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BWK 12 Bruch

Hallole karl66,

langsam aber sich glaube ich die liebe BG braucht ,,Weihnachtsgeld" :D

Mir geht es wie dir = neu erstelltes GA 40 % und die liebe BG hat mal eben 10 % abezogen, mit der Begündung, sie können nicht nachvollziehen, das der GA auf dem chrirugischen Gebiet die MDE von 30 auf 40 erhöht hat und ich hätte mich in den 3 Jahren ja auch schon an meine Schmerzen gewöhnt.

Sie wolltem vom Hauptgutachter (chirurgisch) eine Vorabendscheidung auf dem chirurgischen Gebiet, wegen Fristeinhaltung. Dieser hat eben 40 % gegeben. Allerdings fehlen noch die Auswertung des Schmerzgutachtens und die des neurologischen GA.

Als ich meinem D-Arzt, welcher eben auch der Hauptgutachter ist, mitgeteilt habe, dass die BG mir 10 % abgezogen hat, hat er mir gesagt, das es so nicht geht - er ist der Hauptgutachter und nur er legt auch die Gesamt-MDE fest - und nicht die liebe BG !

Du musst auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Mache dies entweder über den VDK oder nehme dir einen Anwalt. Glaube, alleine kommt man gegen die BG nicht an.

Hm, jetzt muss ich aber auch mal fragen, wieso du überhaupt arbeiten gehst - warum wurdest du nicht vorläufig berentet?

Liebe Grüße und TOI TOI TOI
Würmlie
 
Hallo!

Rena 68 -Alles Gute für deinen Mann.
Ich habe vom Versorgungsamt 30% bekommen.
30 kg sind ganz schön heftig! Würd ich nicht machen!

Warum ich überhaupt arbeite?
Ich kann arbeiten, wenn auch "nur" noch halbtags. Mir gibt das auch Kraft, Wertigkeit, wenn mich jemand versteht
Ich habe auch ein PTBS, und das ich es wieder auf die Reihe gebracht habe zu arbeiten ist Medizin für mich Ich habe mir die Stelle "erkämpft".
Jetzt gehe ich teilweise mit SChmerzen in die Arbeit..., mit dem Resultat,
das dann ein Berater sagt, so schlimm ist die Beeinträchtigung ja dann nicht.
Und da wundert man sich, das dann viele gar nicht mehr arbeiten und dann auch weniger Probleme mit BG und Versicherungen hat.
Ein Versicherungsvertreter hat zu mir gesagt: Du mit deinem PTBS-bleib zuhause, schau auf deine Gesundheit- dann hast du auch mit denn Versicherungen und BG weniger Probleme.
Entweder voll arbeiten oder gar nicht; ein bischen arbeiten ist scheiße, glaub es mir, da hast du nur Probleme

Können mir eigentlich bei einem Einspruch und einer Neubeurteilung die jetzt genehmigten 30% Prozent auch noch gekürzt werden, wenn es Ihnen einfällt

Noch einen schönen Abend

karl66
 
Hallo zusammen!

Ich habe heute über den VDK Widerspruch eingelegt!

Der VDK-Mann meinte, da es sich ja vom Hauptgutachter gefordert ist und sich meine Schmerzen ja seit der Arbeit zugenommen hat. Die Gutachten waren am Anfang und vor der Belastungsprobe, haben wir gute Chacen, auch wenn wir klagen müssen.

Ich hoffe er hat Recht, denn ich kann schön langsam keine Formulare von Versicherungen... sehen. Immer wieder das gleiche erklären!

