Hallo,
die sicherste Zustellung ist, wie IngLag schon schrieb, die Zustellung per Gerichtsvollzieher (Kosten ca. 10,00 EUR). Sicher deshalb, weil der GVZ das Schreiben vorher kopiert und man mit der Zustellurkunde dann auch belegen kann, welches Schreiben zugestellt wurde.
Vorgenannter Nachweis gelingt nicht bei einem Einschreiben mit Rückschein, denn dieses Belegt nur das ein und nicht das Schreiben zugestellt wurde (außer wenn wie beschrieben auf Postkarte).
Ausreichend meiner Meinung nach die Zustellung "vorab per Fax" und mit normaler Post hinterher. Genauso machen wir es in der Kanzlei auch, auch bei fristwahrenden Schreiben. Denn wie auch schon geschrieben, gilt der Sendebericht als Zustellnachweis, wenn auf diesem ein Teil des Schreibens mit aufgedruckt ist. Der einfache Sendebericht (Journal) ist nicht geeignet, da auf diesem nur steht, wieviele Seiten wann übertragen wurden, aber eben wieder nicht erkennbar wird, welche (ähnlich Einschreiben-Rückschein).
Gruß Jens