Hallo,
Hoffe es ist jetzt klarer.
Nein, ganz und gar nicht, leider ...
... Ich warte nun auf den endgültigen Anerkennungsbescheid. ... Formal ist es noch nicht geschehen.
Du hast im ersten Beitrag geschrieben, dein DU war 2011, das Unfallereignis liegt jetzt also ca. 4 Jahre (!) zurück.
Du hast nach einem DU Anspruch auf eine DU-Anerkennung (od ablehnenden Bescheid) in angemessener Frist - also innerhalb von etwa 6 Monaten (!).
Was läuft da schief?
Wieso hast du keinen Bescheid, ob DU anerkannt ist oder nicht?
Mein Rat - falls wirklich dazu noch kein Bescheid an dich ergangen ist:
Schreibe (nicht anrufen! !) an Dienststelle
und Unfallfürsorgestelle (oder wie die "BG" bei dir heißt), dass du einen Bescheid über DU-Anerkennung forderst
und setze im Schreiben eine Frist (ca. 10 Tg).
Dem Personalrat (Personalvertretung, wie auch immer es bei Pol heißt)
MUSS vorliegen, ob ein Bescheid über Anerkennung/Ablehnung des DU ergangen ist.
Bitte rufe da an und hole sie ins Boot!
PR/PV unterliegt der Schweigepflicht ggü Dienstherrn, euer Gespräch ist also vertraulich.
Mir ist unerklärlich, dass du keinen DU-Bescheid hast.
Das war allerdings bei mir auch so, denn: Der Bescheid war auf dem Dienstweg hängengeblieben.
Hake also unbedingt nach.
Du musst raus aus der passiven Rolle.
Post = Bescheid (habe ich hier gelernt)
Wenn unter dem Bescheid eine Rechtsbehelfbelehrung steht, ist Frist für Widerspruch = 4 Wochen,
steht keine R.b.belehrung drunter, ist Widerspruchsfrist = 1 Jahr.
Falls nicht zu persönlich:
Was stand in dem Bescheid (der "Post")? Falls möglich / ANonymität wahrend, dann tipp bitte mal ein.
Liebe Grüße
HWS-Schaden
(ich weiß, das nervt, ging mir - als ich hier so ohne Ahnung und Plan meine ersten Fragen gestellt hab - jdnf so . hat aber geholfen ...)
Nicht den Mut verlieren!