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Wie wird ein Polytrauma bewertet?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Beth
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Beth

Mitglied
Hallo ihrs,
nach einem Jahr Warterei, Gutachtentermine (Neurologe, MKG Uni, Augenarzt, MRT Kopf, Chirurg) und einer 1. Vorauszahlung bekomme ich nächste Woche die Prozente/MdE mitgeteilt.

Wie berechnet man aber Mehrfachverletzungen?

Also ich zähl mal auf:
Trümmerfrakturen Gesichtsschädel-Faszialislähmung, Taubheit li. Gesichtshälfte, Doppelbilder/Konvergenzspasmus/Augenmuskellähmung, leichte Gesichtasymetrie, kognitive Defizite, Hops mit Verwirrtheitszuständen, Ataxie, Hemiparese, spastik li. Seite/Arm, Gangstörungen, posttraumatische Epilepsie (mit Medis eingestellt), Mehrfachbrüche Arm (wurde bereits ausbezahlt), Mund geht nur zur Hälfte geöffnet, Sprechstörungen, Narbe im Gehirn, etwas zuviel Hirnwasser.

Kann mir jemand weiter helfen?
Kriegt man da monatl. was oder einen Betrag einmalig Wonach richtet sich was?
(Konnte das in der Gliedertaxe nicht finden)

Liebe Grüße Beth
 
Hallo Beth,

von wem sollst Du Geld bekommen:confused:

Von Deiner privaten Unfallversicherung?
Vom Unfallgegner?

Wie kommst Du auf MdE?

Aber ganz abgesehen davon.....Du wirst warten müssen bis Du ein Gutachten in den Händen hälst und auf das Angebot der Versicherung (welche auch immer) wirst Du warten müssen.

Erst wenn Dir das nicht reicht kannst Du Widerspruch einlegen.

Gruß
Kai-Uwes Frau
 
...oh entschuldigung!..hab ich nicht geschrieben.:o

Von der PUV.
Ein Gutachten, das mit dem Arm, war schon vor 4 Monaten fertig (Betrag bereits erhalten), der Rest jetzt nächste Woche.

Wollte eigentl. nur wissen, wie man überhaupt solche vielen Dinge zusammenfasst...kann mir da nix vorstellen.
Wenn ich beim Arm so und so viel Invalidität habe, bekomme ich das oder das..aber was ist mit dem restl. Klöterkram? Wie bemisst sich der?
Das waren so 5 Gutachten, wo ich hinmusste.

Grüße Beth
 
Polytrauma

Hallo Beth,

wenn ich das richtige gelesen habe, stehst Du vor Deiner Endbegutachtung bei der PUV nach drei Jahren.

Ich kann Dir nur aus eigener Erfahrung sagen, lasse ein eigenes privates GA machen. Vom Termin sollten die Untersuchungen bis zum Datum 03.
Unfalljahr erfolgen, ansonsten wird die Versicherung bei positiven Verlauf für Dich ablehnen.

Ich habe mal gelesen, dass es bei Dauerkopfschmerzen bis zu 30 % geben kann.

Bei den privaten muß alles unfallchirurgische in Bruchteilen und alles was außerhalb der Gliedertaxe bewertet werden muß in Prozenten ausgedrückt werden.

Lies mal in Deinen AUB's nach.

Ansonsten kann ich Dir nur die Daumen drücken.

Viel Glück und alles Gute.
 
Hallo Beth,

ich sehe es wie Reickja,

alle Invaliditäts-% werden zusammen gezählt und selbst bei 160% Endsumme kann nicht mehr als 100% Invalidität zum Tragen kommen.

Ließ in Deinen VB nach ob Du auch eine Unfallrente bekommst. Oft bekommt man diese Rente ab 50% und ab 90% die doppelte Rente....ein Leben lang.

Alles was in der Gliedertaxe nicht aufgeführt ist muß der Gutachter in % Invalidität angeben.

Wann war Dein Unfall?

Nachtrag:
ich habe gerade gelesen, Dein Unfall muß 2006 gewesen sein, also ist es für eine private Begutachtung in der 3-Jahresfrist zu spät.

Ich denke aber, alleine für die starken kognitive Störungungen wirst Du schon viel % bekommen und dazu der furchtbare Rest.
Unter 100% könnte ich mir die Regulierung bei Dir nicht vorstellen....wenn die kognitiven Störungen noch bestehen.

Lieben Gruß
Kai-Uwes Frau
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für eure Rückmeldungen!:)
Der Unfall war Mai 07, von privaten Gutachten/3-Jahres-Frist wusst ich garnichts?
Kognitive Störungen habe ich noch, bin noch in Behandlung...schaffe aber jetzt meinen Alltag ALLEINE im Rahmen meiner Umstände, darauf bin ich stolz!

Werde berichten, wenn ich den Bescheid bekomme...nochmal danke für eure Infos!

Liebe Grüße
Beth
 
Hallo Beth,

da es sich m.M. nach bei Dir um einen Körpergroßschaden handeln dürfte, empfehle ich Dir dringend ein Fachanwalt für Versicherungsrecht aufzusuchen. Ob die Invalidität von Deiner PUV. richtig und ausreichend bemessen wird, kannst Du als Laie nicht einschätzen und beurteilen. Da es in Deinem Fall um sehr viel Geld gehen kann, ist ein Anwalt immer gerechtfertigt.
Schiebe Deine Überlegungen nicht zulangen vor Dich hin, es läuft Dir die Zeit davon.
Lasse von dem RA. die Schadensbemessung für Deinen Arm überprüfen. Es würde mich doch stark wundern, wenn die Regulierung bei Dir fair ablaufen sollte!

MfG.
Pit
 
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