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Rö.-Bilder erfolgreich einklagen?

Musstest Du Deine wichtigsten Röntgenbilder einklagen?


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Santafee

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
11 Okt. 2007
Beiträge
1,591
Hallo,

ich würde gern mal wissen, wieviele von Euch Probleme mit der Aushändigung von Röntgenbildern hatten. Wieviele konnten erst durch den Klageweg erfolgreich ihre Bilder einklagen und bei wievielen wurden sie trotzdem verweigert oder gar als vernichtet/abhanden vorgegeben?

VG Santafee
 
Manipulation der RÖ-Bilder

Hallo santafee,

bei mir erfolgte eine Variante, die du nicht aufgeführt hast:
Bei Einsicht der Krankenunterlagen inklusive der RÖ-Bilder erkannte der Chefarzt, dass der Befundbericht vom Radiologen nicht mit den Befunden auf den RÖ-Bildern übereinstimmte. Er hat darauf hin sofort die RÖ-Bilder eigenhändig unkenntlich gemacht, und erst dann an mich herausgegeben.

Gruss Ariel
 
Hallo,

ich habe über 90% meiner Bilder.

Der Rest ist alterswegen nicht mehr auffindbar, älter 25 Jahre.
Von einem CT habe ich nur den Bericht, wo die Bilder sind ist nicht nachvollziehbar.

Gruß
netzguru
 
Hallo Ariel,

schön wieder von Dir zu hören!:)

Deine Erfahrung mit den Rö.-Bildern ist ja krass!:mad: Sowas gibts also auch! Und was hast Du dann gemacht?


@netzguru,

mir wurde mitgeteilt, dass man heute durchaus die Bilder 30 Jahre aufbewart (z.B. mikroverfilmt), wegen der Ansprüche aus der Schadenersatzhaftung! Hast Du versucht sie einzufordern?

VG Santafee
 
Hallo Santafee,

bei mir wurde u.a. das Knie nach dem Unfall im Krankenhaus geröngt - lt. Auskunft des Arztes ohne Verletzung. Erst 6 Wochen später wurde dann beim D-Arzt ein Kniespitzenbruch diagnostiziert.

Als ich daraufhin die Röntgenbilder des Knies vom Krankenhaus haben wollte, wurde mir mitgeteilt, dass es keine Bilder gibt, da das Knie nicht geröngt wurde. Nur komisch, dass es aber auf der Krankenhaus-Abrechnung honoriert wurde und ich noch soweit bei Verstand bin, dass ich ja auch weiß, dass man dort das Knie geröngt hat.

Viele liebe Grüßlein
Würmlie
 
Hallo Würmlie,

siehst Du eine Chance sie einzuklagen oder hast Du damit abgeschlossen? Immerhin ist es ja ein eindeutiger Diagnoseirrtum! Oder nicht?

VG Santafee
 
Hallo Santafee ,

ja, die Sache ist bereits beim Anwalt. Denn da ist ja nicht nur, dass die Kniespitzenfraktur übersehen wurde und jetzt angeblich auch keine Bilder vorhanden sind, sondern es wurde nach dem Unfall, trotz massiver Rückschmerzen, meine Wirbelsäule nicht geröngt.

Fazit: Erst 6 Wochen danach wurde - ebenfalls beim D-Arzt - LWK 2/3/4 Deck- und Bodenplattenfraktur diagnostiziert.

Viele liebe Grüßlein
Würmlie
 
manipulative Verhinderung der Beweiserbringung

Hallo santafee,

ich habe meinem Anwalt gesagt, wie es dazu kam, dass ein wesentliches Bild unkenntlich ist.
Er meinte: " Warum sollte ein Arzt sowas machen?
Erst anhand von weiteren fehlenden Unterlagen erkannte er die Absicht, die im Zusammenhang dahinter steckte.

So wie User uschreider schreibt, waren bei mir auch andere Befunderstellungen gemacht worden, sogar mit bestimmten Vorfällen während der Befunderstellung, diese Befundergebnisse jedoch nicht mehr in den Krankenunterlagen auftauchten, jedoch auf der Rechnung aufgelistet sind.

Betrug?

Natürlich Betrug, auf ganzer plumper Linie!

