Hallo Santafee,... Die Klinik gehört der Diakonie an, aber mir kann niemand sagen, wie da verfahren wird (generell), aber in den eigenen Krankenhausverträgen steht, dass 30 Jahre archiviert wird...
hast Du mal recherchiert, wie es mit Schadensersatzansprüchen aussieht?
Nach meinem Dafürhalten stellt sich die Situation ja so da:
Du möchtest anhand Unterlagen, die sich aus der vertraglich geregelten Beziehung zum Krankenhaus ergeben, Ursachen für Schäden oder Schäden nachweisen.
Dein Vertragspartner (Krankenhaus) handelt vertragswidrig und vereitelt die Möglichkeit den Schädiger zu ermitteln oder Schäden zu beweisen.
Insofern müsste nach meinem Rechtsempfinden der vertragsverletzende Vertragspartner in Anspruch genommen werden können. Denn der vereitelt die Aufklärung, die bei richtiger Erfüllung des Vertrages möglich gewesen wäre.
Soweit ich weiß werden diese ganzen Arzt- und Krankenhausverträge nach üblichem AGB-Recht behandelt und dafür gibt es auch Fachanwälte.
Oder habe ich da die "falsche Denke"?
Und selbst wenn das juristisch nicht funktionieren sollte, würde ich mit dieser Argumentation probieren beim Krankenhaus den Druck zu erzeugen, des es manchmal braucht, damit die sich bewegen.
Grüße
oohpss