• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Wie und wo kann ich einen Überprüfungsantrag stellen?

Hallo zusammen,

im letzten Sommer musste ich auf Wunsch der BGHM und meiner Anwältin (VdK) einen von der BG gewollten Vergleich zustimmen, anerkannt MdE 15%. Wegen der von mir im laufe des Verfahrens angezeigten Verschlechterung sollte ich aber nochmals begutachtet werden. Der Bescheid der BGHM wurde sehr schnell erstellt, und 10 Wochen nach der Vergleich wurde das Gutachten erstellt. Bei diesem Gutachter war ich 06.2020 schon einmal, auf Wunsch der BG sollte das damalige Gutachten ohne MdE-Angabe sein.
Der Gutachter schreibt in seinem neuen Gutachten das die von Ihm festgestellte Verschlechterung meines Gesundheitlichen Zustands schon 06.2020 eingetreten sei, also bei seiner ersten Begutachtung und stellt eine MdE 20% ab 06.2020 fest.
Die Frist für einen Widerspruch gegen den Vergleich war nach erhalt des Gutachtens schon abgelaufen.

Grüße Michael
 
Hallo,
einen Überprüfungsantrag kannst Du jederzeit bei der BG stellen, allerdings benötigst Du eine Veränderung um 10 Prozent MdE zur Änderung des Bescheides. EIn Vergleich ist grundsätzlich eine Verabredung zweier Partner und die Frist zum Widerruf ist meist sehr kurz. Vielleicht warst Du da etwas schlecht beraten so schnell zuzustimmen, zumal wenn die Verschlimmerung bereits eingetreten war. Die jetzigen 5% MdE helfen dir nach SGB VII wenig. Erst ab 10 Prozent muß die BG handeln. Du solltest jetzt 1-2 Jahre abwarten und kannst dann einen neuen Überprüfungsantrag stellen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
der Bescheid wurde erstmalig ausgestellt, und hätte 20% MdE betragen müssen wegen meiner vor 2 Jahren angegebenen Verschlechterung.
Somit hat sich die BGHM 5% der Nachzahlung und Zinsen aus den letzten 7 Jahren gespart.

Schönen Sonntag

Michael
 
Hallo @Michael Schütz,
verstehe ich nicht, was Du uns damit sagen möchtest. Du hast einen Vergleich bei 15% abgeschlossen. Dieser Vergleich ersetzt den Bescheid der BG. Da interessiert hinterher nicht mehr, wie der Bescheid hätte aussehen können oder müssen. Ihr habt einen Vergleich geschlossen.
Das ist jetzt die Grundlage. Da hat sich die BG eventuell Nachzahlung und Zinsen gespart, aber Du hast zugestimmt.
Sorry,, aber es war Deine Entscheidung.

Gruß von der Seenixe
 
Back
Top