Befundmanipulation wird immer mit den Floskeln vertuscht: "Verbleib nicht mehr nachvollziehbar"!

Eben dieser aussagekräftige Satz (Wort) zeigt eine erfolgte Unkorrektheit auf.

Wenn von einem Patienten Unterlagen vernichtet werden oder herausgegeben werden, so muss - muss - muss eine entsprechende Notiz gemacht werden.
Eine korrekte Klinik/Arztpraxis hat immer ein Verlaufs- und Verbleibsprotokoll über alle Vorgänge solcher wichtigen Unterlagen zu erstellen.

Fehlt dieses, so ist es nicht nur ein Schlamperladen, sondern ein Manipulationsbetrieb!

Es klingt für ältere Personen (Nichtmediziner), denen mafiöse Machenschaften nicht geläufig und somit unfassbar sind, alles so unglaublich, dass sowas überhaupt möglich sei.

Die Frage nach dem Verbleib von Bildbefunden und anderen ist eine Frage der strategischen Beweisvernichtung. Bei "normalen" Patienten, die keinen Anspruch nach Schadensersatz stellen (aus welchem Grud auch immer), bei denen fehlt so gut wie kein Befundnachweis.

Unsere speziellen Ärzte, an die sich ein UO wenden muss (keine freie Arztwahl!), werden dazu präpariert, so gut wie möglich die Beweiserbringung für den Verunfallten zu verhindern (siehe Aufsatz des Richters Herrn Lemcke! u. bekannten Versicherungsmedizinern in "Gespräch mit einem Richter...").

Auf einem Bilddokument, zu dem man zunächst einen manipulierten Befundbericht schreiben kann, ist jedoch auch nach 20 Jahren noch immer derselbe Aktualitätsbefund des Unfalltages sichtbar!

Oberdeppen, also Versicherungsmediziner, die die Sätze der BG-Ausbildung nachtönen, 'man könne nach soviel Jahren oder nach so langer Zeit sowieso nichts mehr nachvollziehen' ( man beachte das Wort: "nicht nachvollziehen"), haben hierbei einen offensichtlichen Knick in der Wahrnehmung!
Ein halbwegs gebildeter Mensch, also auch jeder Arzt, kann erkennen - durch logisches Denken oder, wenn es damit hapert, zumindest mit dem einfachen Erkunden (nachsehen) was auf den RÖ-Bildern abgebildet ist - was an dem Unfalltag per RÖ aufgezeichnet wurde und für alle Zeit nachweisbar bleibt - vorausgesetzt, das UO hat ein Exemplar des RÖ-Bildes - und das allein ist entscheidend!.

Wenn also ein Arzt behauptet, 'man könne nach Jahren eine Verletzung durch den Unfall nicht mehr nachvollziehen', dann handelt es sich bei diesen Personen, nach meiner Meinung, um Halbdeppen, also nicht Halbgötter!
Übrigens habe ich diesen auffälligen Satz, der bei BG- Fortbildungsveranstaltungen angelernt wird, auch von Anwälten und Richterinnen gehört.

Kurz:
Immer, wenn Bildbefunde, wie RÖ, CT, MRT u.a., nicht mehr auffindbar sind bei den Stellen, die diese Bilder aufbewahren müssen, dann handelt es sich um absichtliche Beweisvernichtung, also eine Manipulation für die Beweiserbringung des Schadensersatzanspruchstellers.

Fordert eine Person die Bilder an, sei es ein Arzt - auch im eigenen Hause -, sei es das Gericht, der Anwalt oder der Patient selbst, so hat immer eine Notiz mit Datum an der Stelle hinterlegt zu werden, von der herausgebenden Person, wohin die Bilder geschickt oder mitgenommen werden. Eine Zuwiderhandlung ist kein Kavaliersdelikt, es geht um wichtige Beweisdokumente!
Eine korrekte, verantwortungsvolle und gesetzlich richtige Verwaltung der Bildbefunde lässt immer nachvollziehen, wohin die Kopien der Bilder bzw. die Originale "verschwunden" sind. Das Original muss ja sowieso an Ort der Erstellung verbleiben!

