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Ärzte und Gutachter namentlich nennen erlaubt

onkeldiebonkel

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
16 Juni 2023
Beiträge
196
Darf man hier im Forum eigentlich die Namen der Gutachter oder Ärzte nennen? In den Urteilen sind diese ja immer mit z.B. Dr. X abgekürzt.
 
Hallo @onkeldiebonkel ,
einfach hingerotzt die Frage.... Eigentlich kannst Du sie Dir doch selber beantworten. Wie oft hast Du hier schon Namen gelesen?
Du bist selbst verantwortlich für jeden Beitrag den Du schreibst. Du hast mit dem Eintritt in das Forum unterschrieben, dass Du Dich an die Regeln des Forums hälst. Notfalls kannst Du dies HIER nochmals Nachlesen unter Nutzungsbedingungen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe! Danke für die Antwort. „Hingerotzt“, du redest wie dieser eine Typ von der Linken zur Abschaffung der Grundmandatsklausel.

Liebe Grüße Onkeldiebonkel
 
Hallo @Dietmarmerten,
vielleicht hättest Du einmal ein Synonym-Wörterbuch benutzen sollen. Danach benutzt man diesen Ausdruck für "ohne Sorgfalt erstellt". Ja, man hätte es eleganter ausdrücken können, aber ich komme aus Berlin und hier ist dieser Ausdruck eigentlich normal und ich bin es gewohnt meine Meinung auch deutlich zu sagen.
Wenn Du schaust, die Ursache für meinen Beitrag hat @onkeldiebonkel sehr gut verstanden.
Es war nicht die Frage, sondern die Art und Weise, wie sie rübergebracht wurde - ohne Sorgfalt erstellt.

Gruß von der Seenixe
 
Komme aus dem Norden, und bei uns bedeutet heftig, man hätte es auch eleganter ausdrücken können
 
Hallo @Dietmarmerten,
kenne ich überhaupt nicht vom "Norden", dass jemand weder Grüßen, noch lesen, noch verstehen kann. Schade
Es hat doch tatsächlich etwas mit Anstand und Achtung und respektvollem Umgang miteinander zu tun.
Ich kann empfehlen einmal dieses Werk zu lesen. :)

Gruß von der Seenixe
 
Zum Glück bist du sehr freundlich und kein bisschen beleidigend. Einfach nur top. Als wir beide eine Unterhaltung miteinander geführt hatten, warst du freundlicher zu mir.
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo,

das thema ist nach m.A. hier schon relevant, um diskutiert zu werden, denn betroffene leben schliesslich von entsprechenden informationen.

meine meinung dazu: es geht nicht primär um die namensnennung, denn ärzte (auch als SV/GA) sind meist schon durch entsprechende einträge in öffentlich zugängliche medien namentlich bekannt; und das kann auch benannt werden.
entscheidend sind also nicht die namentliche nennung, sondern die damit verbundenen informationen (ob nun positive/negative beurteilungen, erfahrungen etc). diese müssen im zweifel auch belegt werden können. eine orientierung sind (und darauf läuft ja die frage hinaus)

§ 186 Üble Nachrede und § 187 Verleumdung

wobei die verleumdung schon impliziert, dass etwas falsches behauptet wird, wobei ersteres (üble nachrede) u.a. nur dann greift, "wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist".

daran sollte man sich also strengstens orientieren. und ich halte es auch für wichtig, um mögliche unsicherheiten vorzubeugen


gruss

Sekundant
 
Hallo @Sekundant und alle Interessierten

Die namentliche Nennung ist kein Problem und dürfte für die Forum-Verantwortlichen unschädlich sein, wenn die damit im Zusammenhang vorgebrachten Inhalte belegbar sind und keinen Vorwurf von „üble(r) Nachrede“ auslösen können.

Für Betroffene ist wichtig, dass Namen genannt werden. Wenn das schwierig ist oder man sich unsicher ist, wo “üble Nachrede“ beginnt, dann lässt sich manches ungefähr benennen, z.B. Dr. Paxxow BG Bremen (statt Passow und mit Postleitzahl oder Adresse Industriestraße). Auch sowas kann Suchenden weiter helfen, kann bei Nachfragen dann geklärt werden und dazu führen, dass Betroffene zueinander finden.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo @All,
meine Antwort auf den Threadstarter ist nur so ausgefallen, weil ohne Anrede, ohne Erklärung weshalb und ohne Gruß.
Ich finde schon, dass "Bösewichte" benannt werden müssen. Letztlich kann man nur damit anderen helfen nicht darauf reinzufallen, aber immer sachlich und beweisbar. Letztlich bekommt auch das Forum eventuell Ärger, aber man tut sich aiuch selbst keinen Gefallen, wenn dann Verleumdung oder üble Nachrede im Raum steht.

Also, wer ins Forum schaut sieht das auch.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo @ all,

ich finde es mal wieder spannend, wenn ein GA mit 1.000 GA pro Jahr für sich wirbt.

D. h. bei im Durchschnitt 220 Arbeitstagen = 4,5 GA pro Tag!

Aha, persönliche Untersuchung durchführen, ggf. noch weitere Tests Befunde lesen, Röntgen / MRT ansehen und bewerten, alles für die Sekretärin auf Band sprechen und dann noch Korrektur lesen und unterschreiben!

Nix Qualität, sondern Quantität.

Es geht hier nicht um "neutrale" Begutachtung, sondern um die schnöden Euronen.

Es wird sich nicht mit eingängiger Literatur auseinander gesetzt.

Fakt: Ich will als GA Geld verdienen, die GA fallen im Sinne der Auftraggeber aus, damit es Folgeaufträge gibt, mit denen man seinen sehr guten Lebensunterhalt verdient.

Also, nennt Ross und Reiter!

Damit meine ich: Ross = Auftraggeber (BG, PUV, HPV, Sozialgerichte)

Reiter: die GA, welche beauftragt werden!

Viele Grüße,

Kasandra
 
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