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Zum Krankheitswert degenerativer Vorschädigungen

Hallo Charisma,

was soll denn eine unfallunabhängige Einflussfraktur sein?

Ich hatte schon gesucht, sag mal bitte wobei die Rotatorenverletzung entstanden ist.

Der Nachweis der Kausalität ist weder von einem Beratungsarzt noch von medizinischen Gutachtern zu bewerten.
Ausser es liegt ein medizinischer absurder Sachverhalt vor. z.B. man fällt auf die linke Schulter und hat danach eine Grippe.

LG Rajo
 
Hallo Rajo,

aber wer entscheidet denn dann über die Kausalität wenn nicht der Beratungsarzt oder der Medizinische Gutachter?

Grüße Michi
 
Hallo Michi

Vielleicht der Unfallhergang? Haftungsbegründende Kausalität?

Kausalität

Ursächlichkeit.
Die Kausalität ist ein außerrechtliches Kriterium, das einen naturgesetzlichen Zusammenhang von Ursache und Wirkung erfordert.
Ursächlich ist jede Bedingung, die nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der Erfolg des Schadens entfiele.

LG Rajo
 
Zuletzt bearbeitet:
Begutachtung von Unfällen

[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif] Der Gutachter kann in aller Regel davon ausgehen, daß die haftungsbegründende Kausalität von der Versicherung vor der Vergabe des Gutachtenauftrags geprüft worden ist.

Also die haftungsausfüllende Kausalität - der Gesundheitsschaden.

Die haftungsbegründende Kausalität wurde bei Charisma m.M. nach in Frage gestellt. Denn Sie hat einen Unfall erlitten und einen Gesundheitsschaden dadurch.
Es ist bereits eine Invaliditätsbescheinigung eingereicht worden - somit sind beide rechtlichen Kreterien bereits erfüllt.
[/FONT]
 
Kann den Beitrag leider nicht mehr ergänzen, deshalb noch eine kleine Anmerkung dazu.

Bevor die Versicherungsgesellschaft überhaupt ein Gutachten beauftragt, muss die haftungsbegründende und haftungserfüllende Kausalität bereits erfüllt sein ;).

Unfall ---- Invaliditätsbescheinigung --- fristgemäße Geltendmachung --- Gesundheitsschaden, die Beweislast für die Behauptungen zu unfallfremden Ursachen oder Mitwirkungen (eines Gutachters) ist im Strengbeweis zu führen.

Charisma hatte den BGH Entscheid zum Beweismaß bei Mitwirkungen auch bereits eingestellt und kennt ihn deswegen auch.

LG Rajo
 
"unfallunabhängige Einflussfraktur"

Hallo Rajo,
Hallo Michi,
Hallo zusammen,

über die "unfallunabhängige Einflussfraktur" bin ich auch irritiert; ich dachte im ersten Moment, dieser Mensch hat mich mit einer anderen Patientin/Patient verwechselt.

Ich kann überhaupt nicht einordnen, wieso der Beratungsarzt zu dieser Feststellung (Einflussfraktur 95%) kommt, denn meine Schulter war vor dem Unfall vollkommen intakt und beschwerdefrei, eine Fraktur hat es vor dem Unfall nicht gegeben.

Übrigens hat der begutachtende Arzt des IMB auch Dinge anders dargestellt als von mir geschildert.

Nach der Übersendung an die PUV der in der Universitätsklinik ausgestellten ärztlichen Bescheinigung sowie Befund der Unfallverletzung, wurde mir von dieser mitgeteilt, dass ich durch das Ereignis folgende Verletzungen erlitten hätte:

"Zerreißung von Sehnen, Muskel, Kapsel oder Bändern"

Alle anderen Versicherungsbedingungen wurden ordnungsgemäß von mir erfüllt.

LG
Eva

PS:
Urteil:
http://www.openjur.de/u/261577.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Charisma,

ich denke, dass hier ein Schreibfehler vorliegt. Es muss sicher "unfallunabhängiger Einflussfaktor" heißen. Das würde einen Sinn ergeben und es wird ja von den Versicherungen immer wieder versucht, auf die angebliche Unfallunabhängigkeit von Verletzungen abzustellen.

Ich hoffe, Du findest genügend Angriffspunkte, um das Gutachten anzufechten.
Viel Erfolg wünscht
sachsblau
 
Hallo Sachsblau,

vielen Dank für die guten Wünsche!
Ich habe gerade noch einmal in der Stellungnahme des Beratungsarztes nachgeschaut und es steht dort wirklich

"Einflussfraktur"

Ob das nun versehentlich oder bewusst geschehen ist?

Glücklicherweise haben ich einen sehr guten Rechtsanwalt!

LG
Eva
 
Hallo Charisma,

ich denke auch wie Sachsblau geschrieben hat, das es Einflussfaktor heißen soll.
Allerdings ist es so, wie Du es auch in dem anderen Thema geschrieben hast, das (Ablehnung) ist nicht auf Auslassungen eines medizinischen Gutachters zu begründen sondern im Strengbeweis zu führen.

Was allerdings ein unfallunabhängiger Einflussfaktor sein soll, das entzieht sich genauso meiner Kenntnis. Zumal er durch die 95 % den Unfall ansich in Frage stellt. Der scheint mal bei der BG in Ausbildung gewesen zu sein :D
Da sind ja völlig neue Begrifflichkeiten:confused: am Werke - scheint sehr kreativ zu sein, dieser Mensch.
Entweder es gibt eine Vorerkrankung oder Vorschädigung der ein Mitwirkungsgrad am Gesundheitsschaden zugerechnet wird, oder es gibt ihn nicht.

