Par.48 SGB X welche folgen?

Hallo HWS Schaden,
Sorry ich verstehe das nicht.
" das die Kosten für den eigenen RA von der Gegenseite übernommen werden müssen"

Ich verstehe diesen Satz nicht oder falsch.
Muss ich die RA Kosten beim Vergleich übernehmen?
 
Hallo @kelasigi

Du musst das bei einem Vergleich ansprechen und kannst es aushandeln.
Dein RA muss dich auch beraten, wenn du das Thema ansprichst.
Wenn ihr geschickt verhandelt, muss die Gegenseite die Kosten übernehmen.
Der ganze Vergleich ist Verhandlungssache. Aber ob du dabei besser wegkommst? Die Gegenseite erklärt sich zu einem Vergleich ja nur bereit, wenn sie sich einen Vorteil dadurch verspricht. Der RA verdient m.W. bei einem Vergleich mehr und falls er den Vergleich befürwortet, solltest du das mit-bedenken.

Welcher Vergleich wird dir denn angeboten?

LG
 
Hallo.
Wenn ich 40 000 brutto gehabt habe
Wieviel bekommt man monatlich bei 20 % MdE?

Bei Mathematik bin ich eine grosse Null
 
Hallo Kelasigi,

du hast eine RSV, die zahlt alles, Punkt.

Das Gerichtsgutachten nach § 106 SGG hat dir eine Mde 20% für ein Jahr zugestanden. Also bekommst du ohnehin Geld, wenn es dabei bleibt. Warum dann ein Vergleich.

Du hast jetzt oder später die Möglichkeit ein Gutachten nach § 109 SGG einholen zu lassen, hier kannst du den Gutachter selbst bestimmen.

"Ein Gutachten nach § 109 SGG, auch bekannt als Parteigutachten, wird in Sozialgerichtsverfahren eingesetzt, wenn ein Kläger mit dem Gutachten eines gerichtlich beauftragten Sachverständigen nicht einverstanden ist oder zusätzliche Klarheit benötigt. Die Kosten für ein solches Gutachten werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen, vorausgesetzt, die Versicherung deckt die Kosten im Rahmen der Sozialrechts-Deckung ab."

Welche Fehler siehst du im Gerichtsgutachten.
Was sagt denn dein behandelnder Arzt zu dem Gerichtsgutachten.

Also, bei einem Vergleich bekommst du vermutlich genau das, was das Gericht dir ohnehin zusprechen würde.

MFG
 
Hallo Herrx.
Danke für Deine verständliche Erklärung.
Hallo Kelasigi,

du hast eine RSV, die zahlt alles, Punkt.

Das Gerichtsgutachten nach § 106 SGG hat dir eine Mde 20% für ein Jahr zugestanden. Also bekommst du ohnehin Geld, wenn es dabei bleibt. Warum dann ein Vergleich.

Du hast jetzt oder später die Möglichkeit ein Gutachten nach § 109 SGG einholen zu lassen, hier kannst du den Gutachter selbst bestimmen.

"Ein Gutachten nach § 109 SGG, auch bekannt als Parteigutachten, wird in Sozialgerichtsverfahren eingesetzt, wenn ein Kläger mit dem Gutachten eines gerichtlich beauftragten Sachverständigen nicht einverstanden ist oder zusätzliche Klarheit benötigt. Die Kosten für ein solches Gutachten werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen, vorausgesetzt, die Versicherung deckt die Kosten im Rahmen der Sozialrechts-Deckung ab."

Welche Fehler siehst du im Gerichtsgutachten.
Was sagt denn dein behandelnder Arzt zu dem Gerichtsgutachten.

Also, bei einem Vergleich bekommst du vermutlich genau das, was das Gericht dir ohnehin zusprechen würde.

