Par.48 SGB X welche folgen?

Lieber @Piet pender , lieber @kelasigi ,
in einem anderen Thread hatte ich einen wissenschaftlichen Artikel eingestellt, dort geht es um die BK 2108.

Er ist kostenfrei auf den Webseiten des Springerverlages erhältlich, hier ist der Link:
www.springermedizin.de/begutachtung/begutachtung/ueberpruefung-der-fuer-die-begutachtung-der-bk-ziffern-2108-und-/23639420

Die Thematik lautet:

Überprüfung der für die Begutachtung der BK-Ziffern 2108 und 2110 relevanten Zusatzkriterien „besonders intensive Belastung“ und „besonderes Gefährdungspotenzial durch hohe Belastungsspitzen“​

Sonderauswertung der Deutschen Wirbelsäulenstudie​

Autoren sind: Prof. Dr. med. Andreas Seidler, MPH, Rolf Ellegast, Dirk Ditchen, Matthias Jäger, Ulrich Bolm-Audorff
Erschienen im Januar 2023.

LG KS1973
 
Danke

Ich will nur wissen ,wenn ich den Vergleich annehme, ob meine Bk2108 weiter existiert ,
Mit 10% MdE .
Kann passieren ,dass mein Gesundheitszustand der Bk2108 sich verschlechtert .
Kann ich erneut Antrag auf die Erhöhung der MDE
stellen?

Danke
 
Lieber @kelasigi ,
Du musst dies mit Deiner Anwältin besprechen, wenn sie zur Zeit erkrankt ist, gibt es vielleicht einen Vertreter?

Die Angelegenheit ist nicht so einfach zu lösen, da man sich auch mit Deinen Akten beschäftigen musss.

Schreibe dem Sozialgericht und bitte um Verlängerung der Entscheidungsfrist, da Deine Rechtsanwältin zur Zeit erkrankt ist.

LG KS1973
 
Hallo

Ich will nur wissen ,wenn ich den Vergleich annehme, ob meine Bk2108 weiter existiert ,
Mit 10% MdE .
Kann passieren ,dass mein Gesundheitszustand der Bk2108 sich verschlechtert .
Kann ich erneut Antrag auf die Erhöhung der MDE
Ich rate auch dazu, das mit RA / RAin zu klären und schriftlich festzuhalten.
Ich (Laie) habe es so verstanden, dass normalerweise ein Vergleich bedeutet, dass zukünftige Verschlechterungen nicht geltend gemacht werden können, da Vergleich das Verfahren beendet.

@kelasigi Ich hatte dich so verstanden, dass du einem Vergleich nicht zustimmen willst. Verwechsel ich etwas?

LG
 
Wichtig ist doch wie der damit verbundene Bescheid der BG aussieht.
Was steht als Erkrankungen im Vergleich und das muss ohne abschweife auch in dem dazu gehörigen Bescheid der BG stehen.

Zumindest ist das bei meinen Vergleichen mit meiner BG so geschehen, mit oder ohne Gericht / Anwalt.
Wenn Du BK 2108 hast und das erwiesen ist, wie soll das auf einmal verschwunden sein und für die Zukunft
kann durchaus eine Verschlechterung eintreten.
ggf. kann man dann einen Verschlechterungsantrag zum Aktenzeichen der BK stellen.
 
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