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Wiederaufnahme von Verfahren

katzenkathy

Mitglied
:o Hallo alle zusammen,

jetzt habe ich mal noch eine wichtige Frage: Können Gerichtsverfahren im Verwaltungsrecht wiederaufgenommen werden, wenn es ein ablehnendes Urteil vom Oberverwaltungsgericht dazu gibt? Wenn ja, wie geht das und auf Grundlage welcher Gesetze? ;)

Meine Situation: Ich soll aus dem Jahr 2005 noch 468,00 € Wohngeld zurückzahlen. Diese Rückforderung war entstanden, weil die Deutsche Rentenversicherung Bund immer wieder falsche Bescheide schickte.
2005 hatte ich eine berufliche Integrationsmassnahme, für die ich Übergangsgeld bezog.
Aufgrund ständiger Teilzahlungen und immer wieder geänderter Leistungsbescheide vom Versicherungsträger blickte irgendwann gar keiner mehr durch.
Als ich einen Rückforderungsbescheid vom Versicherungsträger über mehr als 10.000 € bekam, wurde plötzlich auch die Wohngeldstelle munter.

Die Sache landete dann beim Verwaltungsgericht. Und ich hatte selbst Prozesskostenhilfe dafür durchgesetzt.
Die Anwältin, Nannette von Zitzewitz, übernahm meine rechtliche Vertretung. Aber das Urteil kenne ich bis heute nicht, weil es die Kanzlei nicht rausrückt. Auch kenne ich kein einziges anwaltliche Schreiben dazu, noch ist mir gänzlich unbekannt, dass es dazu einen Beschluss des Oberwaltungsgerichts geben soll.

Als ich das mit der Rückzahlung las, fiel ich aus allen Wolken.

:cool:Hierzu gibt es also mehrere Fragen: Wie sieht das mit der Verjährung von solchen Forderungen aus (im Sozialrecht tritt Verjährung nach 4 Jahren ein)? Kann ich die Sache wiederaufnehmen bzw. überprüfen lassen, wie im Sozialrecht möglich? Wo finde ich konkrete Antworten, ggf. positive Urteile, dass die Forderung unberechtigt ist? Außerdem stellt sich mir nach wie vor die Frage, ob in einem solchen Fall nicht der Versicherungsträger in vollem Maß dafür haftbar gemacht werden kann und am Ende an die Wohngeldstelle zahlen muss?:rolleyes:

Hat jemand auf diesem Gebiet Erfahrung und kann mir helfen Danke.

katzenkathy
 
Hallo,

zunächst einmal direkt an das Gericht wenden, um eine Kopie zu erhalten.

Es ist von Wichtigkeit in Erfahrung zu bringen, wann die rückfordernde Stelle von den Umständen Kenntnis erlangte und aufgrund welchen Paragraphens diese die Rückforderung begründen. Eventuell sind hierzu Daten im Rückforderungsbescheid zu ersehen.

In Bezug auf eine eventuelle Forderung seitens der Rentenversicherung ist das weitere Vorgehen - sofern ein negatives Urteil wirklich vorliegt - vom Einkommen und Vermögen abhängig. Da Du schreibst, dass Du bereits Prozesskostenhilfe bekommen hattest, ist zu vermuten, dass das Einkommen nur innerhalb der für die PKH geltenden Rahmen liegt und nur kein Vermögen vorliegend. Je nach Konstellation könnten hier noch andere Möglichkeiten bestehen.

Gruß
Jürgen


Rechtschreibfehler kann der behalten, der sie findet
 
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