katzenkathy
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jetzt habe ich mal noch eine wichtige Frage: Können Gerichtsverfahren im Verwaltungsrecht wiederaufgenommen werden, wenn es ein ablehnendes Urteil vom Oberverwaltungsgericht dazu gibt? Wenn ja, wie geht das und auf Grundlage welcher Gesetze?
Meine Situation: Ich soll aus dem Jahr 2005 noch 468,00 € Wohngeld zurückzahlen. Diese Rückforderung war entstanden, weil die Deutsche Rentenversicherung Bund immer wieder falsche Bescheide schickte.
2005 hatte ich eine berufliche Integrationsmassnahme, für die ich Übergangsgeld bezog.
Aufgrund ständiger Teilzahlungen und immer wieder geänderter Leistungsbescheide vom Versicherungsträger blickte irgendwann gar keiner mehr durch.
Als ich einen Rückforderungsbescheid vom Versicherungsträger über mehr als 10.000 € bekam, wurde plötzlich auch die Wohngeldstelle munter.
Die Sache landete dann beim Verwaltungsgericht. Und ich hatte selbst Prozesskostenhilfe dafür durchgesetzt.
Die Anwältin, Nannette von Zitzewitz, übernahm meine rechtliche Vertretung. Aber das Urteil kenne ich bis heute nicht, weil es die Kanzlei nicht rausrückt. Auch kenne ich kein einziges anwaltliche Schreiben dazu, noch ist mir gänzlich unbekannt, dass es dazu einen Beschluss des Oberwaltungsgerichts geben soll.
Als ich das mit der Rückzahlung las, fiel ich aus allen Wolken.
Hat jemand auf diesem Gebiet Erfahrung und kann mir helfen Danke.
katzenkathy