Ich wünsche Euch eine ruhige Vorweihnachtszeit!

karl66
 
Verzweifelnd

Hallo ich bin in einer ebenso prikerenSituation!
Ich habe bereits zwei Gutachten hinter mir.
Beim ersten Gutachten wurden mir 20% für sechs Monate zugesprochen
und auch in einmal bezahlt!
Das zweite Gutachhten war nicht so lustig merh dann.
Zumal mein Durchgangsarzt, der auch der Gutachter im ersten Gutachten war und der mich auch die 8 Monate lang in meiner "Genesung" behandelt hatte(KGVerordnungen schreiben/Tablettenrezepte unterschreiben und
"weiter machen Predigen"), schreib nun im zweiten Gutachten eine MDE Minderung von sage und schreibe 10% rein und gib im gleichen Atemzug an das wird aber nicht besser eher schlechter und denkt auch einen Berufswechsel an!
Und als ich zu meinem neuen Durchgangsarzt ging heute, sagte er mir Posthum,"Da kann man nun mal nichts daran machen, das Gutachten sieht in Ordnung aus!Oder gehen Sie zum Anwalt, nur die Chance auf Erfolg sieht mau aus.
Zumals ein Gutachterkongress(den er besucht haben will) besagt,
das die Wirbelsäule überbewertet wird und demnaechst zu einer allgemeinen Abstufung führt"
Das hiesse es gebe nicht jeweils 20% pro abschnitt(Hals/Brust/Lende), soweit bin ich informiert, sondern nur noch 10%!
Meine Frage dazu ist jetz Soll ich das nun hin nehmen oder soll ich einen Anwalt zuziehen oder soll ich, wie meine BG Beraterin sagte eigenhändig den Widerspruch formulieren?
Zumal der Gutachter, und auch alle anderen Ärzte/KGTherapeuten meinen
meine Verletzung wird eher schlechter als Besser!
Oder soll ich ein halbes bis ein JAhr warten und wieder ewiglich zum Doc rennen wegen Schmerzmittel betteln damit ich mal etwas weniger ASchmerzen habe!
Ich fühl mich echt verlassen von allem die mir eigentlich helfen sollten!
In diesem Sinne Euer Neo!

EDIT:
Und wenn ich EInspruch legen Kann mit welcher Begründung?
 
Hallo Neo,

erst mal willkommen bei uns im Forum.

Ich fühl mich echt verlassen von allem die mir eigentlich helfen sollten!

Nun, dann werden wir eben versuchen dir weiter zu helfen - aber Wunder dauern auch bei uns etwas länger und zwar mindestens so lange bis wir wissen um was es geht.

Und wenn ich EInspruch legen Kann mit welcher Begründung?
das wissen wir auch nicht da wir deinen Fall überhaupt nicht kennen, weder welche Verletzungen noch was du heute an Dauerschäden zurückbehalten hast.
Was ich bis jetzt rausgelesen habe: du hattest einen Arbeitsunfall und das die Wirbelsäule verletzt war. Mehr weiß ich nicht, so kann ich dir keine Ratschläge geben.

Es spielt keine Rolle ob irgendwann mal die Prozente runtergesetzt werden, Fakt ist die Bewertung im Moment und darauf hast du Anspruch.

Wenn die Wirbelsäule überbewertet wird, warum ist sie dann so lebenswichtig?:(

Egal, du hast nen Bescheid? Wann ist der gekommen - schon länger als 4 Wochen her?
Wieso hinnehmen? Warum ein halbes Jahr warten?

Vor allem lege ich dir ans Herz dir einen Schmerzarzt zu suchen (Anästhesist) der deine Schmerzen in den Griff bekommt. Das können die D-Ärzte nicht!

So, das wär mal das Gröbste. Weitere Antworten folgen bei neuen Infos:rolleyes:

