem was Du ausgesagt und geschrieben hast und mach Dich nicht verrückt.

Was sagt Dein RA?

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Beatesch,

da bleibt die Frage offen, inwiefern der Unfall angezweifelt wird.

Die Argumente in Form von Verletzungen, Voraussetzungen (Unfallörtlichkeit, Plausibilität), Schäden am Fahrrad, Unfallversorgung etc. hast Du ja in der Hand.

Jetzt kommt meine PUV (Ergo Versicherung) mit einer ganz neuen Masche, sie zweifeln den Fahrradunfall an. Ich sollte jetzt beweisen, dass es ein Unfall war!
Zeuge ist ja mein Mann, der aber vor mir fuhr mich auf der Straße liegen sah. Kann mir jemand helfen. Wie soll ich mich verhalten.

Welche Feststellungen liegen denn dem Gericht vor, welche Einstellung wird dort vertreten? Wird bezweifelt, dass es sich um einen Unfall im Sinne des Unfallbegriffes handelt? Wie lautet denn der Vorhalt der Versicherung genau?


Gruss

Sekundant
 
Fahrradunfall

Hallo Beatesch,

wie Sekundant schon geschrieben hat, kommt es darauf an, was an dem Unfall angezweifelt wurde. Wurde Dir gar unterstellt, dass Du die Angelegenheit vorgetäuscht hast, oder werden nur die gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht als Unfallkausal angesehen.

Vielleicht wäre es sinnvoll, den Unfall nachzustellen. Damit konnte ich schon einigen helfen. Denn, was man auf Bildern sieht, lässt sich nicht so einfach vom Tisch wischen.

Gruss der RekoBär:)
 
Hallo Beatesch und alle anderen,
knickt nicht vor jedem Pubs einer Versicherung ein.
Ihr habt einen Unfall erlitten, der ist mehr oder weniger gut protokolliert.
Wenn die Versicherung die Protokollierung/Schilderung anzweifelt, muss sie das beweisen. Zweifel an der Schilderung des Versicherten genügen nicht, im ganz grossen Zweifel entscheidet das Gericht.
Und hier fängt die Ungerechtigkeit an: Lieschen Müller gegen die Rechtsabteilung der XY-Versicherung. Die XY-Versicherung hat Zeit, Geld, Personal um bis zum BGH zu gehen, Lieschen Müller hat Hartz IV und ein Schulpflichtiges Kind!
Na, wer wird am Ende vor dem BGH obsiegen und wer muss anschliessend Privatinsolvenz anmelden?
Das System ist verkehrt. Ich bin nicht für kostenfreie Prozesse, aber die Kosten sollten neben dem Streitwert auch dem Leistungsvermögen der Prozessgegner angepasst werden.
So wäre es denkbar, einem Hartz IV'ler 100 € und der dagegen prozessierenden Versicherung 10.000 € abzuverlangen.
Also, nur bei wasserdichten Argumenten klagen, sonst Vergleich anstreben.
In diesem Sinne
Paro
 
Hallo Paro,

vom Grundgedanken bin ich deiner Meinung.

Aber warum soll ein Sozialhilfeempfänger nur 100€ Prozesskosten zahlen und andere (ich auch) müssen sehr viel arbeiten um RA und Gericht bezahlen zu können.

Es sollte jedem "normal Bürger" nur eine Pauschalsumme an Prozesskosten abverlangt werden und Konzerne mit großen Anwaltskanzleien den Löwenanteil.
Vielleicht lassen es dann die Versicherungen nicht immer auf eine Klage ankommen....in der großen Hoffnung ihr "Gegenüber" verhungert im Laufe der Klage.

Gruß
Kai-Uwin
 
Kai-Uwin,

die Leute, die Prozesskostenhilfe bekommen, bekommen sie, weil sie arm sind. Das kann unterschiedliche Gründe haben natürlich, aber Sozialneid ist hier echt nicht angebracht. Ich hätte lieber meine Arbeitsfähigkeit wieder als den Vorzug der Prozesskostenhilfe...

Sorry, ich weiß, du meintest es nicht so, aber darüber bin ich eben gestolpert. Mir hat heute jemand erklärt, ich wäre ja gar nicht arm, er kenne Leute, die hätten im Monat viel mehr als ich, aber Ende des Monats stünden sie so viel schlechter da als ich. Da ich von extrem wenig Geld lebe, nehm ich so Äußerungen langsam dummerweise doch persönlich...

LG
Meli
 
Hallo Meli,

so habe ich es überhaupt nicht gemeint und auch nicht so geschrieben.

Wir werden auch ausgesaugt vom Gericht und den Rechtsanwälten (die natürlich auch nicht umsonst arbeiten wollen....ich auch nicht;))

Lies meinen Beitrag noch einmal genau durch;):)

Gruß
Kai-Uwin
 
Fahrradunfall

Die Versicherung zweifelt vor Gericht jetzt alles an.
1. Das es einen Unfall überhaupt gab :mad::confused:
2. Das schon eine Vorschädigung an der Schulter war, die durch
den Unfall erst akut wurde.
Der Richter meinte, wir (mein Anwalt und ich) müssten den Unfallhergang beweisen:confused::confused:.
 
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