Unsere Ausgangssituation:
Wir sind dabei einen Arzt zu suchen, der uns die zu erwartende Dauerschäden zur Vorlage bei der PUV bescheinigt.
Was uns in den AUB der PUV hierbei aufgefallen ist, ist folgende Formulierung:
„Voraussetzung für die Leistung:
…
Die Invalidität ist innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht worden.“
Was bedeutet dies für die Praxis:
Wenn wir im 13ten Monat nach dem Unfall zu einem Arzt gehen, woher weiß dieser, das der Dauerschaden innerhalb von 12 Monaten und nicht erst nach 12 Monaten plus 2 Tagen eingetreten ist. Ausnahme: Offensichtliche Schäden (z.B. „Bein ab“), die direkt durch den Unfall entstanden sind.
Im Prinzip ist doch jede Bescheinigung/Feststellung zu den dauernden Schäden angreifbar, wenn diese Dokumentation später als 12 Monate, aber innerhalb der 15 Monatsfrist liegt.
Zumindest die ärztliche Untersuchung, die die Basis der Invaliditätsfeststellung ist, müsste doch innerhalb der 12 Monatsfrist liegen, um hier keine Angriffsfläche zu haben.
Ist unsere Überlegung/Befürchtung richtig und wie habt ihr sichergestellt, dass hier nichts schief läuft.
Danke für Klarstellung
Mope
PS. Ich vermute mal, dass unsere Fragestellung hier im Forum schon mal diskutiert wurde, wir haben aber keine Ahnung mit welchem Suchbegriff wir diesen Thread finden.
Wir sind dabei einen Arzt zu suchen, der uns die zu erwartende Dauerschäden zur Vorlage bei der PUV bescheinigt.
Was uns in den AUB der PUV hierbei aufgefallen ist, ist folgende Formulierung:
„Voraussetzung für die Leistung:
…
Die Invalidität ist innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht worden.“
Was bedeutet dies für die Praxis:
Wenn wir im 13ten Monat nach dem Unfall zu einem Arzt gehen, woher weiß dieser, das der Dauerschaden innerhalb von 12 Monaten und nicht erst nach 12 Monaten plus 2 Tagen eingetreten ist. Ausnahme: Offensichtliche Schäden (z.B. „Bein ab“), die direkt durch den Unfall entstanden sind.
Im Prinzip ist doch jede Bescheinigung/Feststellung zu den dauernden Schäden angreifbar, wenn diese Dokumentation später als 12 Monate, aber innerhalb der 15 Monatsfrist liegt.
Zumindest die ärztliche Untersuchung, die die Basis der Invaliditätsfeststellung ist, müsste doch innerhalb der 12 Monatsfrist liegen, um hier keine Angriffsfläche zu haben.
Ist unsere Überlegung/Befürchtung richtig und wie habt ihr sichergestellt, dass hier nichts schief läuft.
Danke für Klarstellung
Mope
PS. Ich vermute mal, dass unsere Fragestellung hier im Forum schon mal diskutiert wurde, wir haben aber keine Ahnung mit welchem Suchbegriff wir diesen Thread finden.