• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Versorgungsamt sagt:kein GdB ohne MdE - Festlegung der BG

Hallo Teddy,
danke für deine Hilfe. Wahrscheinlich hast du recht, obwohl dasAmt schreibt, dass ich die Angaben und meine gewünschte GdB angeben soll.
Da es in einigen Bereichen keinen Doc gibt, der mir das wohlwollend escheinigen wird, da BG-Arzt, serde ich aber zumindest die anderen Bereiche so abarbeiten.

Hat noch jemand ne Ideez zu meinen anderen Fragrn, auch PTBS?
DANKE und lg Ellen
 
Hallo Ellen,

das VA braucht Dir nicht die Kopien Deiner eingereichen Befunde zu senden. Man kann es ja mal versuchen....

Also, fahre hin und nehme persönlich Akteneinsicht. Da läßt Du Dir alles kopieren was Du haben möchtest.

Kontrollierst auch die Nummerierung.

Es müssen Aktivitäten - sprich Anschreiben an die genannten Ärzte dort sein sowie die Antworten der Ärzte.

Vorher würde ich mal nichts machen. Außer: Widerspruch einlegen form + fristgerecht wenn Du einen Bescheid haben solltest und dann geht es halt weiter.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra,
soweit bin ich ja schon. Akteneinsicht habe ich mich nicht persönlich hingetraut, das ist halt so ein PTBS-Ding bei mir. Das zugeschickt waren wie gesagt 5 Seiten, alles körperliche wurde angelehnt, nur auf Psyche und Schmerzsyndrom GdB von 30 bekommen. Jetzt muss ich meinen Widerspruch ja begründen.
Die haben zwar alle Arztberichte von mir bekommen, aber gelesen haben sie nur selektiv, was abzulehnen ist :rolleyes:
Jetzt geht es mir darum, wie ich das richtig begründe. Ob es reicht zu schreiben...lt Bericht xy vom xx.xx.xxxx Seite 3 ist das und das Problem, lt. GDB-Tabelle fällte n.m.M. in die Kategorie xy mit GdB von 30-50...
Und das für alle "Baustellen". Dann weiß ich zwar immer noch nicht, was als gesamt-GdB angemessen ist, egal.
Oder komm ich damit eh nicht weiter, wie Teddy meint, weil meine Arzrberichte nicht die richtigen Angaben enthalten? So schnell (binnen 1 Monat) komme ich gar nicht zu allen Ärzten und kriege was schriftliches...
An dem Punkt hänge ich gerade...
Trotzdem ganz lieben Dank! !

LG Ellen
 
Hallo Ellen,

die Ärzte vorab zu informieren und insg. einzu"binden", halte ich für wichtig.
Da es für den Widerspruch zeitlich schwierig zu realisieren sein wird alle persönlich aufzusuchen, würde ich die aufsuchen, die du schaffst und den anderen schreiben, sofern du einen "Draht" zu ihnen hast auch recht offen und allen darstellen, was die Problematik ist und was das VA bisher in dem Fachgebiet festgestellt hat.

Deine andere Idee: anzugeben, was nicht beachtet wurde (detailliert und mit Fokus auf die Auswirkungen in deinem Leben), halte ich für gut und richtig.
Evtl. würde ich einen Verweis auf die VersMedV machen (Angabe der Seite zB), aber ich - persönlich - würde keinen "Wunsch"-GdB angeben. (Wer weiß, wem das weitergegeben wird und welche Schlüsse wer daraus schließt.)

In der Widerspruchsbegründung würde ich auf jeden Fall angeben, dass die Fachärzte A, B, C, ... nicht angeschrieben und ihre Befunde nicht berücksichtigt wurden.
Zum festgestellten GdB für PtBS würde ich nur etwas schreiben, wenn du einen Facharzt hast, der dir schriftlivh fürs VA etwas anderes untermauert. Ansonsten würde ich den nicht angreifen. (Vielleicht hat jemand mit mehr Erfahrung dazu aber bessere Tipps.)

Hast du schon Widerspruch unbegründet eingelegt? (Frist nicht verpassen!)
Wurde dir eine Frist für die Begründung genannt?

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS-Schaden,
Danke dir!
Ja, unbegründet Widerspruch, Akteneinsicht jetzt mit Frist Begründung bis knapp Monatsende.
Ich bin innerlich wie gelähmt, komme gedanklich nicht weiter. Mich wieder so intensiv mit dem Unfall zu beschäftigen, bekommt mir gar nicht gut. Deshalb kann ich da auch keine gescheiten Gedanken allein fassen und suche hier eure Hilfe.
Aber das mit den Ärzten, wo ich rankomme, gefällt mir. Das werde ich tun. Und der Rest kriegt einen Verweis, wer zu fragen ist.
Auch, das ich zwar auf die VerMedV verweise, aber nix gesamt nenne, ist ne super Idee!
Danke Dir!
LG Ellen
 
Hallo Ellen,

bei mir hat das Versorgungsamt einen Befundbericht bei meiner Psychiaterin angefordert. Sie hat dann darauf nicht reagiert, darauf haben sie mich angeschrieben, dass sie den Befundbericht noch brauchen. Ich habe dann eine mail an die Psychiaterin geschrieben. Sie hat sich bei mir entschuldigt, weil sie es schlicht vergessen hatte. Nach Eingang des Befundberichtes hat es nochmal etwa 4 Wochen gedauert, bis ich den Bescheid hatte (GdB von 40 wegen PTBS und Depression). Laut meiner Psychiaterin gibt es für die Befundberichte ein fertiges Formular, das sie nur ausfüllen brauchte. Was genau in ihrem Befundbericht steht, weiß ich nicht, ob darin ein Vorschlag für die Höhe des GdB enthalten war.