VG
Gitti
 
Ja richtig entschuldigung aber gestern war ich echt nur gefrustet!
Weil alle "Fachkräfte" einem im Regen stehen lassen!
Und da sich der Fall von Karl 66 ähnlich wie der meinige ist!
Nur das er gecaget wurde und ich nicht, sondern in der zweiten OP der gebrochene Wirbel Ventrale Stabilisierung war mit Beckenspan, bekam
und ich somit den 11./12 BWK und den 1 LWK versteift habe.
Aber zurück nach ganz vorn:
Am 11.01.2011 fuhr ich zur Arbeit und überschlug mich mit meinem PKW auf "Blitzeis", in der Unfallchirugie sagte man meine WB sei gebrochen, genaueres
wollte der Notarzt in der Notaufnahme auch nicht sagen, wahrscheinlich stand ich noch so unter schock!
Da es ein Instabiler Bruch war überwies man mich in die "BGU Unfalklchirugie Duisburg", wo mir dorsal(hinten), über den drei Wirbeln (BWK11/12 LWK1) zwei Fixateure Einbaute(darf man doch sagen auch bei OP's).
Nach gut einer Woche, sagte man der Bruch sei eingeknickt und man müsse Ventral(Bauchwärts/vorn) die drei Wirbel versteifen!, eventuell auch Cagen(Was aber nicht nötig war!
Nach der OP und dem nachträglichen Krankenhaus aufenthalt wurde ich nach hause zu meinem Durchgangsazrt entlassen, der mir Baden und Krankengymnastik verschrieb,danach gings zur EAP(erweiterten Allgemeinen Physiotherapie gehen und schlussendlich gings in die BOR(Berufs Orientierte Rehamassnahme!
Danach wurde ich nach entfernen der Fixarteure hinten, ohne Einschränkung in die "Wiedereingliederung" geschickt.
Seid dem 21.10.2011 bin ich wieder vollständig am Arbeiten.
Am 8.12.2011 hatte ich das Erste Rentengutachten,
in dem man mir 20vH.%für 6 Monate zusagte.
Auch laut Gutachter hiess es dieses sei so üblich, bzw. er meinte sogar
die BG genehmigt nur drei Monate und er habe (Gnädigerweise wohl) sechs angeraten.
Im zweiten Rentengutachten war er nur der meinung 10v.H. zu gewähren die prompt auch genehmigt wurden.
Was aber bedeutet das ich keinen Geldlichen Anspruch habe, da erst ab 20% gezahlt wird!
Der Gutachter meinte, wie fünf oder sechs andere Ärzte und auch der Oparateur meinten das auch, aber mündlich zu mir es würde nicht besser werden!Ich werde da wohl ewiglich eine Erinnerung haben eventuelle sogar Verschlimmerungen in Kauf nehmen müssen!
Was in meinen Augen, dem zweiten Gutachten, ein Widerspruch in sich bedeutet.

Zu meinen Beschwerden:
Ich habe seid dem, ich zuhause bin, keinen Tag ohne Schmerzen gehabt.
Die sich linksseitig, mittlerweile auf der ganzen Seite bemercktbar machen!
Sprich mein Bein schmerzt nach einigen Minuten Laufen(narmales gehen) ,
meine Hüfte, die OPstelle an sich(die Ärzte sind da zwischen zwei Rippen reingegangen), ja sogar mittlerweile mein linke Schulter(Wo der Gutachter
meinte, weil ich das erst später angemeldet habe, sei das nicht Unfall bedingt) und last but not least schmerzt mir gelegentlich der Nacken!
Die Bewegungs einschränkungen sind bei mir ich kann nicht mehr so schwer heben(was ich beruflich brauche, ich arbeite als Verpacker in der Keramikbranche, dort wiegt ein Stück gut und gerne bis zu 20 Kilogramm)
Drehbewegungen nach links und rechts fallen mir schwer, ich stehe mit hilfe meiner Arme(die auf meine Oberschenkel stütze auf) .
Die Drehungen nach links siond schmerzhafter!
Die Neigungswinkel meines Skelletts seien aber laut Gutachten alle im NormbereichWobei die letzten Werte vom Vorherigen Gutachten einfach übernommen wurden!
Sonstige Beschwerden sind:
Ich kann nicht lange Sitzen,stehen,laufen, liegen(Nachts schlafe aber durch)!
Auch die Witterungsbeschwerden sind , meines Erachtens immens.
Beim Wetterwechsel schmerzt mein Bein und auch meine Wirbelsäule an der kaputten Stelle.

