Hallo Sekundant,
Er hat lediglich im Gutachten sie darauf hingewiesen, dass sie sich über medizinische Sachen etwas zurück halten möchte. ER nannte sie dann höflicher Weise nicht immer beim Namen, er schrieb unter Anderen ; "Frau ......." , "Frau.... Anwältin " oder ".....diese Frau". Er schrieb, dass es seines Erachtens, sie für die Versicherung alles versucht, u.a. was nicht sein kann, soll nicht sein.
Im übrigen, die Richterin schreibt, dass der Gutachter sich nicht mit dem 2. Gutachten (Bg) zu befassen hatte, dies ist FALSCH, sie formulierte in ihrem Schreiben für das Ergänzungsgutachten ganz klar, dass er sich damit auseinander setzen soll.
Frage: Im Gutachten ist alles fachlich ohne jeglichen Angriff, lediglich im Ergänzungsgutachten, in dem die Anwältin ihn belehrte, wann er das Gutachten hätte beenden sollen, und wie er ein Gutachten zu erstellen hat, ist er dann scharf geworden. Mir ist nur schleierhaft, warum die Richtern mehr als 4 Wochen Zeit brauchte um das Urteil zu fällen, obwohl ich gelesen habe, dass auch hier eine Frist von 2 Wochen gilt.
Meine eigene Überlegung ist folgende. Ich lass es jetzt darauf ankommen, vielleicht kann man ja den BG Gutachter vorladen, er kann dann dem Gericht erzählen, was er an mir diagnostiziert hat. Mit der Richterin komme ich nicht zum Ziel. Wenn sie ein Urteil spricht, gehe ich weiter.
Ein absoluter Alptraum :-(
Danke das du dich gemeldet hast.
LG
Ui Ui Ui, so viel Text, wobei du mit allem nicht richtig liegst.
Zum Gutachten was er nicht gemacht hat, kann ich folgendes sagen.
Mein Anwalt und ich, haben das Gutachten bis ins kleinste auseinander genommen und alles widerlegt.
Er musste ein Ergänzungsgutachten erstellen. Das wurde ebenso auseinander genommen. Die Richterin die ich im Moment habe, war zu dem Zeitpunkt noch nicht meine (habe den 5. Richter)
Es hat alle Diagnosen, die ausschließlich nur von Fachärzten diagnostiziert wurden, abgetan, mit anderen Worten, geht gar nicht. Alle Diagnosen, die ich nach meinem Unfall hatte, wurden von mehreren bestätigt. Ich kann gar nicht sagen, wieviel Ärzte ich in den letzten Jahren gesehen habe.
Mein Anwalt beantragte dann ein neues Gutachten, was jetzt zum Schluss passierte ist bekannt.
Leider habe ich keinen Glauben mehr an die Gerechtigkeit.
Ich werde weiter machen, komme was wolle.
Vielen Dank für deine Antwort.
Ganz oben ist mein Kopf noch nicht.....wenn Bouletten helfen, dann mache ich gleich welche
Schönes WE und LG
Er hat lediglich im Gutachten sie darauf hingewiesen, dass sie sich über medizinische Sachen etwas zurück halten möchte. ER nannte sie dann höflicher Weise nicht immer beim Namen, er schrieb unter Anderen ; "Frau ......." , "Frau.... Anwältin " oder ".....diese Frau". Er schrieb, dass es seines Erachtens, sie für die Versicherung alles versucht, u.a. was nicht sein kann, soll nicht sein.
Im übrigen, die Richterin schreibt, dass der Gutachter sich nicht mit dem 2. Gutachten (Bg) zu befassen hatte, dies ist FALSCH, sie formulierte in ihrem Schreiben für das Ergänzungsgutachten ganz klar, dass er sich damit auseinander setzen soll.
Frage: Im Gutachten ist alles fachlich ohne jeglichen Angriff, lediglich im Ergänzungsgutachten, in dem die Anwältin ihn belehrte, wann er das Gutachten hätte beenden sollen, und wie er ein Gutachten zu erstellen hat, ist er dann scharf geworden. Mir ist nur schleierhaft, warum die Richtern mehr als 4 Wochen Zeit brauchte um das Urteil zu fällen, obwohl ich gelesen habe, dass auch hier eine Frist von 2 Wochen gilt.
Meine eigene Überlegung ist folgende. Ich lass es jetzt darauf ankommen, vielleicht kann man ja den BG Gutachter vorladen, er kann dann dem Gericht erzählen, was er an mir diagnostiziert hat. Mit der Richterin komme ich nicht zum Ziel. Wenn sie ein Urteil spricht, gehe ich weiter.
Ein absoluter Alptraum :-(
Danke das du dich gemeldet hast.
LG
Ui Ui Ui, so viel Text, wobei du mit allem nicht richtig liegst.
Zum Gutachten was er nicht gemacht hat, kann ich folgendes sagen.
Mein Anwalt und ich, haben das Gutachten bis ins kleinste auseinander genommen und alles widerlegt.
Er musste ein Ergänzungsgutachten erstellen. Das wurde ebenso auseinander genommen. Die Richterin die ich im Moment habe, war zu dem Zeitpunkt noch nicht meine (habe den 5. Richter)
Es hat alle Diagnosen, die ausschließlich nur von Fachärzten diagnostiziert wurden, abgetan, mit anderen Worten, geht gar nicht. Alle Diagnosen, die ich nach meinem Unfall hatte, wurden von mehreren bestätigt. Ich kann gar nicht sagen, wieviel Ärzte ich in den letzten Jahren gesehen habe.
Mein Anwalt beantragte dann ein neues Gutachten, was jetzt zum Schluss passierte ist bekannt.
Leider habe ich keinen Glauben mehr an die Gerechtigkeit.
Ich werde weiter machen, komme was wolle.
Vielen Dank für deine Antwort.
Ganz oben ist mein Kopf noch nicht.....wenn Bouletten helfen, dann mache ich gleich welche
Schönes WE und LG
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