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Richterin lehnt Gutachten wegen Befangenheit ab

Hallo Sekundant,

Er hat lediglich im Gutachten sie darauf hingewiesen, dass sie sich über medizinische Sachen etwas zurück halten möchte. ER nannte sie dann höflicher Weise nicht immer beim Namen, er schrieb unter Anderen ; "Frau ......." , "Frau.... Anwältin " oder ".....diese Frau". Er schrieb, dass es seines Erachtens, sie für die Versicherung alles versucht, u.a. was nicht sein kann, soll nicht sein.

Im übrigen, die Richterin schreibt, dass der Gutachter sich nicht mit dem 2. Gutachten (Bg) zu befassen hatte, dies ist FALSCH, sie formulierte in ihrem Schreiben für das Ergänzungsgutachten ganz klar, dass er sich damit auseinander setzen soll.

Frage: Im Gutachten ist alles fachlich ohne jeglichen Angriff, lediglich im Ergänzungsgutachten, in dem die Anwältin ihn belehrte, wann er das Gutachten hätte beenden sollen, und wie er ein Gutachten zu erstellen hat, ist er dann scharf geworden. Mir ist nur schleierhaft, warum die Richtern mehr als 4 Wochen Zeit brauchte um das Urteil zu fällen, obwohl ich gelesen habe, dass auch hier eine Frist von 2 Wochen gilt.

Meine eigene Überlegung ist folgende. Ich lass es jetzt darauf ankommen, vielleicht kann man ja den BG Gutachter vorladen, er kann dann dem Gericht erzählen, was er an mir diagnostiziert hat. Mit der Richterin komme ich nicht zum Ziel. Wenn sie ein Urteil spricht, gehe ich weiter.

Ein absoluter Alptraum :-(

Danke das du dich gemeldet hast.

LG

Ui Ui Ui, so viel Text, wobei du mit allem nicht richtig liegst.

Zum Gutachten was er nicht gemacht hat, kann ich folgendes sagen.

Mein Anwalt und ich, haben das Gutachten bis ins kleinste auseinander genommen und alles widerlegt.
Er musste ein Ergänzungsgutachten erstellen. Das wurde ebenso auseinander genommen. Die Richterin die ich im Moment habe, war zu dem Zeitpunkt noch nicht meine (habe den 5. Richter)

Es hat alle Diagnosen, die ausschließlich nur von Fachärzten diagnostiziert wurden, abgetan, mit anderen Worten, geht gar nicht. Alle Diagnosen, die ich nach meinem Unfall hatte, wurden von mehreren bestätigt. Ich kann gar nicht sagen, wieviel Ärzte ich in den letzten Jahren gesehen habe.

Mein Anwalt beantragte dann ein neues Gutachten, was jetzt zum Schluss passierte ist bekannt.

Leider habe ich keinen Glauben mehr an die Gerechtigkeit.
Ich werde weiter machen, komme was wolle.

Vielen Dank für deine Antwort.

Ganz oben ist mein Kopf noch nicht.....wenn Bouletten helfen, dann mache ich gleich welche :)

Schönes WE und LG
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Dabei stellt er sich, worauf die Beklagte zu Recht hinweist, sogar offen auf die Seite der Klägerin. indem er für "berechtigte Belange" eintritt. Dieses Verhalten des Sachverständigen stellt nicht nur ein völlig unangemessene Reaktion auf kritische Fragen, der Beklagtenvertreterin vom .....in ihrem Schriftsatz dar. sondern ist darüber hinaus auch geeignet, bei der Beklagten den Verdacht entstehen zu lassen, dass der Sachverständige ihr gegenüber voreingenommen ist und sein Gutachten nicht auf einer objektiven Grundlage beruht. "

Hallo Pizza24,

oh oh, böse Falle. Das hätte der Gerichtsgutachter lieber lassen sollen, auch, wenn er damit recht hat.

Das zeigt, dass der Kollege offensichtlich erst seit kurzem oder nur selten für das Gericht arbeitet.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
der GA ist ein erfahrener Prof. der seit vielen Jahren Gutachten erstellt. Nach seiner Aussage mehr als 1000.

