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Versorgungsamt sagt:kein GdB ohne MdE - Festlegung der BG

Hi HWS-SCHADEN,
wahrscheinlich hast du recht und das geht ggf. nach hinten los...
Ich werde die gar nicht oder zu wenig berücksichtigten Dinge nur benennen, auf die vorliegenden Arztberichte verweisen oder auffordern die Ärztes aktuell zu befragen.
Hoffe, die rühren sich überhaupt...:rolleyes:
Danke und
LG Ellen
 
Hallo Ellen,
ich glaube, du hast mich missverstanden:
Aber das mit den Ärzten, wo ich rankomme, gefällt mir. Das werde ich tun. Und der Rest kriegt einen Verweis, wer zu fragen ist.

Das VA soll ALLE (alle wichtigen) Fachärzte anschreiben.
Dazu wird den Ärzten ein Formular vom VA zugeschickt. Sie können den Bericht ans VA gesondert abrechnen.
Es geht nicht darum, dass du vorher zu den Ärzten gehst, um einen Bericht einzuholen - du hast doch bereits Berichte beim VA von diesen (?) Ärzten eingereicht, soweit ich dich verstanden hatte.
Es geht darum, dass du die Ärzte (falls du es schaffst / die, bei bei denen du es schaffst) informierst, dass das VA sie wahrscheinlich anschreiben wird.
Ich habe einigen Ärzten vorab eine Kopie dessen gegeben, was ich in meinem Antrag geschrieben habe.

M.W. ist das VA verpflichtet zur Ermittlung.

Erstelle für die Widerspruchsbegründung eine Liste, bei welchen Fachärzten noch keine Auskunft eingeholt wurde. Hier wurde nicht ausreichend ermittelt*, betone das.
* Ob "ermitteln" der richtige Begriff ist, weiß ich nicht sicher. Das kann man nachlesen, soweit ich weiß.

Betone zusätzlich, dass dein Psychiater auf das Auskunftersuchen des VA wartet und dir diese Auskünfte fürs VA nicht in einem Bericht zu geben bereit ist, sodass zur Beurteilung des GdB ein Auskunftersuchen des VAs bei deinem Psychiater unbedingt erforderlich ist.

Die weiteren Punkte: in deinem parallelen Thread.

Liebe Grüße HWS-Schaden

P.S. Auch wenn ichs wie "Aufforderungen" geschrieben habe ("Erstelle ...", "Betone ..."): Ich kann nur meine eigene Erfahrung weitergeben und keine Rechtsberatung geben. Ich bin Laie. Es ist mir manchmal nur zu umständlich zu schreiben: "Ich würde ... betonen. ..." - anders waren die Tipps nicht gemeint.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS-Schaden,
vielen Dank für die wertvollen Tipp. Deine Schreibweise ist völlig okay und ich habe das auch richtig verstanden.
Bin sehr froh, wenn ich hilfreiche Tipp bekomme und auch gleich weiß, wie ich das zu machen habe. Das hilft mir sehr, wenn mein Kopf mal wieder streikt und ich so gar nicht klar denken kann.
Ich werde den Brief jetzt nochmal anpassen, ganz ohne GdB-Angaben. 2 Ärzte habe ich schon informiert und sie wollen den Schriebs vom VA dann auch für mich ausfüllen. Bei einem muss ich noch nachfragen, ob er das für mich macht.
Also, nochmals lieben Dank!

LG Ellen
 
Hallo Ellen,

HWS-Schaden hat vollkommen recht.

1. Du musst Dir die kompl. VA Akte ansehen und kopieren.

2. Nein, nicht vorher die Ärzte fragen ob sie etwas schreiben, die Ärzte werden vom VA angeschrieben und erhalten dafür auch ein Entgeld, einen Bericht zu schreiben!

3. Das ist Blödsinn auf das BG-GA zu warten, das VA muss eigentständig ermitteln.
Den Grund kann man sich ja gut denken....:cool:

4. Ja, auch nicht ALLES dem VA hin schreiben, was sie nicht oder falsch bewertet haben. Hebe Dir Joker für die Klage auf - die heißt dann: Blatt 2, Blatt 4, Blatt 7 usw. NICHT GEWÜRDIGT!

Lass DIch nicht verar.....