Also das sind die körperlichen Beschwerden:
Wenn ich die Psychische Belastung afzähle wäre da eigentlich nur das ich mich manchmal als halber/kaputter Mensch fühle! Aber das fühlt sich wohl jeder in so einer Situation!
Und auch das Familienlöeben leidet unter manchen Umständen teilweise darunter!
Achja um es nich zu vergessen als Medikation verordnete der Durchgangsarzt, der auch der Gutachter ist, Iboprven600 und mein neuer Durchgangsarzt zusätzlich abend Sympal 25!
Die Ibo's esse ich manchmal wie Bonbons, teilweise zwei auf einmal, zweimal hatte ich auch drei auf einmal genommen(Wow war ich da ein paar Stunden komplett schmerzfrei.
Ich weiss das es nicht richtig war und ist soviel Tabletten einzuwerfen,
wenn man aber mal einmal Schmerzfrei sein möchte, lässt man sich so manche Sachen einfallen.
Deshalb auch danke für den Tip mit dem Schmerzazrt.
Wo ich noch eine Frage zuhabe.
Und zwar mnuss ich das über die "Normale" Krankenkasse laufen lassen oder muss ich die BG fragen ob sie das Traegt oder traegt die BG das grundsätzlich da es ja unfallbedingte Schmerzen sind!
Muss ich da vorher von meinem Durchgangsazrt eine Überweisung habn?
Weil nen Schmerzterapheuten haette ich , der Ehemannmeiner Hausaertzin ist das nämlich und den kenne ich auch schon jahrelang!
Nur zu meinen Anderen Fragen, ist da aussicht auf Erfolg bei einem Gegengutachten,muss ich da direkt zum Anwalt(alle "Experten" sagen das)? Bringt es was wenn ich den Gutachter zitiere das er meinte meine
Beschwerden werden eh nich besser und die BG handele erstmal so!
Ein anderer Durchgangsarzt meinte sogar da wären mehr wie 20% drin!
Laut der Liste die hier im Beitrag verlinkt gesehen habe sind die Prozente
bezüglich BWK11/12 und LWK1 mitunter soger 30% wert?
soviel nun zu meinem Fall, ich hoffe ich habe nicht zu weit durcheinander geschrieben und auch nicht zuviel vergessen!

LG Neo
 
Hallo Neo,

vielen Dank für die Hintergrundinformationen - jetzt sind wir etwas schlauer.
Trotzdem muss ich zu Beginn noch etwas "bohren". Hast Du die Gutachten in Kopie vorliegen? Hast Du alle sonstigen Unterlagen zu Deinem Unfall auch bei Dir?
Wenn nicht, würde ich Dir empfhelen Akteneinsicht bei Deiner BG zu beantragen. Wie das geht kannst Du über die Foren-Suche heraus finden und auch, was dabei zu beachten ist.

Ich denke Du kannst erst richtig argumentieren, wenn Du den Inhalt der Gutachten kennst, wenn Du abschätzen kannst, ob das was der Gutachter geschrieben hat, mit den wahren Gegebenheiten übereinstimmt oder nicht.
Wenn Du der Meinung bist, dass das Gutachten nicht korrekt ist, wichtige Beschwerden und Einschränkungen nicht erfasst wurden oder Angaben aus Vorbefunden nur abgeschrieben wurden, empfielt es sich, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben und das Gutachten Stück für Stück auf Fehler und Ungereimtheiten zu untersuchen. Das kannst Du dann an Deine GUV übersenden und um Prüfung und Nachbesserung bitten.

Wenn in der Zwischenzeit aufgrund des Gutachtens schon der Rentenbescheid erlassen wurde, dann kannst Du gegen diesen Bescheid innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen und natürlich trotzdem noch Deine Stellungnahme abgeben.
Wenn die vier Wochen Widerspruchsfrist bereits verstrichen sind, dann solltest Du einen guten Fachanwalt für Sozialrecht befragen, was noch unternommen werden kann.

