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BWK 12 Bruch

Hallo Karl,

die Prozentrechnung ist auch schwierig. Eigentlich müsste man davon ausgehen dass du 30% bekommst. Zusammen rechnen und dann durch 2. Aber vielleicht ist dies auch nicht so und du bekommst mehr.
Es wird geprüft inwieweit du leidest.
Einfach erklärt, wenn die Hand steif ist und auch der Arm der Hand, dann ist der Wert des Armes ausreichend, da die Hand ja nicht zusätzlich belastet wie der Arm.
In deinem Fall könnten Sie sagen, der Rücken ist gut bewertet und da fällt der andere Schaden gar nicht ins Gewicht, dann gibt’s 20%. Wenn die Psyche mehr belastet, bzw. zusätzlich dann werden 30% gegeben. Aber da solltest du genauer einen Anwalt oder Gutachter fragen. Zusätzlich online nach ähnlichen Fällen, Gerichtsurteile suchen.
Bei meinem Mann wurden 50 und 30 zu 60% eingestuft. Also ist dies doch von Fall zu Fall unterschiedlich.
Außerdem werden die beratenden Ärzte der BG dies noch drücken. Da kommt meist ein Wert von unter 20 raus. Und in die Zukunft können die auch schauen, nach 1 Jahr ist der Wert dann unter 20 und dann geht das Spiel von vorne los.

Rente gibt es frühestens ab Antrag Begutachtung, BG gibt Gutachten in Auftrag (so war es bei uns). Diese wird nach Bescheid rückwirkend gezahlt. (Nachzahlung). Mit länge der Krankschreibung hat dies nicht zu tun, nur mit den bleibenden Schäden, Einschränkungen.

Gruß
Jette64
 
Hallo!

Ich habe einen Behindertenausweis beim Versorgungsamt beantragt. Für meine Versteifung von LW1 - BWK11 habe ich 20 % GdB bekommen. BWK12 habe ich ja einen Titancage.(Bandscheiben entfernt)

Ist das in Ordnung, oder doch ein bischen wenig

Sind das "rechtlich" zwei betroffene Wirbelsäulenabschnitte (Brustwirbel- und Lendenwirbelabschnitt)?

Danke für Antworten

karl
 
Hallo karl66,

lies mal da nach: http://www.medizinfo.de/ruecken/anatomie/wirbelsaeule.shtml

Sind das "rechtlich" zwei betroffene Wirbelsäulenabschnitte (Brustwirbel- und Lendenwirbelabschnitt)?

Auszug:
Von Oben nach Unten wird die Wirbelsäule in 5 einzelne Abschnitte unterteilt: Halswirbelsäule, Brustwirbelsäule, Lendenwirbelsäule, Kreuzbein und Steißbein.
und dann kommt es auf die Auswirkungen an, was Du im Einzelnen hier nachlesen kannst:

http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.18.1.htm#wirbelsäulenschaeden


Gruss

Sekundant
 
Hallo!

Die zwei am BWK 12 anliegenden Bandscheiben wurden entfernt. Mir wurde der Brustwirbelkörper durch einen Cage ersetzt und somit zwei "Gelenke" versteift.
Versteifung zwischen BWK12 - BWK11
Versteifung zwischen BWK12 - LW1

Also sind 2 Wirbelsäulenbereiche betroffen, Brust- und Lendenwirbel.

Oder sehe ich das verkehrt?

Nach der Liste von oben wären das 30-40 % und keine 20%.
(mit mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten 30-40)

Also beim Versorgungsamt Einspruch erheben, oder warten was beim Gutachten der BG rauskommt?

Was meint Ihr?

grüsse

Karl
 
Hallo Karl,

in erster Linie kommt es darauf an wie weit du in deiner Bewegung eingeschränkt bist und nicht was betroffen ist.