Eine hohe Verlustrate haben Bilder in den Kliniken und Arztpraxen der BG-ärzte! Deshalb darf ein Patient niemals seine Bilder in seinem Original dort diesen Ärzten aushändigen, immer nur eine Kopie abgeben, und eine in Sicherheit zuhause lassen. Das gilt auch für Hausbesuche von BG-Sachbearbeitern, nie das einzige Bildexemplar in einer Mappe (zufällig) auf dem Tisch liegen lassen, immer nur Kopien in den Unterlagen lassen und das "Original" an einem versteckten Ort sicher aufbewahren.

Gruss Ariel
 
Hallo Ariel,

Du hast so recht! ! !

Es ist traurig, wenn man am Anfang seiner Patienten/BG- "Karriere" steht und die ganzen Sachen dahinlaufen lässt...:mad:

Für mich ist halt die Frage, welches Risiko beim Einklagen für mich besteht? Bei Gericht wurde mir gesagt, dass ich notfalls den gegnerischen RA bezahlen muss, auch bei einer Prozesskostenbeihilfe... DAS schreckt mich derzeit noch ab! Außerdem muss ich das allein machen, ohne RA-Hilfe, da mein Vers.-"Budget" verbraucht ist! Ich kann also nur bis 5000€ klagen, aber wie begründe ich diese Summe?

Meine BG scheint sich für diese offensichtliche Manipulation nicht zu interessieren. Sie hat zwar ein Regressverfahren eingeleitet, aber der zuständige BG-Berater/GA hat einen regelrechten Wisch verfasst, so dass das ganze gegen die Wand lief! Insgesamt versucht jetzt wohl jeder Beteiligter (BG/Ärzte/Versorgungsamt/DRV) den "Schaden" gering zu halten... so dass ich da jetzt kaum einen "Nachteil" beziffern kann. (außer nat. den evtl. Behandlungsfehler!) Denn das spielt ja sicher auch eine Rolle? ! Auch im Gespräch mit dem jetzigen ärztl. Direktors musste ich sein grinsendes Gesicht ertragen: Bilder sind weg, mehr können wir nicht sagen... und: tja, wenn Sie uns nicht glauben, dann müssen Sie weiter gehen... und grinste übers ganze Gesicht!:mad: ... (schon deshalb würde ich aber gern weitermachen:D)

VG Santafee
 
Hallo santafee,

einige Argumente habe ich in meinem Beitrag oben eingefügt>.

Der Weg der Bilder muss aufgespürt werden.

Zuerst müssen die Originale an der Stelle verbleiben, wo sie erstellt wurden.

Eventuell sind sie auf Mikrofilme übertragen worden und in irgendeinem Archiv.

Ich habe meine Bilder meinem HA gegeben, persönlich in die Hand gedrückt.
Der hat sie auf Anforderung an einen Uni-GA schicken müssen, dort wurden sie befundet, weil diese im GA erwähnt werden.
Die Uni hat diese an die GA-Auftragsstelle des GA zurückgeschickt.
Diese Auftragstelle, also Behörde behauptet seit dem, sie habe die Bilder nicht und wollte mich dafür verantwortlich machen, ich könne also keine Beweise für die weiteren GA vorlegen. Behauptet, der Antragsteller ist immer Beweispflichtig.

Nach Jahren, bei Akteneinsicht habe ich mir die dort deponierten "angeblich verschwundenen" Bilder geholt.
In meinem Prozess hätte das Gericht trotzem bei dem KH eine Kopie der Bilder geben lassen können, denn das Gericht hat alle anderen "noch" vorhandenen KH-Unterlagen zuschicken lassen. Ein neutrales Gericht hätte das getan! Vielleicht hatte das Gericht auch die Bilder, aber dem Gerichtsgutachter zuliebe zurückgehalten.

In meinem Fall wurden die Bilder, bevor sie "angeblich verschwanden" von unabhängigen Ärzten bewertet. Also ist der Beweiswert trotzdem vorhanden! Wurde aber trotzdem von der korumpierten Richterin ignoriert.

Bevor du klagst, solltest du den Weg der Bilder ausfindig machen.
Dabei findest du eher den oder die verantwortliche Stelle, die die Bilder verschwinden helfen lies.
Es ist kein Argument: "die Bilder seinen halt nicht auffindbar"!