In der Stellungnahme kannst Du natürlich auch die Äußerung des Gutachters anführen, dass die Beschwerden wohl eher schlimmer werden mit der Zeit. Wenn Du allerdings zum Gutachten keine Begleitperson mit hattest, die die Aussage bezeugen kann, dann wird Dir das nichts bringen....und die BG würde sich davon auch nicht beeindrucken lassen.
Da wäre es besser, wenn Du Dir von anderen D-Ärzten aktuelle Befundunterlagen einholen würdest, die Deine hier geschilderten Beschwerden belegen - also Messblätter über Bewegungseinschränkungen, die Dokumentation Deiner Schmerzen und z.B. auch Deine Einschränkungen bzgl. Deines Berufes....usw.

Die Überweisung zum Schmerztherapeuten sollte Dir der D-Arzt aushändigen. Allerdings kommt es auch vor, dass diese der Meinung sind, chronische Schmerzen selbst behandeln zu können. Wohin das führt, siehst Du ja selbst.
Ich denke ein guter Spezialist kann Dir hier gut helfen, ohne dass Du so viele Pillen schluckst und damit Deine Gesundheit weiter ruinierst.
Das solltest Du dem D-Arzt gegenüber auch verdeutlichen.


Das mal für´s Erste. Ganz bestimmt bekommst Du noch viele Hinweise und Ratschläge von anderen hier. Da sich bei Dir einiges angesammlt hat, kann man das nicht eben mal alles kurz beantworten.
Auf alle Fälle solltest Du Dich im Forum unter "Gesetzliche Unfallversicherung" und "Wirbelsäule" ausführlich belesen, denn dort findest Du eine Vielzahl von hilfreichen Informationen und viele Deiner Probleme wurden auch schon mehrfach an anderer Stelle "behandelt".


Alles Gute und viele Grüße
sachsblau
 
Vielen lieben Dank für die "erstmal" ausführliche schnelle antwort und Hilfe!

Also beide Gutachten habe ich als Kopie von der BG bekommen.
Und auch schon miteinander veglichen und wie ich eingehends beschrieb "abschriften" aus dem ersten Gutachten gefunden, wobei der Gutachter das auch sagte "Die restlichen Sachen übernehme ich aus dem vorherigen Gutachten!

Also defakto ist auch das meinersetis schon Einspruch mit dem Passus "Begründung folgt" zur BG geschickt worden, was mir die Beraterin der BG riet so zu verfahren!

Also soll ich erstmal selbst nach eigenen Ermessenm/Empfinden/Wissen die Gutachten vergleichen und auf unklarheiten untersuchen(Wobei mein neuer DArzt sagte es sei ordentlich verfasst) und mich darauf stützen was der Doktor dazu sagte, wie "wird nicht besser und wird eher verschlechtern und wird was zurückbleiben! "
Denn das sind ja die Ungereimheiten!

Und morgen werde ich erstmal meinen Neuen D Azrt anbohren mir eine Überweisung zum Schmerzterapheuten zugeben und mach dann an den zuständigen Arzt wenden!
Danke
LG Neo
 
Hallo Neo,

ich hab jetzt nicht alles gelesen, tu ich morgen - versprochen - denn ich kann dir dazu noch mehr erzählen da mein Mann ebenfalls eine Versteifung hat die über 5 Wirbel geht und zusätzlich einen Cage.
Ich kann einiges von dem was du von deinem Arzt schreibst nicht nachvollziegen und schon gar nicht die Entfernung des Material, was in meinen Augen viel zu früh geschah. Mein Mann hat seines noch drin nach fast 4 Jahren und es bleibt wenn es keine probleme macht.
Außerdem kann ich im Gutachten meines Mannes nachsehen was speziell für die WS an % gegeben wurde, da er mehrere Verletzungen hatte weiß ich im Moment nicht genau wieviel es war..
Da es mir heute aber zu spät wird und ich keinen Quatsch schreiben will, morgen dann in alter Frische mehr Infos.

