oerni
Erfahrenes Mitglied
Ich denke man darf schon die medizinischen Sachverständigen beim Namen nennen und eben wer der Auftraggeber ist/war.
Allerdings muss man sich auch dessen bewußt sein, dass es immer auf Subjektivität des Begutachteten ankommt.
Ich habe Gutachten gelesen, welche nach dem bisherigen Verlauf der Akte, durchaus in Ordnung waren.
Aber der Begutachtete das nicht so erkennen wollte.
Man müsste auch die Sozialgerichtbarkeit dazu bringen, die med. Sachverständige namentlich zu nennen und nicht durch
Psydo Kürzel diese zu verschleiern. z.b Dr. med Uwe Glatzmaier mit dem Kürzel S
Vielleicht könnte man eine Rubrik eröffnen - dort könnten die Namen und Auftraggeber stehen.
Dann könnte man auch die Liste der Beratungsärzte mit einfügen, als eigenen Tweet.
In diesem Sinn einen guten Wochenstart.
Allerdings muss man sich auch dessen bewußt sein, dass es immer auf Subjektivität des Begutachteten ankommt.
Ich habe Gutachten gelesen, welche nach dem bisherigen Verlauf der Akte, durchaus in Ordnung waren.
Aber der Begutachtete das nicht so erkennen wollte.
Man müsste auch die Sozialgerichtbarkeit dazu bringen, die med. Sachverständige namentlich zu nennen und nicht durch
Psydo Kürzel diese zu verschleiern. z.b Dr. med Uwe Glatzmaier mit dem Kürzel S
Vielleicht könnte man eine Rubrik eröffnen - dort könnten die Namen und Auftraggeber stehen.
Dann könnte man auch die Liste der Beratungsärzte mit einfügen, als eigenen Tweet.
In diesem Sinn einen guten Wochenstart.
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