Ist die Versteifung relativ schmerzfrei bzw. schmerzarm und deine Bewegungsfreiheit ist nicht allzusehr eingeschränkt, ist m.E. die Einstufung in Ordnung, wobei ich allerdings davon ausgehe das du auch automatisch 10% zu niedrig angesetzt wurdest und bei einem Wiederspruch auf 30% hochgesetzt wirst.

Also beim Versorgungsamt Einspruch erheben, oder warten was beim Gutachten der BG rauskommt?

Wiederspruch würde ich allemal einlegen, wir wissen ja inzwischen wie sie ticken. Das Gutachten der BG geht das VA absolut nichts an, die sollen sich gefälligst ihr eigenes Bild machen. Du hast aber auch beim VA nur 4 Wochen Zeit dafür, das heißt das du sowieso nicht auf das GA der BG warten kannst.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hallo Karl,

ich würde sagen ja
Also sind 2 Wirbelsäulenbereiche betroffen, Brust- und Lendenwirbel.

Nach der Liste von oben wären das 30-40 % und keine 20%.
(mit mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten 30-40)

Also beim Versorgungsamt Einspruch erheben, oder warten was beim Gutachten der BG rauskommt?

Dann kommt es eben auf die Folgeerscheinungen an. Du musst die genannten Voraussetzungen genau lesen; wenn funktionelle Auswirkungen bestehen, dann ja.

Dann würde ich auch Einspruch einlegen, es sollte aber schon aus den bisherigen Arztberichten und der Beschreibung der Einschränkungen hervorgehen.


Gruss

Sekundant
 
Hallo!

Folgerscheinungen mit funktionellen Auswirkungen:

- beim Beugen bleiben meine Finger ca 20 cm über dem Boden. Vor dem Unfall habe ich die Handfläche auf den Boden bekommen!

- wenn ich von der Körperhaltung leicht gebeugt bin, bekomme ich Schmerzen im OP-Bereich, mit Gewicht, z.B 5Liter Gieskanne sofort.

-20 mal bücken = Rückenschmerzen im OP-Bereich

Ich habe halt die OP-berichte beigelegt und in einem Brief die oben genannten Beschwerden beschrieben. Sie haben dann ja bei den Ärzten nachgefragt, ob die das auch so weitergegeben haben weis ich nicht.
Ich sage es immer beim Arzt!

Grüss

Karl
 
Hallo!

Bin mir noch nicht sicher wegen einen Einspruch.

Sind die oben genannten Folgeerscheinungen ausreichend, um meine Verletzung als "mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten 30-40%" zu beurteilen

Danke

karl
 
Hallo karl66 zunächst wünsche ich dir eine gute Besserung! Ich habe deinen Fall gelesen und bin erstaunt wie ähnlich es uns geht. Also ich bin nicht direkt betroffen, sondern meine Mutter. Ebenso unter anderem BWK 12 Fraktur. Und sie hat dieselben Beschwerden wie auch du. Auch bei ihr waren 2 Eingriffe erforderlich und auch sie hat den seitlichen Eingriff mit dem Platteneinsatz hinter sich. Der operierende Arzt hatte ihr auch gesagt, dass sie maximal 5kg heben könne. Der Unfall ist 2009 passiert und ist also jetzt 2 Jahre her.
Das Gutachten wurde bei uns von der gegnerischen HPV in Auftrag gegeben und ist in den letzten Wochen gelaufen. Radiologisch natürlich alles in Ordnung, alles super verheilt und nun steht im Gutachten drin :
Sie könne problemlos 20 kg heben (als Frau 20 kg ist schon "gesund" relativ schwer, aber sie könne es problemlos)
und eine MdE von 10% toll older?
natürlich haben wir direkt widersprochen.
Ein Gegengutachten ist noch nicht gelaufen, aber kommt demnächst, ich werde dann auch weiter berichten.
leider Gottes ist es so, dass die Ärzte den Leuten gar nicht glauben..ich hoffe bei dir läuft es besser.
Was mir noch aufgefallen ist nach dem Unfall etwa 1 Jahr danach hatte meine Mutter auch Probleme mit dem Auge, undzwar eine Sehnerventzündung, jetzt kann sie am linken Auge im unteren Bereich nichts mehr sehen, dies reguliert aber das Gehirn wieder. Könnte das irgendwas mit dem Unfall oder BWK Fraktur zu tun haben Als das ganze passiert ist kam es mir schon in den Sinn, ob es darauf zurückzuführen wäre, aber nachgegangen sind wir der Sache nicht so wirklich. Wie waren eure Erfahrungen?
 