VG
Gitti
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Neo,

hast du denn gegen das "Abschreiben" gleich vor Ort Einwand erhoben und um Überprüfung gebeten, ob die Daten bzw. Messungen (oder was auch immer es war) so noch stimmen?
Ich weiß natürlich, dass man in solchen Gutachtensituationen aufgeregt ist, mit sich selbst zu tun hat und auch gar nicht immer weiß, ob und wie man am Besten reagieren soll.
Aber wenn Du dort bereits was gesagt hast, hätte der Gutachter Deinen Einwänden nachgehen und eine Überprüfung vornehmen müssen.

Erstmal kannst Du selbst vergleichen und auch hier im Forum suchen mit den Stichworten "Stellungnahme Gutachten" und Deiner BG jeden einzelnen Punkt des Gutachtens, der aus Deiner Sicht nicht korrekt ist hernehmen und richtig stellen. Eventuell gibt es Vorbefunde die beispielsweise aussagen, dass die Beweglichkeit Deiner Wirbelsäule eben nicht mehr in dem Umfang vorhanden war, wie im Gutachten angegeben....usw. Außerdem wäre der Gutachter ohnehin verpflichtet gewesen, nicht aus alten Unterlagen abzuschreiben, sondern neu zu untersuchen, zu vergleichen und zu dokumentieren
Außerdem wäre zu überprüfen, ob Deine weiteren Beschwerden (z.B. Probleme mit der HWS), die sehr wahrscheinlich die Folge der Wirbelfraktur sind, in dem Gutachten erfasst und berücksichtigt wurden. Wenn nicht, dann auch hierauf verweisen...und einen Arzt finden, der das richtig befunden und bestätigen kann.
Die Stellungnahme kann später auch als Zuarbeit für einen Anwalt dienen, falls Du einen benötigen solltest.

Das mit den D-Ärzten ist auch ein eigenes Thema. Sie stehen ja in einem Abhängigkeitsverhältnis mit der BG und leider kommt es nicht selten vor, dass die Ärzte von den Sachbearbeitern der BG'en die "Richtung" bekommen oder unter Druck gesetzt werden. Ich kenne das leider auch.
Daher solltest Du den Arzt wechseln wenn Du kein Vertrauen mehr zu ihm hast oder denkst, dass er Dich nicht ausreichend unterstützt.
Vielleicht will er Dich in der Gutachtensache nur beruhigen und verhindern, dass Du "Ärger" machst.


So, jetzt aber erstmal Gute Nacht. Morgen ist auch noch ein Tag.
Viele Grüße
sachsblau
 
Ich kann einiges von dem was du von deinem Arzt schreibst nicht nachvollziegen und schon gar nicht die Entfernung des Material, was in meinen Augen viel zu früh geschah.
Da ist wohl was missverstanden worden:
Ich schrieb
Zitat von Neo:
Da es ein Instabiler Bruch war ...wo mir dorsal(hinten), über den drei Wirbeln (BWK11/12 LWK1) zwei Fixateure Einbaute(darf man doch sagen auch bei OP's).
Nach gut einer Woche, sagte man der Bruch sei eingeknickt und man müsse Ventral(Bauchwärts/vorn) die drei Wirbel versteifen!, eventuell auch Cagen(Was aber nicht nötig war!
...Danach wurde ich nach entfernen der Fixarteure hinten, ohne Einschränkung in die "Wiedereingliederung" geschickt.
Seid dem 21.10.2011 bin ich wieder vollständig am Arbeiten.

Das heisst die "Fixateure hinten wurden entfernt, sie dienten auch nur der zusätzichen Unterstützung der Säule nachtraegklich und haetten eh enfernt werden müssen.
Man spricht da von einer "Externen Fixatur". Sorry das es ein wenig unverständlich formuliert war.
Die Ventrale(vordere Fixplatte ist und bleiubt auch drin, es sei denn ich bekomme im Nachhinein noch irgendwelche Schwierigkeiten nachträglich , was aber sehr unwahrscheinlich ist!