In einer Zahnklinik habe ich auch einmal in der Archivierungsstelle die Bider nicht holen können, weil sie nicht da seien und man nicht wisse, wo sie sich befinden!
Ich selbst habe, wegen des unfähigen Personals, den Weg der Bilder zurckverfolgen müssen. Sie waren nach der letzten Behandlung in einer anderen Abteilung nicht wieder in das Archiv zurückgegeben worden, und lagen dort in meiner Akte. In einer Praxis ist das egal, aber in einer Klinik, in der es mehrere Behandlungsabteilungen gibt, ist das eben nicht korrekt.
Zumindest hätte im Archiv in der Akte ein Hinweis liegen müssen, wer die Original-Bilder entfernte und wohin sie geschleppt wurden, und wann.

Unnötiges Röntgen ist eine Körperverletzung, so ist ein "verschwinden lassen" der Bilder eine Nötigung zur Körperverletzung.
Oder, wie in deinem Fall, eine Beweisvernichtung.
Je nachdem, wie wesentlich diese Bilder zur Beweisführung notwendig sind, desto höher ist der Schaden.

Um die Wichtigkeit zu ermessen, stelle dir vor, du bist eines Verbrechens angeklagt, und du musst einen bestimmten Beweis erbringen, um deine Unschuld zu beweisen. Lässt jemand den für dich nötigen Beweis verschwinden, so liegt nahe, dass dieser jemand ein hohes Interesse daran hat, dass du anstatt dieses jemand ( oder seines Helfershelfer) des Verbrechens verurteilt wirst.

Ist eine bestimmte Stelle festzunageln, dass diese die Bilder "verschlamperte", so gehe bis an die Höchstgrenze der Summe, wenn die Bilder ein wesentliches Beweismittel sind, und nicht anderweitig Ersatz haben.
Man hat dich als Behinderter (Unfallverletzter) nicht zu benachteiligen indem man dir den Beweis entwendet.

Egal mit welchem Wisch man versucht dan Schaden runterzuspielen, trete selbstbewusst auf und poche auf diene Rechte udn den entstandenen Schaden. Erst dann, wenn die merken, dass man nicht alles machen kann, was man meint gegen den Anspruchsteller zu können, erst dann wird sich was ändern!

Gruss Ariel
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ariel,

ich versuche seit ca. 1 Jahr den Weg der Bilder aufzuspüren:
Habe in sämtlichen Archiven der Stadt nachgefragt, aber nichts erreicht... Mir wurden Vernichtungsprotokolle vorgelegt, aus denen ich aber nicht die Vernichtung MEINER Bilder ersehen kann.

Die Firma, die vernichtet haben soll, hat auch die Möglichkeit mikrozuverfilmen (ich weiß aber nicht seit wann), aber dort ist keiner bereit mir zu antworten (warscheinlich sind die vorinformiert).

Der damalige Arzt ist in Rente. Meine Bitte, ihn zu befragen wurde belächelt und abgewiesen... Das Vorhandensein eines externes Archiv wurde verneint... Die Klinik gehört der Diakonie an, aber mir kann niemand sagen, wie da verfahren wird (generell), aber in den eigenen Krankenhausverträgen steht, dass 30 Jahre archiviert wird... Es muss also eine externe elektronische Archivierung möglich/nötig sein...

VG Santafee
 
Hallo santafee,

da hast du ja einiges schon getan, aber hast du das alles schriftlich getan oder nur mündlich nachgefragt?

Bei Schriftverkehr kann man doch immer wieder nachhaken, was bei mündlichkeit, wie du so richtig sagst, eher belächelt wird.

Wenn du einen Drucker hast, dann schreib, wie dir der Schnabel gewachsen ist, deine Fragen und Anliegen auf, speicher es ab und druck es aus, udn ab die Post an die jeweiligen Stellen.
Du solltest auch dazu schreiben, dass es sich um wichtige persönliche Bewesidokumente handelt, also es sich bei nicht auffinden es sich dabei um kein Kavaliersdelikt handelt, sonern um willkürliche Datenvernichtung. Schreib das Erstellungsdatum dazu, also, dass die Bilder noch nicht 30 Jahre überschritten haben.

Gruss Ariel
 
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