Michael Schütz
Mitglied
Hallo zusammen,
im letzten Sommer musste ich auf Wunsch der BGHM und meiner Anwältin (VdK) einen von der BG gewollten Vergleich zustimmen, anerkannt MdE 15%. Wegen der von mir im laufe des Verfahrens angezeigten Verschlechterung sollte ich aber nochmals begutachtet werden. Der Bescheid der BGHM wurde sehr schnell erstellt, und 10 Wochen nach der Vergleich wurde das Gutachten erstellt. Bei diesem Gutachter war ich 06.2020 schon einmal, auf Wunsch der BG sollte das damalige Gutachten ohne MdE-Angabe sein.
Der Gutachter schreibt in seinem neuen Gutachten das die von Ihm festgestellte Verschlechterung meines Gesundheitlichen Zustands schon 06.2020 eingetreten sei, also bei seiner ersten Begutachtung und stellt eine MdE 20% ab 06.2020 fest.
Die Frist für einen Widerspruch gegen den Vergleich war nach erhalt des Gutachtens schon abgelaufen.
Grüße Michael
im letzten Sommer musste ich auf Wunsch der BGHM und meiner Anwältin (VdK) einen von der BG gewollten Vergleich zustimmen, anerkannt MdE 15%. Wegen der von mir im laufe des Verfahrens angezeigten Verschlechterung sollte ich aber nochmals begutachtet werden. Der Bescheid der BGHM wurde sehr schnell erstellt, und 10 Wochen nach der Vergleich wurde das Gutachten erstellt. Bei diesem Gutachter war ich 06.2020 schon einmal, auf Wunsch der BG sollte das damalige Gutachten ohne MdE-Angabe sein.
Der Gutachter schreibt in seinem neuen Gutachten das die von Ihm festgestellte Verschlechterung meines Gesundheitlichen Zustands schon 06.2020 eingetreten sei, also bei seiner ersten Begutachtung und stellt eine MdE 20% ab 06.2020 fest.
Die Frist für einen Widerspruch gegen den Vergleich war nach erhalt des Gutachtens schon abgelaufen.
Grüße Michael