...hast du denn gegen das "Abschreiben" gleich vor Ort Einwand erhoben und um Überprüfung gebeten, ob die Daten bzw. Messungen (oder was auch immer es war) so noch stimmen?

Naja nicht direkt gesagt habe ich nichts, aber wenn man das aufziehen der Augenbraue als "stummes Veto" Deutet und der Gutachter, Mein ehemaliger Darzt,das abtat mit den Worten:" ja das Passt schon", schätze ich mal er hats als "EInwand" empfunden und mich, wie sagtest Du weiter unten, mit der begründung "Ja das passt schon!" Ruhig gestellt!

Daher solltest Du den Arzt wechseln wenn Du kein Vertrauen mehr zu ihm hast oder denkst, dass er Dich nicht ausreichend unterstützt.
Vielleicht will er Dich in der Gutachtensache nur beruhigen und verhindern, dass Du "Ärger" machst.
Die D Ärzte habe ich ja schon gewechselt und die die ich jetzt habe sind ja total in Ordnung und hilfbereit, auch wenn der andere Kollege klipp und klar gesagt hat, das Gutachten ist so richtig geschrieben und ich müsse einen Anwalt konsultieren, und das hat ja nicht der Doc gesagt sondern unser Schwerbehinderten Obmann(Arbeit), der Mitarbeiter unseres "Versorgungsamtes" Und schluss endlich ja auch Du, das wenn man trotz fehlender Fachkenntnis die Verfahrensweise beim Erstellen des Gutachtens und den Mündlichen Bemerkungen des Gutachters und der "Mittlerweile", üblichen Verfahrensweise wie, damit müsse ich leben und es wird eher schlimmer als besser und die Schmerzen bleiben auch(Wo ich gleich noch was zu zusagen habe), es wohl oder übel auch darauf hionausläuft!
Es sei denn meine BG ist so "Nett/Kulant/Vernünftig/Wissen das sie zahlen sollten" und entspricht meinem Selbt getexteten Einspruich mit zur Hilfenahme beider Gutachten, Gedaechtnisprotokol und halt dem was ich mir in den letzten drei Tagen angeeignet habe durch, ich sag mal, Überlieferung aus Erfahrungsberichten im Internet.
Ihr seid ja nicht das einzige Forum wo ich mich durchgewuselt habe.
Schlussendlich siehts aus ohne Fleiss kein Preis! Und nie das Ziel verlieren!
Womit ich auch nun hier erstmal abschliesse(Sonst sind alle Zeichen verbraucht) :D, ausser ohne nochmals zu danken für Den Tip mit dem "Schmerzdoc", denn am kommenden Montag habe ich schon einen Termin! Ohne irgendwelchen Druck auf den D arzt ausüben zu müssen!
Nur er wollte mich persönlich am Telefon sprechen und mich bitten im die Fortschritte mitzuteilen, was ich eh getan hätte!
So ich geh jetz unter Wasser denn es ist warm ich setz dann in den Pool und lasse heute SOnneSOnne sein!
Bis heut abend denne!
byby LG Neo;)
 
Hallo Neo,

so!
Jetzt nehm ich mir mal Zeit nur für dich.

Stimmt, ich bin von einem internen Fixateur ausgegangen, deshalb meine Verwunderung über das frühe Entfernen des Materials.

Dann zu der Sache an sich:
Im ersten GA meines Mannes wurden die Verletzungen des WS (LWK 1 - 4; bei 2 + 3 m. Hinterkantenbetiligung und Spinalkanaleinengung - stab. m. internem Fixateur) mit 20%
bewertet.
Nach den Anhaltspunkten: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm
gibt es keine Brüche der Wirbelsäule, was dort beschrieben und bewertet ist, sind lediglich Erkrankungen wie Rheuma usw., es sind zwar posttraumatische Verletzungen aufgeführt, aber keine die hier zutreffen würden, denn wenn ich nach der "Versteifung großer Teile der Wirbelsäule" gehen würde, hätte er zwischen 50% und 70% allein dafür bekommen müssen. Also kann es das nicht sein.

