manipulative Verhinderung der Beweiserbringung
Hallo santafee,
ich habe meinem Anwalt gesagt, wie es dazu kam, dass ein wesentliches Bild unkenntlich ist.
Er meinte: " Warum sollte ein Arzt sowas machen?
Erst anhand von weiteren fehlenden Unterlagen erkannte er die Absicht, die im Zusammenhang dahinter steckte.
So wie User uschreider schreibt, waren bei mir auch andere Befunderstellungen gemacht worden, sogar mit bestimmten Vorfällen während der Befunderstellung, diese Befundergebnisse jedoch nicht mehr in den Krankenunterlagen auftauchten, jedoch auf der Rechnung aufgelistet sind.
Betrug?
Natürlich Betrug, auf ganzer plumper Linie!
Befundmanipulation wird immer mit den Floskeln vertuscht: "Verbleib nicht mehr nachvollziehbar"!
Eben dieser aussagekräftige Satz (Wort) zeigt eine erfolgte Unkorrektheit auf.
Wenn von einem Patienten Unterlagen vernichtet werden oder herausgegeben werden, so muss - muss - muss eine entsprechende Notiz gemacht werden.
Eine korrekte Klinik/Arztpraxis hat immer ein Verlaufs- und Verbleibsprotokoll über alle Vorgänge solcher wichtigen Unterlagen zu erstellen.
Fehlt dieses, so ist es nicht nur ein Schlamperladen, sondern ein Manipulationsbetrieb!
Es klingt für ältere Personen (Nichtmediziner), denen mafiöse Machenschaften nicht geläufig und somit unfassbar sind, alles so unglaublich, dass sowas überhaupt möglich sei.
Die Frage nach dem Verbleib von Bildbefunden und anderen ist eine Frage der strategischen Beweisvernichtung. Bei "normalen" Patienten, die keinen Anspruch nach Schadensersatz stellen (aus welchem Grud auch immer), bei denen fehlt so gut wie kein Befundnachweis.
Unsere speziellen Ärzte, an die sich ein UO wenden muss (keine freie Arztwahl!), werden dazu präpariert, so gut wie möglich die Beweiserbringung für den Verunfallten zu verhindern (siehe Aufsatz des Richters Herrn Lemcke! u. bekannten Versicherungsmedizinern in "Gespräch mit einem Richter...").
Auf einem Bilddokument, zu dem man zunächst einen manipulierten Befundbericht schreiben kann, ist jedoch auch nach 20 Jahren noch immer derselbe Aktualitätsbefund des Unfalltages sichtbar!
Oberdeppen, also Versicherungsmediziner, die die Sätze der BG-Ausbildung nachtönen, 'man könne nach soviel Jahren oder nach so langer Zeit sowieso nichts mehr nachvollziehen' ( man beachte das Wort: "nicht nachvollziehen"), haben hierbei einen offensichtlichen Knick in der Wahrnehmung!
Ein halbwegs gebildeter Mensch, also auch jeder Arzt, kann erkennen - durch logisches Denken oder, wenn es damit hapert, zumindest mit dem einfachen Erkunden (nachsehen) was auf den RÖ-Bildern abgebildet ist - was an dem Unfalltag per RÖ aufgezeichnet wurde und für alle Zeit nachweisbar bleibt - vorausgesetzt, das UO hat ein Exemplar des RÖ-Bildes - und das allein ist entscheidend!.
Wenn also ein Arzt behauptet, 'man könne nach Jahren eine Verletzung durch den Unfall nicht mehr nachvollziehen', dann handelt es sich bei diesen Personen, nach meiner Meinung, um Halbdeppen, also nicht Halbgötter!
Übrigens habe ich diesen auffälligen Satz, der bei BG- Fortbildungsveranstaltungen angelernt wird, auch von Anwälten und Richterinnen gehört.
Kurz:
Immer, wenn Bildbefunde, wie RÖ, CT, MRT u.a., nicht mehr auffindbar sind bei den Stellen, die diese Bilder aufbewahren müssen, dann handelt es sich um absichtliche Beweisvernichtung, also eine Manipulation für die Beweiserbringung des Schadensersatzanspruchstellers.
Fordert eine Person die Bilder an, sei es ein Arzt - auch im eigenen Hause -, sei es das Gericht, der Anwalt oder der Patient selbst, so hat immer eine Notiz mit Datum an der Stelle hinterlegt zu werden, von der herausgebenden Person, wohin die Bilder geschickt oder mitgenommen werden. Eine Zuwiderhandlung ist kein Kavaliersdelikt, es geht um wichtige Beweisdokumente!
Eine korrekte, verantwortungsvolle und gesetzlich richtige Verwaltung der Bildbefunde lässt immer nachvollziehen, wohin die Kopien der Bilder bzw. die Originale "verschwunden" sind. Das Original muss ja sowieso an Ort der Erstellung verbleiben!
Eine hohe Verlustrate haben Bilder in den Kliniken und Arztpraxen der BG-ärzte! Deshalb darf ein Patient niemals seine Bilder in seinem Original dort diesen Ärzten aushändigen, immer nur eine Kopie abgeben, und eine in Sicherheit zuhause lassen. Das gilt auch für Hausbesuche von BG-Sachbearbeitern, nie das einzige Bildexemplar in einer Mappe (zufällig) auf dem Tisch liegen lassen, immer nur Kopien in den Unterlagen lassen und das "Original" an einem versteckten Ort sicher aufbewahren.
Gruss Ariel