Habe hier was gefunden:

Die Befangenheit des medizinischen Sachverständigen

Ein Sachverständiger hat auch das Recht zu angemessener Schärfe gegenüber Äußerungen einer Partei, ohne sich sofort des Verdachts der Parteilichkeit ausgesetzt zu sehen. Das OLG München entschied kürzlich: „In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Äußerungen eines Richters oder Sachverständigen im Kontext zu beurteilen sind. Dem Sachverständigen ist es insbesondere nicht verwehrt, zu fachlichen Behauptungen einer Partei, die diese mit Nachdruck vertritt, ebenso klar und nachdrücklich seine Einschätzung zu äußern. Weder von einem Richter noch von einem Sachverständigen wird im Übrigen verlangt, dass er verbale Attacken einer Partei stoisch hinnimmt. Auf provokante Angriffe oder persönliche Vorwürfe darf mit angemessener Schärfe reagiert werden. Zudem soll nicht die Möglichkeit eröffnet werden, durch Provokation des Richters oder Sachverständigen einen Ablehnungsgrund zu schaffen."
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
@Pizza24
du musst dir bewusst sein, dass alle meinungen hier auf deine schilderungen aufbauen. wie das GA letztlich zu werten ist, lässt sich nur anhand des konkreten inhalts feststellen und einordnen. natürlich meine ich, dass der SV darauf hinweisen kann, dass die äusserungen der RAin nicht der fachlichen grundlage entsprechen. aber es kommt auch auf das "wie" an und im besten fall ist er dabei auch nach seiner meinung hierzu gefragt worden.

".....diese Frau" im text lässt aber schon eine tendenz erkennen, wenn man eine solche suchen wollte.


gruss

Sekundant

ps:
wenn Bouletten helfen, dann mache ich gleich welche
wenn fertig - schiebst du was rüber?
 
Hallo Pizza24,

auch wenn er 1000 Gutachten im Jahr fertigt, heißt das noch nicht, dass er diese im Auftrage des Gerichtes tut. Wenn ich einen Gerichtsauftrag bekomme, ignoriere ich solche Angriffe der Gegenpartei einfach und drücke mich möglichst neutral aus. Das ist die beste Variante, um keinen Grund der Befangenheit zu bieten. Ist nicht einfach und bedarf eines hohen Maßes an Selbstbeherrschung, aber es ist halt der beste Weg, allein schon um die Gegenpartei zu ärgern.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass auf Gericht ohnehin mit zweierlei Maaß gemessen wird.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo
nenne doch den Namen der Richterin / Richters incl Kammer - die freuen sich beim ausgoogeln
ebenso den Namen des Professors - so viele gibt's ja nicht :mad:

Tschau

Tscharlie
 
Hallo Pizza24

du schreibst unter Zivilrechtliche Gerichtsverfahren, die Versicherung und BG hätten Gutachten einholen lassen.
Vor welchem Gericht (Landgericht oder Sozialgericht) klagst du, gegen wen und für was.
Die Gutachten von der Versicherung und BG sind Parteigutachten und nicht aussagekräftig, nur ein gerichtlich eingeholte Gutachten ist relevant für die Urteilsfindung.
Im Gegensatz zu vielen anderen Unfallopfern hast du ein positives gerichtliches Gutachten, auch wenn die jetzige Richterin es nicht anerkennt, ein weiteres Gutachten muss dieses erst mal entkräften.
Ich weis aus eigener Erfahrung wie belastend die Situation ist, aber mit den Informationen die du uns gegeben hast, läuft dein Verfahren doch in deinem Sinne, ein paar Schwierigkeiten gehören doch dazu, nach der Richterin kommt ein anderer Richter und dann die nächste Instanz, am Ende wird abgerechnet.

MFG Marima
 
Vielen Dank an euch für die Wortmeldungen.

Ich denke mittlerweile, dass ich daran nichts mehr machen kann.

Habe gelesen, dass der Inhalt des Gutachtens nicht verwendet werden kann, man jedoch noch die Möglichkeit hat, den Gutachter vorladen zu lassen.