MFG
 
Hallo
Ich werde den Vergleich nicht annehmen. Ich bezahle doch fast 20 Jahren die RSV, wegen paar Tausend Euro wird die RSV nicht Pleite.
Eine Verständigung Frage.
Wenn ich den Vergleich angenommen hätte,
wäre meine " Geschichte " mit Verletztenrente
für immer beendet???? Ich könnte keinen neuen Antrag auf Erhöhung der MdE stellen.
Bei mir wurden 2 Gutachten (orthopädischens und neurologisches) erstellt .
 
Hallo Kelasigi,

ich bin kein Fachmann im Sozialrecht.

Google mit KI sagt folgendes:


Übersicht mit KI
Weitere Informationen

In Sozialgerichtsverfahren kann ein gerichtlicher Vergleich sinnvoll sein, um einen Rechtsstreit beizulegen. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass ein Vergleich für eine Partei ungünstiger ist als das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens, oder wenn sich der Zustand der Partei verschlechtert. In solchen Fällen kann der Vergleich angefochten werden, was bedeutet, dass der Rechtsstreit wieder aufgenommen wird und die Partei möglicherweise schlechter dasteht.

Wann kann ein Vergleich im Sozialrecht ungünstig werden?
  • Verschlechterung des Gesundheitszustands:
    Wenn sich der Gesundheitszustand der Partei nach dem Vergleich verschlechtert, kann dies dazu führen, dass der Vergleich nicht mehr den tatsächlichen Bedürfnissen entspricht
    , wie ein Rechtsanwalt Mathias Klose, Regensburg angibt.

  • Ungünstige Bedingungen im Vergleich:
    Der Vergleich kann Bedingungen enthalten, die für die Partei nachteilig sind und die sie später bereuen könnte.


  • Anfechtung des Vergleichs:
    Ein Vergleich kann unter bestimmten Umständen angefochten werden, z.B. wegen Irrtums, Täuschung oder Drohung. Wenn die Anfechtung erfolgreich ist, wird der Vergleich als ungültig angesehen, und der Rechtsstreit wird wieder aufgenommen, wie auf einer Webseite zu Gerichtlichen Vergleichen beschrieben.

Irrtum, Täuschung oder Drohung liegen bei dir wohl nicht vor.
  • Risiko der verschlechterten Position:
    Es besteht das Risiko, dass die Partei nach einer erfolglosen Anfechtung am Ende schlechter dasteht als mit dem Vergleich.

Du solltest aber einen Plan haben, wie es im Gerichtsverfahren weiter gehen soll. Sind die Gutachter schon mündlich befragt worden, sind die Gutachten nachweislich falsch. Willst du Gutachten nach § 109 SGG einholen lassen.

Mitleid bekommst du geschenkt, Erfolg musst du dir hart erarbeiten. Wer nicht kämpft hat schon verloren.

MFG
 
Hallo Kelasigi,

wenn du mit den 20% für ein Jahr erst mal zufrieden bist, kannst du dem Gericht mitteilen:

Teilen wir mit, dass der angebotene Vergleich nicht zustande kommt. Wir verzichten zum jetzigen Zeitpunkt auf eine mündliche Befragung der Gerichtsgutachter. Wir bitten um ein Urteil.

MFG
 
Danke.
Meine Anwältin ist noch krank.
Was ich nicht verstehe.
Wenn ich den Vergleich annehme ,mit dem
48 Ssgx bedeutet das, dass ich in der Zukunft ,bei Verschlechterung meiner BK2108, nichts mehr unternehmen kann. Keinen Antrag auf Erhöhung
der MdE ?
MfG
 
Hallo Kelasigi,

diese Frage kann ich nicht beantworten.

MFG
 
@ kelasigi
Live und in Farbe und ohne Ki!
Dir werden die 20% für ein Jahr bewilligt. Damit ist das Thema abgeschlossen. Wenn du immer noch an Beschwerden leidest dann musst du das nachweisen. Dann solltest hier erzählen worum es konkret geht und man kann dir dabei helfen.
Alles Gute und viel Glück
Piet
 
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