Wir haben damals noch nichts über die ganze Sache gewußt und eben so das erste GA akzeptiert, inzwischen sind wir schlauer. Da mein Mann nicht nur eine WS-Versteifung über 5 Wirbel hat, sondern auch noch ein Cage, der für seine Beinlähmung verantwortlich zeichnet, gibt es als Extra-Zugabe noch ein kaputtes Sprunggelenk, ne defekte (also nicht mehr so ganz astreine) Patella, sowie einen kaputten Tibiakopf am andern Bein.

Schmerztechnisch wird er inzwischen von einem guten Schmertherapeuten betreut und bekommt BTM's, die ihm erlauben wieder arbeiten zu gehen und die Schmerzen gut im Griff zu haben..

Da der Körper ein Schmerzgedächtnis aufbaut (und die Ärzte wissen das ja auch !) ist es ungemein wichtig die Schmerzen so schnell wie möglich in Richtung "NULL" zu drücken, deshalb ist es schon gut am Anfang auch eine erhöhte Dosis zu nehmen - aber kontrolliert.
Dein Ibu ist für eine kurze Zeit gut aber dann sollte etwas anderes her das die Schmerzen besser eindämmt und den Magen nicht so belastet. Wenn du mit drei Ibu schon schmerzfrei geworden bist - auch wenn es nur kurze Zeit war - hast du gute Chancen gut eingstellt werden zu können.

Ich schreib dir nun wie wir es mit dem Schmerzarzt gemacht haben, ob das bei dir genauso läuft kann ich natürlich nicht sagen.
Wir haben einen guten Schmerzarzt empfohlen bekommen, diesen hab ich kontaktiert und gefragt ob er meinen Mann als Patienten übernimmt. Als dieser zugestimmt hatte, habe ich bei der BG um Kostenzusage gebeten, was diese auch getan hat. Mit dieser Kostenzusage sind wir zum ersten Termin gegangen - seitdem läuft das Ganze - einwandfrei.

Nun meine Fragen:
Wurde bei der BOR nicht festgehalten welche Tätigkeiten zu vermeiden sind?

Deine letze OP wurde auch von der Bauchseite links her vorgenommen (war wohl vorsorglich wegen des Cages, denn für die Versteifung wäre es nicht nötig gewesen), und du schreibst nun weiter:
Die sich linksseitig, mittlerweile auf der ganzen Seite bemercktbar machen!
Sprich mein Bein schmerzt nach einigen Minuten Laufen(narmales gehen
Ist das ein Brennen? Wenn ja, könnte der Nerv bei der letzen OP "getroffen" worden sein. Deine Beschreibung spricht dafür.
Wenn das nicht besser wird, geh mal zu einem Neurologen.

Ich kann nicht lange Sitzen,stehen,laufen, liegen(Nachts schlafe aber durch
Hm... vielleicht liegt es doch daran das die Bandscheibe so kaputt ist das sie - wenn schon mal von links reingegangen wird - doch ein Cage sinnvoll gewesen wäre. Ist aber nur so ne Überlegung von mir.

Das du dich nicht mehr so zur Seite drehen kannst ist normal, schließlich sind drei Wirbel versteift. Was das Heben und Bücken betrifft, sollte das so auch nicht mehr stattfinden. Das du mit Drehungen in die linke Richtung mehr Probleme hast ergibt sich wahrscheinlich aus der OP. Aber das wäre mit einem "guten" D-Arzt abklärbar.

Noch was für die Hausaufgaben: Alles was mit deinem AU zu tun hat läuft über die BG - nicht über die Krankenkasse. Anfragen und Anträge immer schriftlich stellen damit sie dokumentierbar sind.

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.

VG
Gitti
 
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