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Zukunftsschaden

flugfalke

Nutzer
Registriert seit
11 Jan. 2008
Beiträge
2
Hallo alle lieben Leser und Antworter,
mein Problem ist wohl erst in den nächsten Jahren richtig massiv, aber ich will vorbeugen.
Bei einem Zufallsbefund ( Schleimbeutelentzündung li. Schulter ) wurde auf anraten meines Hausarztes ein MRT von der Halswirbelsäule gemacht, da ich ein "elektrisierendes Kribbeln" in der linken Schulter habe, aber nur gelegentlich. Das Ganze fing im November 2007 an.
Was will der eigentlich, ist doch noch gar nichts schlimmes, eben drum lieber früher nachfragen.
MRT und anschließende neurochirurgische Beurteilung ergab : Nach bildgebender Diagnostik muss dringend die Spinalkanalstenose operiert werden, nach klinischer Beurteilung und Empfinden des Patienten nicht.
Noch keine Ausfallerscheinungen oder Paresen vorhanden, aber mein Hausarzt hat sich beim betrachten der Bilder "erschreckt". Das sagt vielleicht einiges.

So, jetzt meine Fragen:
Wie bekomme ich als Zahntechniker (seit 20 Jahren ) dieses als Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft durch?
Wer kann mir entsprechende Urteile oder schon erfolgte Einzelfallentscheidungen nennen?
Hausarzt, Orthopäde, Neurochirurg und Arzt für Arbeitsmedizin sind unterstützend an meiner Seite.

Wäre schön wenn mir da jemand helfen könnte.
Danke, der flugfalke
 
Hallo flugfalke,

meines Wissens wird eine Krankheit nur dann von der BG als BK anerkannt, wenn bei bei einer beruflichen Tätigkeit eine gewisse Prozentzahl genau an der gleichen Erkrankung leiden (Friseure: Allergien gegen Färbemittel, Bächer: Mehlallergie...).

Das dürfte der Diskussionhintergrund Deiner Frage sein: ist meine Erkrankung als solche bekannt und gibt es mehrere Zahntechniker, die die gleichen Erscheinungsbilder haben?

LG,
Cateye
 
Hallo Flugfalke,

eine Berufskrankheit der HWS - BK 2109 - bekommt man eigentlich nur, wenn man Lasten über 50kg auf den Schultern tragen musste.
Hier mal ein Merkblatt zur BK 2109.

http://arbmed.med.uni-rostock.de/bkvo/m2109.htm

Es gibt aber auch die-
„Wie-Berufskrankheiten“ Nach deutschem Recht kann eine Krankheit, die nicht in die Berufskrankheiten-Verordnung genannt ist oder bei der die in der Verordnung genannten Voraussetzungen nicht vorliegen, vom Unfallversicherungsträger wie eine Berufskrankheit anerkannt werden. Dies setzt voraus, dass die Krankheit nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.[17] Krankheiten, die wie eine Berufskrankheit anerkannt werden, obwohl sie formalrechtlich keine sind, werden als Wie- oder Quasi-Berufskrankheiten bezeichnet.
Diese Regelung zu den Wie-Berufskrankheiten soll den Nachteilen des sonst geltenden Listenprinzips entgegenwirken. Durch sie sollen solche Krankheiten wie eine Berufskrankheit entschädigt werden, die nur deshalb nicht in die Berufskrankheitenliste aufgenommen worden sind, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen in ihrer Arbeit bei der letzten Fassung der Liste noch nicht vorhanden waren oder trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten.[18] Die Entscheidung, ob eine Erkrankung im Einzelfall einer Berufskrankheit gleichzustellen ist, trifft der jeweils zuständige Unfallversicherungsträger. Sie ist gerichtlich voll nachprüfbar.(Quelle Wikipeda)
Vielleicht könntest du da etwas erreichen....

Gruß Ramona
 
Erstmal Danke an Cateye und Ramona,
das Problem stellt sich mir wirklich erst in Zukunft, vielleicht wird es bis dahin ja in den Katalog aufgenommen. Durch das ständige gebeugte Sitzen mit hoch gestellten Armen ist das Problem wohl erst entstanden.
Wo kann ich, außer bei Wiki, noch etwas über die Quasi,- bzw Wie-Berufskrankheiten erfahren. Die UNI-Rostock Infos sind übrigens genial, meiner Meinung nach, nur dort habe ich nichts gelesen.
 
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