VG Drahtesel

P.S.: Sich nicht hintrauen zu Ämtern und Behörden kenne ich auch sehr gut. Ich war mittlerweile in der Tagesklinik des St. Hedwig-Krankenhauses zur Traumatherapie, seitdem ist es mit der Angst deutlich besser (ZIPB, St. Hedwig-Krankenhaus). Ich fand das Therapiekonzept dort sehr hilfreich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Drahtesel,
sowas in der Art hat mein Psychiater auch gesagt. Er schreibt mir nix, aber die können was anfordern bei ihm. Das füllt er dann aus. Er meint auch, dass ich allein auf die psychischen Beschwerden (PTBS mit schwerer Dissoziation, Angststörung, Depession) ein GdB von 50-70 erhalten sollte und er das auch so angibt.
Das habe ich nun schon so in meinem Widerspruch formuliert. Weiß halt nur nicht, ob ich den "gewünschten GdB" wie das Amt will, selber angeben soll in Bezug auf die VerMedV. ..
Lieben Dank Ellen
 
hallo Ellen,

du kennst meine Ansicht keine Selbstangaben, sondern lass das Amt ermitteln, liefere nur Diagnosen und die Adressen der Behandler ohne deine persönliche Einschätzung in %Zahlen.

Aber wenn du unbedingt einen "WunschGdB" angeben willst, dann schreib es doch so: laut mündlicher Aussage Dr. Psych vom xx.2016 schätzt er y auf über 50 ein.

wie wäre es damit?

LG Teddy
 
Hallo Ellen,

wenn dein Psychiater gar nicht angeschrieben wurde, würde ich das klar bemängeln im WS!
Ob du dann noch etwas zur Höhe des GdB schreibst, musst du entscheiden. Teddys vorsichtige Formulierung finde ich ok, auch wenn ich selber gar nichts dazu schreiben würde. Die Beurteilung des GdB ist Aufgabe von Ärzten und GA, nicht die des Patienten. (Letzteres würde ich nicht dazu schreiben.)

Verwirrend für mich, dass du 2 Threads zum VA hast
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=290712#post290712
Ich antworte dir zu der Frage ein anderes Mal, muss darüber nachdenken, bin ja kein Profi.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo HWS-Schaden,
ja, ich habe es nochmal mit einer anderen Formulierung probiert, Infos zu bekommen, ob das VA "abschreiben" darf...
Ich komme da nicht weiter :rolleyes::confused:
Danke an doch und Teddy für eure Antworten.
Bin ja auch irritiert, das ich dem VA den "gewünschten bzw. angestrebten" GdB in meiner Widerspruchsbegrünung mitteilen soll.
Hatte jetzt deshalb überlegt, nur zu den einzelnen Problemen den Verweis zur VerMedV und dem entsprechenden Punkt mit Spanne von ... bis ...GdB zu benennen. Zur Bildung des Gesamt-GdB wollte ich auch auf ihre Einschätzung bzw. deren Maßstäbe verweisen, die ich ja nicht beurteilen kann.
Aber wenn ich 3 oder 4 Schädigungen nochmals erläutere, Bitte, die Ärzte anzuschreiben, ggf. vorh. Neue Befunde beilege (meine Ergo will mir was zur Hand schreiben) und auf die VerMedV verweise, sollte es ja mehr als reichen...
Einfacher wäre es, für alle Bereiche so einen tollen Arzt wie meinen Psychiater zu haben, der mich unterstützt. Aber gerade bei der Hand z.B. sind zu viele dran beteiligt (D-Arzt, Handsprechstunde, Neurologe etc.,) wo ich mich nicht unbedingt nur drauf verlassen würde. Gerade weil die BG jetzt mit ihren Gutachten ja startet...
LG Ellen
 
Hallo Ellen,

nach deinem anderen Post gehe ich davon aus, dass sie sich schlicht Arbeit ersparen wollten, sprich "die BG soll mal machen und wir übernehmen das dann". Den Hinweis von HWS finde ich sehr gut, dass sie wegen der erforderlichen Befundberichte bitte die von dir genannten Ärzte anschreiben sollen. Ich würde wegen des Passus "von dir gewünschten GdB" den Ball zurückspielen, dass du mit den versorgungsmedizinischen Grundsätzen nur bedingt vertraut bist und sie sich daher wegen der Bewertung mit deinen Ärzten in Verbindung setzen mögen. Du könntest dich lediglich auf die mündliche Aussage deines Psychiaters berufen, der einen GdB zwischen 50 und 70 für angemessen hält.

Bei mir war es einfacher, weil die BG nicht im Boot war, da musste das Versorgungsamt alleine ermitteln, was angemessen ist. Außerdem gibt es bei mir auch noch "Altschäden", die durch den Unfall erst so richtig aktiviert wurden.

VG Drahtesel
 
Hallo Ellen,

ich wäre wachsam damit, die von-bis GdBs der VersMedV zu benennen.
Wer weiß, was dir daraus gestrickt wird?
Dem Bescheid ist zu widersprechen schon alleine daher, dass deine Fachärzte gar nicht angeschrieben wurden. Punktum, das ist die wesentliche Begründung. Verzettel dich nicht. Begib dich nicht in Gefilde, die du nicht einschätzen kannst als Laie.

Zu dem anderen Thread schreibe ich dir noch.
Wesentlich ist drohender Arbeitsplatzverlust.
Aber abgesehen davon: Die Argumentation ist auch in anderer Hinsicht angreifbar ... folgt.

LG
 
Top