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Wie läuft ein Verwaltungsverfahren ab

seenixe

Super-Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
31 Aug. 2006
Beiträge
8,877
Ort
Berlin
Hallo,

immer wieder tauchen Fragen auf, wie denn so eine Verfahren und in welchen Schritten abläuft:

Das Sozialrecht ist dem Verwaltungsrecht zugeordnet.

Es gilt für den Kläger der sog. „Beibringungsgrundsatz“, d. h., der Kläger muss beweisen, dass er im Unrecht steht.

Schematischer Ablauf des Rechtsbegehrens im Verwaltungsverfahren:

Antrag an zuständige Einrichtung (z. B. Gesetzliche Unfallversicherung (GUV))
Negativer Bescheid von GUV
Widerspruch bei der GUV (Eilantrag =Rechtsschutz)
Widerspruchsbescheid vom Widerspruchsausschuss der GUV
Klage beim Sozialgericht (SG)
Negative Entscheidung SG
Klage beim Landessozialgericht (LSG)
Negative Entscheidung des LSG
Klage beim Bundessozialgericht (BSG)
Entscheidung des BSG
= Ende des Verfahrens

Das Beispiel SGB IV ist die Grundlage für die nachfolgenden SGB V bis IX, in denen im Grundsatz Verfahrensanalogie besteht.

Gruß von der Seenixe
 
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