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Wie/wann dokumentiert man den Invaliditätszeitpunkt ?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas MoPe
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

MoPe

Erfahrenes Mitglied
Unsere Ausgangssituation:
Wir sind dabei einen Arzt zu suchen, der uns die zu erwartende Dauerschäden zur Vorlage bei der PUV bescheinigt.

Was uns in den AUB der PUV hierbei aufgefallen ist, ist folgende Formulierung:

„Voraussetzung für die Leistung:

Die Invalidität ist innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht worden.“

Was bedeutet dies für die Praxis:
Wenn wir im 13ten Monat nach dem Unfall zu einem Arzt gehen, woher weiß dieser, das der Dauerschaden innerhalb von 12 Monaten und nicht erst nach 12 Monaten plus 2 Tagen eingetreten ist. Ausnahme: Offensichtliche Schäden (z.B. „Bein ab“), die direkt durch den Unfall entstanden sind.

Im Prinzip ist doch jede Bescheinigung/Feststellung zu den dauernden Schäden angreifbar, wenn diese Dokumentation später als 12 Monate, aber innerhalb der 15 Monatsfrist liegt.
Zumindest die ärztliche Untersuchung, die die Basis der Invaliditätsfeststellung ist, müsste doch innerhalb der 12 Monatsfrist liegen, um hier keine Angriffsfläche zu haben.

Ist unsere Überlegung/Befürchtung richtig und wie habt ihr sichergestellt, dass hier nichts schief läuft.

Danke für Klarstellung

Mope

PS. Ich vermute mal, dass unsere Fragestellung hier im Forum schon mal diskutiert wurde, wir haben aber keine Ahnung mit welchem Suchbegriff wir diesen Thread finden.
 
Hallo Mope,

Was bedeutet dies für die Praxis:
Wenn wir im 13ten Monat nach dem Unfall zu einem Arzt gehen, woher weiß dieser, das der Dauerschaden innerhalb von 12 Monaten und nicht erst nach 12 Monaten plus 2 Tagen eingetreten ist. Ausnahme: Offensichtliche Schäden (z.B. „Bein ab“), die direkt durch den Unfall entstanden sind.


Ich habe vor Ablauf der 12 Monatsfrist den Dauerschaden/Invalidität bei der Versicherung geltend gemacht um wirklich auf der sicheren Seite zu sein.
.... und das obwohl ich bei meinem Arzt seit dem Unfall in Behandlung und der das im Zweifelsfall durch die Krankenakte hätte dokumentieren können, dass die Unfallfolgen wirklich innerhalb der ersten 12 Monate eingetreten sind.

Wenn ihr jetzt einen Arztwechsel vor habt, dann würde ich Euch auf jeden Fall raten, dies sehr zügig und noch vor Ablauf der 12 Monate zu machen und dann auch umgehend den Dauerschaden der Versicherung mitzuteilen.

Alles Gute und lieben Gruß
magenta
 
Invaliditätsbescheinigung

Hallo Mope,

den eingetretenen Dauerschaden bescheinigt üblicherweise der behandelte
Arzt/Orthopäde, der auch die Unfallverletzungen von Anfang an behandelt. Er
bestätigt im Schlussbericht, dass die Behandlung abgeschlossen ist und eine
dauerhafte Beeinträchtigung durch den Unfall besteht. Falls dieses Formular
noch nicht bei Dir vorliegt fordere es bei der PUV an.

So war alles jedenfalls bei mir.

Ein "neuer" Arzt wird/kann die dauerhafte Beeinträchtigung durch Unfall,
wie Du selbst schon vermutest, sehr wahrscheinlich nicht bestätigen.

Die Formulierung in den Versicherungsbedingungen besagt/will sagen eigentlich
auch nur, dass vor Ablauf der Frist von 12 Monaten eine Invalidität noch nicht
angezeitgt werden kann/muss/soll.

Nach Eingang der Invaliditätsbescheinigung wird die PUV ein Gutachten in
Auftrag geben das die Höhe bemisst. Dann muss man weiter sehen.


Viele Grüße

Meggy
 
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