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Zwei unterschiedliche Gutachten...was tun?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Suu
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Suu

Neues Mitglied
Hallo,

ich habe einen Sportunfall gehabt und mein Bein verletzt.
Unfall wurde meiner privaten Unfallversicherung gemeldet und der Unfallversicherung meines Vereins, da der Unfall während eines Ligaspiels geschehen ist.

Beide Versicherungen haben ein Gutachten beauftragt bei unterschiedlichen Ärzten.

Das Gutachten, welches meine PUV beauftragt hat, kommt auf eine Beeinträchtigung des Beins von 20%. Gutachter war mein behandelnder Arzt.

Das Gutachten, welches die Vereinsversicherung beauftragt hat, kommt auf eine Beeinträchtigung des Beins von 30%, also 10% mehr als das Gutachten meiner PUV! Gutachter war ein unbekannter, also völlig unabhängiger, Arzt.

Die PUV hat mir schon was gezahlt aufgrund des Gutachtens von 20%.

Kann ich das Gutachten meiner PUV mit den 20% "anfechten" und mich auf das Gutachten berufen, welches der Verein beauftragt hat?

Geht das?
Wie wird meine PUV reagieren?
Ich weiß nicht, was ich machen soll...kann mir bitte jemand einen Rat geben?

Vorab vielen Dank für Eure Antworten.

Liebe Grüße,
Suu
 
Hallo Suu,

zunächst herzlich willkommen im Forum!

Ich nehme an die Begutachtungen waren Erstgutachten?
Die nötigen Unfallmeldungen liegen damit vor.
Wichtig ist die Abschlußbegutachtung zur 3-Jahresfrist.

Du schreibst leider nicht, wann der Unfall war. Es gilt die Zeit zu nutzen, was wird besser innerhalb dieser Zeit , welche Einschränkungen bleiben darüber hinaus.
Besteh auf Abschlußgutachten von beiden Versicherungen (per Einschreiben).
Dann kannst du mit Hilfe eines Rechtanwalts ( Fachanwalt) deine tatsächlichen Schäden einfordern.

Es kommt mir seltsam vor, dass dein behandelnder Arzt den Schaden geringer beurteilt, als der "unbekannte" Arzt:confused:

LG
Aramis
 
Hallo Aramis,

vielen Dank für Deine Antwort.

Ja, die Gutachten waren jeweils Erstgutachten.

Der Unfall war im September 2014 gewesen.

Bin ja mit dem Ergebnis der Gutachten eigentlich zufrieden.
Was mich halt stutzig macht, ist der Unterschied von 10%.

Nochmal ganz konkret jetzt:
Kann ich meiner PUV das andere Gutachten schicken, darauf hinweisen dass es von einem unabhängigen Gutachter (Krankenhaus-Arzt, macht auch Gutachten für die Berufsgenossenschaft) ist und dieser es anders bewerten?
Kann ich meine PUV "bitten" dieses unabhängige Gutachten als Grundlage zu nehmen und die bereits von ihr geleistete Entschädigung nochmal aufzustocken?
Wie werden die reagieren?

Warum mein behandelnder Arzt ein das geringer beurteilt hat, kann ich nicht sagen. Ist ja jetzt auch rum...oder soll ich ihn damit mal konfrontieren? Was kann er dann noch machen? Sein eigenes Gutachten verbessern?

Liebe Grüße,
Suu
 
Wäre ich Du, teilte ich das für mich günstige Gutachten in jedem Falle der PUV mit. Was sollte Dich daran hindern? Gruß Rehaschreck
 
Hallo Suu,

geh mit dem Gutachten nicht Haussieren!

Sprich deinen Hausarzt persönlich darauf an. Er wird sein Gutachten nicht Ändern, sonst verliert er seine Glaubwürdigkeit!

Bei mir hat ein Klinikum ein Gefälligkeitsgutachten erstellt, ich habe es prüfen lassen von einem RA. der das super gemacht hat! Das haben wir dem Klinikum zugeschickt und dieses hat scherzhaft Stellung genommen nach dem Motto ja man kann sich da mal vertun, aber einen Einfluss auf das gesamte hätte das nicht!

Besprich es einfach mal mit Ihm.

MfG


GSXR
 
Hallo Suu,

geh mit dem Gutachten nicht Haussieren!

Sprich deinen Hausarzt persönlich darauf an. Er wird sein Gutachten nicht Ändern, sonst verliert er seine Glaubwürdigkeit!

Bei mir hat ein Klinikum ein Gefälligkeitsgutachten erstellt, ich habe es prüfen lassen von einem RA. der das super gemacht hat! Das haben wir dem Klinikum zugeschickt und dieses hat scherzhaft Stellung genommen nach dem Motto ja man kann sich da mal vertun, aber einen Einfluss auf das gesamte hätte das nicht!

Besprich es einfach mal mit Ihm.

MfG


GSXR

Hallo GSXR,

vielen Dank für Deine Antwort.

Du meinst also, das "bessere" Gutachten lieber nicht meiner PUV einreichen?

LG,
Suu
 
Hallo Suu!

Ich würde mich der Meinung von Rehaschreck anschließen. Prüfe aber zuerst beide Gutachten auf den eigentlichen Sachverhalt welchen die 10% mehr ausmachen, und was der Vereinsgutachter mehr an Schädigung und verbleib festgestellt hat.
Teile dies Deiner PUV mit und fordere durch Vorlage des besseren Gutachten Deine 30% ein.
Die PUV wird sich dann von selbst mit Deinem behandelnden Arzt zusammentun und diesen um eine Stellungnahme bitten.
Das Ergebnis wird man Dir dann mitteilen.

Gruß Ingi
 
Also,
wenn die PUV ein Gutachten in Auftrag gibt und bezahlt besitzt Sie auch gewisse Rechte an diesem Gutachten.

Es ist untersagt ein Gutachten - ohne Zustimmung - anderweitig zu verwenden !

Sollte auch auf der ersten Seite des Gutachtens mittels Stempel sichtbar sein

Grüße
Bommelchen
 
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