Hallo zusammen!

Ich habe jetzt drei Monate Belastungserprobung hinter mir.
Ergebnis nach einigen Versuchen die Arbeitsstunden zu steigern ist, das ich jetzt 5 Stunden am Tag arbeite. Mein Rücken versteift sich im Laufe des Tages immer mehr, so dass einfach nicht mehr geht.

Meine Gutachten sind vor und am Anfang der Belastungserprobung gemacht.

Neurologisch: MdE 20 %
Chirurgisch : MdE 30 %

Die BG hat dem Unfallchirurgen das Nerologische Gutachten zugesand, worauf dieser dann die MdE auf 40% für ein Jahr angehoben hat.

Die BG hat dann die Gutachten Ihren Berater gegeben. Dieser hat dann die MdE auf 30% "gekürzt" weil ja die neurologischen Beschwerden grösstenteils bei den chirgischen mit eingerechnet ist.

Chirurgisch sind es rechnerische 16,2% aufgerundet 20%. (Was so in den Büchern über meine Gesundheit steht)

Ich bin etwas entäuscht und verwirrt. Laut BG muss diese einem Gutachtenvorschlag folgen, wenn er folgeschlüssig ist, da die Gutachter einen ja untersucht haben.

Was ich nicht verstehe:
-Die Gutachten wurde vor meiner Belastungserprobung erstellt
(Es steht sogar in einem Gutachten, dass ich nach seiner Meinung noch bis Ende des Jahres arbeitsunfähig bin, was mir nicht mitgeteilt wurde)

- Ich kann auf Grund meiner Beschwerden (Muskulatur verkrampft- Schmerzen) nur noch 5 Std arbeiten(leichte Tätigkeit, mit sitzen stehen gehen) .
Laut Berater habe ich aber keine schweren funktionellen Bewegungseinschränkungen.

- Der Berater hat mich noch nie gesehen, weis aber besser Bescheid als die Gutachter, die mich untersucht haben.

Was würdet Ihr machen?
Widerspruch einlegen?

Wie formuliert man so einen Widerspruch?

Noch einen schönen Abend

karl66
 
Hallo Karl66 ,
leider kann ich dir zu deinen Fragen nicht Antworten ,dafür sind wir noch zu unerfahren mit der ganzen Materie aber spontan würde ich sagen Widerspruch einlegen.
Aber ich habe mir deinen 1. beitrag nochmals durchgelesen und mir ist da etwas aufgefallen was auf meinen Mann auch zutrifft und ich es als schon merkwürdigen Zufall betrachte.
Mein Mann ,ebenfalls BWK 12 Bruch ebenfalls 2 Op mit versteifung der WB ,Brillenträger hat nun auch eine Augenverschlechterung.Er muß jetzt sogar eine Lesebrille benutzten.
entweder ist es ein Zufall oder ...

Mein Mann ist z.Z. in der Reha ,in der Hoffnung das Sie hin dort wieder "Fit" bekommen.In der EAP ,die er vorher gemacht hat ,haben Sie ihn schon "30kg" tragen lassen.
Hast du Gde beantragt und wenn ja ,wieviel % hast du bekommen?
Unser neuer Anwalt hat uns jetzt dazu geraten.

Alles Gute
Rena
 
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