So wie ich dich Sache nüchtern betrachte, wird es wohl in die nächste Instanz gehen. Klar ist auch, dass ich ein neues Gutachten brauche. Auf alle Fälle. ist es jetzt wichtig, mit meinem Anwalt eine neue Strategie zu erstellen. Emotional bin ich sehr betroffen, es hätte so schön sein können, wenn nach 6 Jahren endlich Ruhe gewesen wäre.

Am Donnerstag weiß ich mehr.

Allen einen schönen Restsonntag

LG Pizza
 
du schreibst unter Zivilrechtliche Gerichtsverfahren, die Versicherung und BG hätten Gutachten einholen lassen.
Vor welchem Gericht (Landgericht oder Sozialgericht) klagst du, gegen wen und für was.

Ich klage gegen die Versicherung in einem Zivilprozess. Das erste Gutachten wurde von der Versicherung in Auftrag gegeben, das Zweite durch das Gericht und wurde lediglich in der BG gemacht, das Dritte ebenfalls durch das Gericht beauftragt, was Stand heute, als befangen bewertet wurde. Also... kommt ein neues Gutachten.

LG Pizza
 
Hallo Pizza,

sorry, aber mir ist der Ablauf immer noch nicht klar - besonders was das zweite Gutachten betrifft.

Du schreibst, das 2. GA wurde vom Gericht beauftragt und die BG habe es gemacht.
Wen hat das Gericht mit dem 2. GA beauftragt?

Warum auch immer die BG dann ins Spiel kam:
Hat die BG für das 2. GA einen Gutachter hinzugezogen, der dich zur Begutachtung eingeladen hat, oder hat die BG einen ihrer Beratungsärzte eine "beratungsärztliche Stellungnahme" schreiben lassen (ohne dich zu begutachten)?

Eine beratungsärztl. Stellungnahme ist kein Gutachten bzw. darf eine solche Stellungnahme kein Gutachten sein.
Dafür gibt es Kriterien, z.B. hinsichtlich der Fragen.

LG
 
sorry, aber mir ist der Ablauf immer noch nicht klar - besonders was das zweite Gutachten betrifft.

Hallo Rekobär,

ich hoffe, dass es jetzt mit dem besseren Verständnis klappt. ;)

Das Gericht hat den Gutachter, der in der BG ist, für das Gutachten bestimmt.

Dieser bestimmte Prof. der BG, der auch namentlich vom Gericht aufgeführt wurde, hat mich NICHT begutachtet. Von einer Begutachtung kann keine Rede sein, man hat mir lediglich die Beine vermessen und das wars. Unterschrieben und die Verfassung des Textes in der "Ichform" war dann der bestimmte Prof. ......
Im gesamten GA kamen keine Namen vor, weder vom Kollegen der mich vermessen hat, noch von den Radiologen, die die Aufnahmen ansahen.

Im Ergänzungsgutachten, nahm er kurz darauf Stellung, es sei mit dem Gericht abgesprochen (für die Aussage, haben wir die Gerichtsakte angefordert, es gab weder ein Telefonat, noch etwas schriftliches) das ein Kollege, die Begutachtung durchführt und er dann ganz kurz am Ende dazu kommt. Am Ende der Untersuchung kam auch ein Arzt in den Untersuchungsraum, er hat nicht gesprochen, sich auch nicht vorgestellt, hat auf mein Bein geschaut und den Raum verlassen. (es könnte ja auch der Hausmeister gewesen sein)

Er hat sich im GA den Arztberichten gewidmet. Kein Arztbericht (alles Fachärzte) waren seiner Meinung nach falsch, obwohl ich meine Diagnosen von mehreren Ärzten bestätigt habe, bin ich fit.

Die Richterin wollte danach das Buch zu machen, in einem Schreiben, was meinem Anwalt zugesendet wurde, war das GA und die Verfahrensweise des Gutachters für sie ok.

Mein Anwalt, hat darauf ein neues GA beauftragt, was jetzt leider nicht verwertbar ist, da sich der GA emotional aus der Reserve locken lies.

Hoffe, dass ich jetzt alles klarer ausgedrückt habe.

LG
 
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