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Wie wird ein Schreiben nachweislich zugestellt?

Womit wird die Zustellung eines Brieftextes nachgewiesen?


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rainer1411

Gesperrtes Mitglied
Hallo zusammen

Diese Umfrage erstelle ich, weil Unfallopfer häufig im Recht sind, den Nachweis aber nicht erbringen können?
 
Hallo,

die sicherste Zustellung geschieht durch den Gerichtsvollzieher. Allerdings ist dies nicht billig und dauert meist länger als eine Postzustellung.

Ein Einschreiben mit Rückschein ist auch sicher, wenn man den geschriebenen Text einen Zeugen lesen läßt, in dessen Beisein einkuvertiert und bei der Post abgibt.

Grüße von
IngLag
 
Hallo rainer,

wie willst Du denn als Privatperson einen Brief als Postzustellungsurkunde versenden und zustellen lassen?

Die sicheren Methoden hat IngLag bereits ausführlich und richtig beschrieben.

Viele Grüsse

Petra
 
Hallo,

ich hätte gerne Eure Meinung zu folgender Vorgehensweise:

Zustellung des Schreibens vorab per (Privat-) FAX mit Ankündigung dass das Schreiben per Post folgt.
Aufbewahrung des FAX-Sendeprotokolls und bei sehr wichtigen Sachen Versand zusätzlich per Einschreiben/Rückschein.

Handelt es sich um ein aussergewöhnlich wichtiges Schreiben, dann Versand von einem FAX des Rechtsanwalts und nicht vom Privat-FAX-Gerät.

Was meint ihr, ist das "beweissicher" genug?

Grüße
oohpss
 
Hallo oohpss,

Nachrichten per Fax gelten nach der allegemein gültigen Rechtsauffassung mit entsprechendem Sendebericht als übermittelt. Du kannst auch mit dem Vermerk unter der Empfängeradresse "Nur als Fax" die Unterlagen auch faxen, ohne diese per Briefpost noch einmal zu übersenden.

Ist aber eine Original-Unterschrift (beispielsweise bei einer Versicherung an "Eides Statt") erforderlich, kann zur Fristwahrung dies als Fax-Vorab übermittelt werden und das Schreiben mit der Original-Unterschrift nachträglich per Post versandt werden (bestenfalls Einschreiben mit Rückschein)

Weiterhin besteht die Möglichkeit wichtige Schreiben durch Bote übermitteln zu lassen. Der Bote bestätigt schriftlich, wann er das Schreiben entweder persönlich an wen übergeben hat, oder in den Hausbriefkasten eingeworfen hat.

Weiterhin gibt es noch die Möglichkeit ein Schreiben selbst abzugeben oder durch Bote abgeben zu lassen und die Übergabe von dem Empfänger schriftlich bestätigen zu lassen, z. B. auf der Poststelle des Gerichtes.

Viele grüsse

Petra
 
Hallo oohpss,

ich habe es auf Anraten meines RA immer so gemacht, wie Du es beschrieben hast. Auf dem Originalbrief unter der Anschrift den Vermerk " Vorab per Telafax und zusätzlich als einfacher Brief" geschrieben und diesen auch gefaxt.

Mein RA sagte mir, dass ein so versendeter Brief von jedem Gericht als zugestellt anerkannt wird, weil die Wahrscheinlichkeit, dass beide Briefe verloren gehen, praktisch gleich Null ist. Dies gilt vor Allem bei Schreiben an Behörden. Bei wichtigen Originaldokumenten würde ich dies allerdings nicht machen!

Grüße von
IngLag
 
@ Petra,IngLag,oohpss

Als Privatperson kannst du eine PZU über das Amtsgericht beauftragen. Anschließend kann entweder der Gerichtsvollzieher selbst den Brief überbringen, oder, wie in der Regel üblich, eine von der Bundesnetzagentur zertifizierte Firma damit beauftragen. Früher hatte hier die Post das Monopol, heute nicht mehr.

Bei Sendeprotokollen werden 2 Arten unterschieden:

  1. Auf dem Protokoll ist gleichzeitig auch die erste Seite des Textes sichtbar.
  2. Das Protokoll wird auf einem separaten Blatt ausgedruckt.
Die 2. Variante ist problematisch und wird eher keine Anerkennung bei Gericht finden.

Der Klassiker, der hier häufig erwähnt wird, das Einschreiben mit Rückschein, ist keines falls als Zustellnachweis geeignet.
Das wird auch bei Wiki gut beschrieben.
 
Hallo zusammen

Für kurze unsensible Texte gibt es noch eine sichere und preiswerte Zustellmöglichkeit.

Einschreiben mit Rückschein auf einer Postkarte.

Den Tipp hat mir ein Notariatsvorsteher gegeben und der leuchtet mir ein.
 
Hallo ..,

eigentlich ist fast alles schon gesagt Das Fax mit Sendeprotokoll ist das was die Gerichte als zugestellt akzeptieren!
siehe hier >http://www.rechthaber.com/einschreiben-sind-rechtlich-wertlos/
Es gibt allerdings auch die Möglichkeit Faxe übers Internet zu verschicken mit Protokoll!
Eine Möglichkeit siehe hier > http://www.golem.de/9909/4572.html Es muss also nicht immer ein Faxgerät odgl. sein!
(ein Scanner evtl. für die Dokumente 50 € falls...)

Viele Grüße
Joachim
 
Hallo,

die sicherste Zustellung ist, wie IngLag schon schrieb, die Zustellung per Gerichtsvollzieher (Kosten ca. 10,00 EUR). Sicher deshalb, weil der GVZ das Schreiben vorher kopiert und man mit der Zustellurkunde dann auch belegen kann, welches Schreiben zugestellt wurde.

Vorgenannter Nachweis gelingt nicht bei einem Einschreiben mit Rückschein, denn dieses Belegt nur das ein und nicht das Schreiben zugestellt wurde (außer wenn wie beschrieben auf Postkarte).

Ausreichend meiner Meinung nach die Zustellung "vorab per Fax" und mit normaler Post hinterher. Genauso machen wir es in der Kanzlei auch, auch bei fristwahrenden Schreiben. Denn wie auch schon geschrieben, gilt der Sendebericht als Zustellnachweis, wenn auf diesem ein Teil des Schreibens mit aufgedruckt ist. Der einfache Sendebericht (Journal) ist nicht geeignet, da auf diesem nur steht, wieviele Seiten wann übertragen wurden, aber eben wieder nicht erkennbar wird, welche (ähnlich Einschreiben-Rückschein).

Gruß Jens
 
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