Viele Grüße

Kasandra
 
Danke, liebe Kassandra!
Das meiste hab ich schon erledigt.
1. Akte ist eingesehen, habe ich da - waren eh nur 5 Seiten :eek:
2. Meine "guten' Ärzte wissen Bescheid und unterstützen mich. Das vorher zu wissen, beruhigt mich...
3. Das sehe ich auch so. Leider gibt es ja den Paragraphen 69 Sgb IX, worauf das VA sich bezieht. Und da suche ich noch den passenden Passus, Urteil o.ä., wie ich dem widersprechen kann.
4. Die 'Kleinigkeiten" will ich im Widerspruch eh nicht erwähnen, da fehlen mir z.T. auch die Ärzte dazu.
Wenn Sie die 4 "großen Probleme" SHT, PTBS, Gesichtsschädel und Hand anerkennen würden, reicht mir das völlig...
Danke für Deine Hilfe!
LG Ellen
 
Hallo @ all.
Ein update von mir...
Nachdem ich über den Sommer ja damit vertröstet wurde, dass meine Ärzte angeschrieben wurden und ich mich gedulden muss, bis die Antwort da ist, habe ich nun doch mal wieder nachgefragt. Schließlich hatte ich inzwischen herausbekommen , dass nur 4 von den Ärzten angeschrieben wurden und alle spät. Im August geantwortet hatten.
Und die unglaubliche Antwort des VA? Die Unterlagen liegen beim ärztlichen Dienst und ich müsse mich leider noch gedulden.:eek:
So langsam reicht aber mit der Geduld. Seit etwa 10 Monaten haben die meinen Antrag samt aller Unterlagen, seit Mai läuft der Widerspruch - wie lange soll das denn noch dauern. Wohl gemerkt, ich bin Arbeitnehmer
Mehr als die immer wieder an die beschleunigte Bearbeitung bei Arbeitnehmern zu erinnern, wie mir hier geraten, kann ich ja wohl leider kaum tun...
Oder habt ihr ne Idee?
Anrufen bringt ja wohl auch nix.. :confused:
Bin echt frustriert, hatte sehr auf die 5 zusätzlichen Urlaubsreisen gehofft, da ich echt an der Kapazitäts- und Leistungsgrenze abgekommen bin...:(
LG Ellen
 
Hallo Ellen,

ich habe immer wieder angerufen (trotz Hinweis, man solle nicht) und auf mein damls bestehendes Arbeits(Dienst)verhältnis hingewiesen.
Es war allerdings nicht das Widerspruchsverfahren.

Doch, ich würde dauernd anrufen und (mit Berufen auf im Recht genannte Fristen) drängeln.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo HWS-Schaden,
Ok, ich werde es versuchen. Allerdings ist es als Berufstätiger fast unmöglich, zu diesen Telefonsprechzeiten und Dauerwarteschleifen jemand ans Telefon zu bekommen...Wenn denn mal nicht besetzt ist :rolleyes:
LG Ellen
 
Hallo Kasandra,
wo stellt man so eine Dienstaufsichtsbeschwerde? Hab sowas noch nie gemacht!

Und an alle wissenden die Frage:
Lohnt sich in meinem Fall ggf. eine Untätigkeitsklage? Den verschleppen tun sie das ganze schon fast 11 Monate! :eek:
Und wo stellt man die?

Lieben Dank für eure Hilfe!.LG Ellen
 
Hallo Ellen'

Suche mal im Netz nach Dienstaufsichtsbeschwerde und Sozialrecht.

Da wirst du so einige Anhaltspunkte finden.

Mein notebook ist leider kaputt und mit Tablett bin ich gerade nicht so wenig und schreiben dauert ewig....

VG kasandra
 
Hallo Kassandra,
ja habe ich schon gegoogelt, werde daraus aber nicht schlau.
1. Habe ich keinen festen Bearbeiter, es schreiben immer andere.
2. Weiß ich ja nicht mal, wer da welche Fristen nicht einhält - sind ja irgendwie alle an der Verschleppung beteiligt - SB und ärztlicher Dienst.
3. Bin ich ja schon im Widerspruch zu so einem von mir "kurzfristig" angemahnten Bescheid, der dann völlig die Einschränkungen missachtend so lapidar mit GdB 30 endete - für außergewöhnliche Schmerzen. Danke! Die hab ich zwar auch, aber leider nicht nur! Auch dir Einholung von Atteste meiner Ärzte war mangelhaft,es wurden lediglich 3 angeschrieben, und nicht mal die wichtigsten...
Außerdem wird einer DAB meist nicht viel Erfolg beigemessen, sondern diese eher belächelt.
Habe jetzt 2 Gedanken...
1. Den VdK einschalten und um Unterstützung bitten - nur der ist recht träge und kostet auch einiges...
2. Mal so ne Kummer-Nummer von politischen Abgeordneten anrufen, manchmal helfen die einem ja auch. Nur da ist mein Problem, dass ich -auch aufgrund der immer noch fehlenden Gutachten für die BG - gar nicht einschätzen kann, was für mich angemessen wäre. Die Schätzungen von Ärzten und Therapeuten gehen bei mir so von 50-80, bei den Merkzeichen sagen alle beantragen, aber wird sowieso abgelehnt...
Es ist echt zum Kotzen!
Sorry für den Ausdruck,
LG Ellen
 
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