Hallo alle lieben Leser und Antworter,
mein Problem ist wohl erst in den nächsten Jahren richtig massiv, aber ich will vorbeugen.
Bei einem Zufallsbefund ( Schleimbeutelentzündung li. Schulter ) wurde auf anraten meines Hausarztes ein MRT von der Halswirbelsäule gemacht, da ich ein "elektrisierendes Kribbeln" in der linken Schulter habe, aber nur gelegentlich. Das Ganze fing im November 2007 an.
Was will der eigentlich, ist doch noch gar nichts schlimmes, eben drum lieber früher nachfragen.
MRT und anschließende neurochirurgische Beurteilung ergab : Nach bildgebender Diagnostik muss dringend die Spinalkanalstenose operiert werden, nach klinischer Beurteilung und Empfinden des Patienten nicht.
Noch keine Ausfallerscheinungen oder Paresen vorhanden, aber mein Hausarzt hat sich beim betrachten der Bilder "erschreckt". Das sagt vielleicht einiges.
So, jetzt meine Fragen:
Wie bekomme ich als Zahntechniker (seit 20 Jahren ) dieses als Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft durch?
Wer kann mir entsprechende Urteile oder schon erfolgte Einzelfallentscheidungen nennen?
Hausarzt, Orthopäde, Neurochirurg und Arzt für Arbeitsmedizin sind unterstützend an meiner Seite.
Wäre schön wenn mir da jemand helfen könnte.
Danke, der flugfalke
mein Problem ist wohl erst in den nächsten Jahren richtig massiv, aber ich will vorbeugen.
Bei einem Zufallsbefund ( Schleimbeutelentzündung li. Schulter ) wurde auf anraten meines Hausarztes ein MRT von der Halswirbelsäule gemacht, da ich ein "elektrisierendes Kribbeln" in der linken Schulter habe, aber nur gelegentlich. Das Ganze fing im November 2007 an.
Was will der eigentlich, ist doch noch gar nichts schlimmes, eben drum lieber früher nachfragen.
MRT und anschließende neurochirurgische Beurteilung ergab : Nach bildgebender Diagnostik muss dringend die Spinalkanalstenose operiert werden, nach klinischer Beurteilung und Empfinden des Patienten nicht.
Noch keine Ausfallerscheinungen oder Paresen vorhanden, aber mein Hausarzt hat sich beim betrachten der Bilder "erschreckt". Das sagt vielleicht einiges.
So, jetzt meine Fragen:
Wie bekomme ich als Zahntechniker (seit 20 Jahren ) dieses als Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft durch?
Wer kann mir entsprechende Urteile oder schon erfolgte Einzelfallentscheidungen nennen?
Hausarzt, Orthopäde, Neurochirurg und Arzt für Arbeitsmedizin sind unterstützend an meiner Seite.
Wäre schön wenn mir da jemand helfen könnte.
Danke, der flugfalke