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UMFRAGE: Nach Absage der BVA wie weiter

Was machst, Du nach der Absage der BVA zu Deinem Fall ?


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ondgi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
22 Juli 2007
Beiträge
474
Ort
Hessen
Hallo,
in der Umfrage hier : http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=12133

geht es um die Erfahrung mit der BVA, wenn man sich über seine BG beschwert hat.

Nun stellt sich die Frage was machen wenn die BVA die Handlungen der BG für
rechtens empfunden hat (was wohl in den meisten Fällen vorkommt) ?

Deshalb, angeregt durch Micha, hier die nächste Umfrage.

Was hast Du nach der Absage der BVA, zu Deiner Beschwerde, getan?

ondgi
 
Hallo ondgi,

ihnen den A... aufreißen, da kannst Du sicher sein! Ich werde den mit ihnen geführten Schriftwechsel im Internet veröffentlichen, damit sich jeder selbst ein Bild über diese Behörde machen kann.

Heute erhielt ich die Antwort auf meine Beschwerde vom 02. Mai 2009 von Herrn Präsident Josef Hecken.

Diesen Brief, wie auch meine Antwort hierauf, werde ich in Kürze ins Internet stellen.


Gruß
ht5028
 
Hallo @ht5028,

ja das mit dem Ar... aufreißen bringt nur noch mehr gequirlte Sche... von den Herrschaften.
Ich denke man muss sich selber den oben genannten aufreißen,
um gegen diesen Filz anzukämpfen.
Deshalb auch meine Frage ob der eine oder andere aufgrund seiner Verletzungen
nicht im Stande ist das alles durchzustehen.

Das ganze ist ja auch ein psychologisches Spiel was die Herrschaften da veranstalten.
Wer aufgrund von Erlebnissen beim Unfall noch nicht beim Psychologen ist wird
es dann müssen, das wiederum wird dann genutzt um das UO und alle Beschwerden die es hat,
auf die Psychoschiene zu schieben.

Ich hoffe Du lässt uns an Deinen weiteren Erfahrung und Veröffentlichungen weiterhin teilhaben?


ondgi
 
Hallo

Ich hatte 2007 beim BVA eine Beschwerde gegen meine BG eingereicht. Auch dort wurde dem Vorgehen der BG zugestimmt. Das einzige was bemengelt wurde war das Herauszögern seitens der BG. Ich habe mich damals unheimlich geärgert womal mein Arbeitgeber mit dem BVA zusammenarbeitet. Aber ich hatte und habe sie immer noch nicht keine Kraft auch dagegen noch anzugehen. Vor kurzem telefonierte ich mit meinem Behindertenbeauftragten von meinem Arbeitgeber. Ganz beiläufig sagte ich das das BVA mir auch in den Allerwertesten getreten hat. Er fragte mich gleich in wie fern. Ich erzählte ihm was vorgefallen war und darauf hin erzählte er mir ich solle das Schreiben ihm pronto zuschicken, denn er habe noch mehr Fälle von Kollegen bei sich liegen wo die BVA auch so gehandelt hat. Er wolle nun was dagegen unternehmen. Ich bin gespannt was er erreicht. Jedoch veranlasste mich das mir das Schreiben von der BVA nochmal durchzulesen und so stellte ich erfreut fest, dass das BVA mir doch wenn auch unbewußt geholfen hat.
Die haben nehmlich damals geschrieben das bei meinem 1. GA was von der BG gefordert wurde und mir die ganzen 8 Jahre große Schwierigkeiten macht weil sich immer wieder seitens der BG darauf bezogen wird, ein Verstoß gegen den Datenschutz war. Ich hatte in einem anderen Thema davon berichtet. was ich allerdings nicht verstehe ist, das sich das BVA gleich danach auch auf dieses GA bezieht. Habe nun den Datenschutz angeschrieben alle Beweise begelegt und bin nun sehr gespannt wie sich der Datenschutz die mir bisher immer Recht gaben jetzt reagiert.

Viele Grüße
 
@ all,

ich hätt´da mal ´ne Frage:

Wer oder was ist die nächst höhere Stelle, bei der ich mich über die BVA beschweren könnte/sollte? Mir ist bisher nicht bekannt, dass die auch noch einer Kontrollinstanz unterliegen....
 