Meine Erfahrung zeigt aber diesen Trend der Gesellschaften, obwohl das bei der privaten Unfallversicherung sehr eindeutig geregelt ist.

LG Rajo
 
Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz

Hallo Rajo,
Hallo Sachsblau,
Hallo zusammen,

in dem Urteil des OLG Celle 8. Zivilsenat, Urteil vom 20.08.2009, 8 U 10/09:

Unfallversicherung: Anspruch wegen einer Rotatorenmanschettenfraktur unter Berücksichtigung degenerativer Vorschäden

1. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Nachweis der Ursächlichkeit eines Unfalls für die dadurch bedingte Gesundheitsschädigung zu führen (§1 III AUB 94). Dieser Nachweis kann nach sachverständiger Beratung auch dann geführt sein, wenn der Versicherungsnehmer bei einem Spaziergang auf die Schulter gestürzt ist und erst bei einer etwa 6 Monate später erfolgten Kernspintomographie eine Rotatorenmanschettenruptur festgestellt wird, soweit feststeht, dass es in der Zwischenzeit nicht zu einem weiteren Trauma gekommen ist.

2. Eine Rotatorenmanschettenruptur kann ausnahmsweise auch durch einen Sturz auf die Schulter mitverursacht sein, wenn bereits eine degenerativ verlaufende Verschleißerscheinung vorlag.

3. Eine Kürzung des Anspruchs nach § 8 AUB 94 kommt bei einem alterstypischen normalen Verschleißzustand nicht in Betracht. Ein im Unfallzeitpunkt 72jähriger Versicherungsnehmer kann daher eine ungekürzte Zahlung aus der Unfallversicherung erhalten, wenn bei ihm der Anteil der degenerativen Vorschäden an den Unfallfolgen 80% beträgt, es sich nach sachverständiger Einschätzung hierbei aber um eine alterstypische Abnutzung handelt.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 2. Dezember 2008 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hannover wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Das erfahrene Mitglied moglerfreund am 29.06.2011 an Seenixe:

..."Der Schlüssel besteht darin dem Gegner auf Augenhöhe zu begegnen - auf dem Gebiet der Gutachten wird dieser Weg nun bereitet!

Gerade im Gutachterwesen - die medizinische Schnittstellen zwischen Verwaltung und Geschädigten- ist die Gewichtigkeit des "geschriebenen Wortes" (durchgängig bis zum Sozialgericht) eine nicht zu unterschätzende Größe. Die im Gutachten festgehaltenen Befundungen und Bewertungen sind unabrückbar mit dem Gutachter verbunden. Genau dort - und nur dort - sind sie auch angreifbar!..."

In der "fachärztlichen Stellungnahme" aüßert sich der Beratungsarzt:

...wobei im hier vorliegenden Fall bei Annahme eines Ereignisses ggf. Mitwirkung von der unfallunabhängigen Einflussfraktur..."

Wenn es sich nur um einen Schreibfehler bei "Einflussfraktur" anstatt" Einflussfaktor" handeln würde, dann hätte wenigstens anstatt "der" nämlich "dem" dort stehen müssen.

Meine Vermutung ist, dass diese "Feststellung" bewusst von dem BA verfasst wurde.

Ja, Rajo, dieser Dr. Scheele ist in seinen Ausführungen zu meinem Nachteil im Interesse der PUV wirklich sehr kreativ! (Erfahrungen mit diesem Arzt durfte auch "Micky Mouse" aus unserem Forum machen).

Letztendlich liegt es an der guten Vorarbeit von meinem Anwalt, um die Lügen des IMB sowie des Beratungsarztes vor Gericht zu widerlegen und wir auf die faire Entscheidung des Richters hoffen dürfen.

LG
Eva
 
Hallo Charisma,

ich weiß das ihr das schaffen werdet.
Dein Informationsstand ist sehr groß und man darf sich nicht ausschließlich auf seinen Anwalt verlassen, denn auch dieser ist nur so gut wie die Vor- und Zuarbeit.
Vier Augen sehen immer mehr als zwei ;)

Ich bin ja bereits als Versicherungsnehmer vor Gericht mit der Borreliose meiner Frau gegen den Versicherer mit den Experten - für die Hr. Bohlen Werbung macht.
Es sieht nicht gut aus für die Gesellschaft, obwohl mir noch kein neuerer Fall bekannt ist, bei dem eine Klage positiv ausgefallen ist oder eine Gesellschaft gezahlt hat.
Es liegen bereits 4 Gutachten vor (DRV und BG -jeweils orthopädisch und neurologisches) die die Schädigungen, die bereits vor ihrem Verkehrsunfall vorlagen, eindeutig der gesicherten Infektion zuordnen.
Dazu ein ganzer Aktenberg an Befunden mit dem gleichen Inhalt.
Aber von Einsicht keine Spur und rechtlich ist das so Wasserdicht, das es nur noch um die Zuordnung der Schäden und die Höhe der Invalidität geht.
Sie hatten eine Leistungspflicht vollständig abgelehnt.

LG Rajo
 
Hallo Rajo,

Deiner Frau und Dir wünsche ich, dass Ihr einen fairen Richter habt und der Prozess in Eurem Sinne ausgeht.

Viel Glück!

LG
Eva
 
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