@ MM-zu #13,
natürlich habe ich dafür Verständnis und ich drücke Dir die Daumen das alles so läuft wie Du Dir das
erhoffst und alles im Juli zum Abschluss kommt. Natürlich ist auch niemanden geholfen, wenn Du frühzeitig Deine ID aufgibst. Ich denke das dieses auch kein User von Dir erwartet.
@ MM-zu # 09,
2018: BG-BAU gibt GA nach § 200 Abs, 2 SGB VII in Auftrag. Erwartungsgemäß wird dieses GA zu 100% BG-freundlich, voller Wiedersprüche, Unwahr und der beauftragte GA war nicht anwesend, wurde also von einem anderen GA erstellt. Widerspruch gegen GA. Widerspruch wird von der BG, 2019 als unbegründet abgelehnt.
2019: Klage beim SG-HN eingereicht.
2020: Mündliche Anhörung vor dem SG-HN. SG-HN gibt GA nach § 109 SGG in Auftrag, nachdem ich einen GA dem SG mitgeteilt habe. 109er GA widerspricht dem BG-GA in allen Punkten, MdE= 30%. BG-BAU besteht auf Stellungnahme von 109er GA, weil dieser das BG-GA nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat. SG-HN beauftragt 109er GA mit der Stellungnahme. Diese Stellungnahme wird negativ für die BG ausfallen und fehlt in der Gerichtsakte.
2021: BG-BAU beauftragt internen BG-Beratungsarzt mit der Stellungnahme mit der Zustimmung des SG-HN. Beratungsarzt widerspricht in der sog. Stellungnahme dem 109er GA in allen Punkten.
2022: Gerichtsverhandlung SG-HN folgt der Stellungnahme des BG-Beraterarztes und verwirft das
109er GA incl. dessen Stellungnahme. Klage wird abgewiesen. Bei der mündlichen Urteilsbegründung wird weder die Stellungnahme des 109er GA noch die Stellungnahme des BG-Beraterarztes erwähnt.
28.02.2022: Mündliche Gerichtsverhandlung vor dem SG-HN mit mündlicher Urteilsbegründung.
04.03.2022: Schriftliche Urteilszustellung durch die Post. ich muß das Urteil 5x durchlesen bis ich
aus dem Urteil herauslesen kann, dass die BG-BAU, mit der Zustimmung des SG-HN, einen BG-Internen Beraterarzt mit der Stellungnahme gegen das 109er GA beauftragt hat. Auf Nachfrage bei
meinem Rechtsbeistand (VdK) wurde mir das Wissen bestätigt. Durch das Einreichen der Berufung
hat mein neuer RA die Gerichtsakte und die Verwaltungsakte der BG angefordert und auch an mich
weitergeleitet. Jetzt wird ersichtlich das der VdK Akten zurückgehalten und auch nicht weitergeleitet hat. So taucht plötzlich die Stellungnahme des 109er GA (30 Seiten) in der Gerichtsakte wieder auf.
Vorher ist der größte Teil der Gerichtsakte in der Verwaltungsakte der BG-BAU gewesen. Mein
Schmerztagebuch ist leider bis heute nicht mehr aufgetaucht,(Duplikat ist existent).
Leider kann und möchte ich zu meiner Gesundheit so öffentlich keine Angaben in das Forum stellen.
Ich hoffe das ich trotzdem etwas Klarheit reinbringen konnte. Selbst der VdK hat sich in dieser Angelegenheit als äußerst unfähig und unseriös erwiesen. Ich persönlich kann jedem nur von diesen
sog. Sozialverbänden abraten, es wirkt auf mich als würden diese gemeinsame Sache mit den anderen Institutionen machen.
VG Jürgen