Hallo,

Das Bundesversicherungsamt ist eine 1956 durch Gesetz errichtete selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit Sitz in Bonn.
Kernaufgabe des Bundesversicherungsamtes ist die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung.
Neben den aufsichtsbehördlichen Aufgaben obliegen dem Bundesversicherungs
amt noch eine Reihe von Verwaltungsaufgaben wie beispielsweise die Bewirtschaftung der Bundeszuschüsse und sonstigen Zuweisungen des Bundes an die Rentenversicherung, die Zulasung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke, die Durchführung des Finanzausgleichs in der sozialen Pflegeversicherung und des Risikostrukturausgleichs sowie seit dem
1. Januar 2009 die Verwaltung des Gesundheitsfonds.

;)
Hast Du gelesen, wer zuständig ist?

Herr Scholz wird sich sicher über einen Brief freuen. LOL

Gruß von der Seenixe
 
Danke, Seenixe,

und ich dacht schon, ich hätte ein freies Wochenende. Na, dann mal los - und sehe ich es richtig, wenn Herr Scholz auch nicht pariert, dass ich mich dann an Frau Merkel wenden soll/muss. Oh man, wird das schön....
 
Hallo ..,

ich hatte eine Petition an den Bundestag geschrieben, wegen verschiedener Dinge! Der Bundestag hat sich daraufhin u.a. an die BVA gewandt!
Von dort kam die Erklärung von der BG -Seite alles Bestens der Petent habe gar keinen Grund sich auch nur im geringsten zu beschweren!
Nun habe ich mir aber zum Glück Manches bestätigen lassen so das - ich alles beweisen kann!
Ich finde es schon schlimm wenn man sich an die entsprechenden Stellen wendet mit einem Problem und auf Hilfe hofft und alles geglaubt wird was von der BVA kommt!
Da wird schon einmal aus einem Elefant eine Ameise gemacht! Das heißt es wird schon einmal etwas ..das komische wenn man dies selbst macht könnte es passieren das man vor dem Richter landet!
Ja jetzt habe ich die Unterlagen nach Berlin geschickt und hoffe das man nun entsprechend darauf reagiert!
Aber vor solchen Gremien ist man irgendwie in Gotteshand, da wird kein Recht odgl. gesprochen sondern schlicht ein Urteil abgegeben!
Ja und hinter her fragt man sich halt schlicht haben wir eigentlich eine Demokratie oder nicht - aber die Frage darf man nicht allzu laut stellen!

Viele Grüße
Joachim
 
Hallo Joachim

Bei mir ist es ebenso gelaufen wie bei Dir. Ich hatte auch eine Beschwerde bei dem Pettionsausschuß eingereicht. Das BVA gab meiner BG auch Recht. Nur das komische ist die habe zum einen vorher eine Aufsichtsprüfung bei meiner BG veranstaltet, habe dabei festgestellt das die BG gegen den Datenschutz verstoßen hat ( hatte ich in einem anderen Beitrag beschrieben) aber einen Satz weiter den GA der eigendlich hätte gar kein GA machen dürfen zitiert und Recht gegeben.:eek:.
Ich glaube das muß man nicht verstehen. Ich habe aber das Glück das ich einen guten Anwalt habe und er mir jetzt sehr hilft dagegen vorzugehen.

Im übrigen Joachim darf man heut zu Tage alles sagen auch laut;).

Viele Grüße
 
Hallo,
ich zweifle auch an der Demokratie, aber Hauptsache, wir feiern in diesem Jahr "60 Jahre Grundgesetz".
Wenn uns nicht der Unfall krankt macht, dann sind es die Behörden!

Liebe Grüße
zmf
 
Hallo,
das Ergebnis meiner Beschwerde über die BG bei der BVA hat ergeben, dass ich zu einem persönlichen Gespräch im Hause der BG eingeladen wurde, damit die "Unstimmigkeiten" abgestellt werden sollten. Geholfen hat das Ganze überhaupt nichts. Ganz im Gegenteil, man schikaniert mich noch mehr als vorher, so warte ich jetzt z. B. auf Fahrtkostenerstattungen mindestens 4 Wochen. Das Gesprächsprotokoll ist erlogen und erstunken und wurde daher von mir kritisiert. Allerdings findet man meine Version in meiner Akte nicht, obwohl man mir mittgeteilt hatte, dass diese gleich hinter das "Märchen" geheftet werden würde.

Mittlerweile bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass es sich bei der BG um einen großen Kindergarten handelt:"Wenn Du nicht das machst, was ich will, spiele ich nicht mehr mit Dir."
Nur merken die garnicht, was sie da mit uns machen. Kosteneffizient ist das auf keinen Fall, den meinen Psychologen müssen die jetzt auch noch zahlen.

Viele Grüße
Derosa
 
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