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Hallo Kelasigi,
du hast eine RSV, die zahlt alles, Punkt.
Das Gerichtsgutachten nach § 106 SGG hat dir eine Mde 20% für ein Jahr zugestanden. Also bekommst du ohnehin Geld, wenn es dabei bleibt. Warum dann ein Vergleich.
Du hast jetzt oder später die Möglichkeit ein Gutachten nach § 109 SGG einholen zu lassen, hier kannst du den Gutachter selbst bestimmen.
"Ein Gutachten nach § 109 SGG, auch bekannt als Parteigutachten, wird in Sozialgerichtsverfahren eingesetzt, wenn ein Kläger mit dem Gutachten eines gerichtlich beauftragten Sachverständigen nicht einverstanden ist oder zusätzliche Klarheit benötigt. Die Kosten für ein solches Gutachten werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen, vorausgesetzt, die Versicherung deckt die Kosten im Rahmen der Sozialrechts-Deckung ab."
Welche Fehler siehst du im Gerichtsgutachten.
Was sagt denn dein behandelnder Arzt zu dem Gerichtsgutachten.
Also, bei einem Vergleich bekommst du vermutlich genau das, was das Gericht dir ohnehin zusprechen würde.
MFG
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