Hallo Double999,
geil diese Spitzfindigkeiten bei der Begriffsdefinition "Unfall" gemäß AUB.
Ist zwar wirklich für uns nicht das Problem (da Verkehrsunfall), aber interessant zu wissen, falls ein anderes Familienmitglied in Zukunft mal "umknickt".
Gruß und Danke
Mope
______________
Hallo KaiUwin,
danke für die ergänzenden Erläuterungen.
Es waren hier nochmals einige Tipps dabei, die wir sicherlich beherzigen werden.
Du bestätigst auch unsere Einschätzung, dass weder der Gutachter noch die Versicherung unsere Freunde sind, ganz gleich wie nett diese am Anfang auch erscheinen mögen. (Ich empfinde mich manchmal selbst zu misstrauisch und feindselig, was ich aber nicht zeige, was aber vermutlich auch die richtige Grundhaltung ist.)
Wir haben allerdings schon unseren Anwalt involviert, hängt aber damit zusammen, dass die Schädigung die Folge eines Verkehrsunfall war, die Schuldfrage eigentlich eindeutig beim Gegner ist und die gegnerische Haftpflichtversicherung daher direkt unseren Anwalt bezahlen muss und bisher auch getan hat.
Bezüglich PUV haben wir unseren Anwalt, mit dem wir privat befreundet sind, zwar schon mal informiert, dass hier noch etwas kommen könnte, führen aber die Kommunikation (Umfallmeldung etc.) derzeit mit der PUV direkt.
Passt soweit zu deinen Vorschlägen.
Leider ist unser Anwalt kein Fachanwalt für Versicherungsrecht, dafür aber sehr engagiert und sorgsam.
Hier sind wir noch etwas unschlüssig, wie wir zum vorhandenen Engagement das eventuell unvollständige Fachwissen, spezielle Prozesserfahrungen usw. später ergänzt bekommen.
Er hat zwar schon einige Verkehrsunfallprozesse hinter sich, ist aber kein Verkehrsfachanwalt.
Erschwerend kommt hinzu, dass die PUV ja wieder andere Spielregeln der Schadensregulierung hat, als die PKW-Haftpflicht.
Auf der Seite der Versicherung stehen hingegen Anwälte, die tagtäglich die Interessen der Versicherung in gleichartig gelagerten Fällen vertreten.
Weiterhin ist die Schilderung des Unfallhergangs, was bei Euch wohl ein Problem im ersten Gutachten war und Double999 ja sehr interessant ergänzt hat, für uns auch etwas besser gelagert.
Da es ein Verkehrunfall mit Personenschaden war, gibt es halt einige aktenkundige Protokolle inkl. Fotos vom Unfallort, Röntgenbilder vor und nach der OP usw. .
Hier kann nichts verfälscht werden, was wir nicht einigermaßen problemlos wieder richtig stellen können.
Schauen wir einmal wie es weiter geht.
Wir werden uns bestimmt zu speziellen Fragestellungen von Zeit zu Zeit im Forum melden und damit indirekt hoffentlich vielen anderen helfen können.
Liebe Grüße
Mope
geil diese Spitzfindigkeiten bei der Begriffsdefinition "Unfall" gemäß AUB.
Ist zwar wirklich für uns nicht das Problem (da Verkehrsunfall), aber interessant zu wissen, falls ein anderes Familienmitglied in Zukunft mal "umknickt".
Gruß und Danke
Mope
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Hallo KaiUwin,
danke für die ergänzenden Erläuterungen.
Es waren hier nochmals einige Tipps dabei, die wir sicherlich beherzigen werden.
Du bestätigst auch unsere Einschätzung, dass weder der Gutachter noch die Versicherung unsere Freunde sind, ganz gleich wie nett diese am Anfang auch erscheinen mögen. (Ich empfinde mich manchmal selbst zu misstrauisch und feindselig, was ich aber nicht zeige, was aber vermutlich auch die richtige Grundhaltung ist.)
Wir haben allerdings schon unseren Anwalt involviert, hängt aber damit zusammen, dass die Schädigung die Folge eines Verkehrsunfall war, die Schuldfrage eigentlich eindeutig beim Gegner ist und die gegnerische Haftpflichtversicherung daher direkt unseren Anwalt bezahlen muss und bisher auch getan hat.
Bezüglich PUV haben wir unseren Anwalt, mit dem wir privat befreundet sind, zwar schon mal informiert, dass hier noch etwas kommen könnte, führen aber die Kommunikation (Umfallmeldung etc.) derzeit mit der PUV direkt.
Passt soweit zu deinen Vorschlägen.
Leider ist unser Anwalt kein Fachanwalt für Versicherungsrecht, dafür aber sehr engagiert und sorgsam.
Hier sind wir noch etwas unschlüssig, wie wir zum vorhandenen Engagement das eventuell unvollständige Fachwissen, spezielle Prozesserfahrungen usw. später ergänzt bekommen.
Er hat zwar schon einige Verkehrsunfallprozesse hinter sich, ist aber kein Verkehrsfachanwalt.
Erschwerend kommt hinzu, dass die PUV ja wieder andere Spielregeln der Schadensregulierung hat, als die PKW-Haftpflicht.
Auf der Seite der Versicherung stehen hingegen Anwälte, die tagtäglich die Interessen der Versicherung in gleichartig gelagerten Fällen vertreten.
Weiterhin ist die Schilderung des Unfallhergangs, was bei Euch wohl ein Problem im ersten Gutachten war und Double999 ja sehr interessant ergänzt hat, für uns auch etwas besser gelagert.
Da es ein Verkehrunfall mit Personenschaden war, gibt es halt einige aktenkundige Protokolle inkl. Fotos vom Unfallort, Röntgenbilder vor und nach der OP usw. .
Hier kann nichts verfälscht werden, was wir nicht einigermaßen problemlos wieder richtig stellen können.
Schauen wir einmal wie es weiter geht.
Wir werden uns bestimmt zu speziellen Fragestellungen von Zeit zu Zeit im Forum melden und damit indirekt hoffentlich vielen anderen helfen können.
Liebe Grüße
Mope