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Wie kann man "gerätegestützt" nach Jahren ein mögliches stattgehabtes SHT noch feststellen?

Hallo Piet Pender,
Hallo Bobb,
ich habe dir in dem vorherigen Post den Bewegungsablauf beschrieben, daraus resultiert praktisch deine Schulterverletzung, auch das Thema mit den Kopfgelenken. Im Prinzip brauchts du dort ein upright MRT mit Kopfspule, damit man anhand des morphologischen Befundes argumentieren kann. Mein Unfall war 2005 und das ganze ist immer noch nicht durch. Bewusstes Lügen oder verdrehen von Tatsachen in meinem Falle war es einer von den Ludolphs;-) habe ich mit einer Strafanzeige gekontert. Es ist allerdings schwierig für einen medizinischen Gutachter Dinge aus technischen Details abzuleiten. Erst Recht nicht ohne ein Biomechanisches Gutachten. Ich kann dir als Lektüre folgende Bücher empfehlen, da Keidel ja nur eine Sicht darstellt. Ich habe mir bei der Bücherei ein Jahresabo genommen und beziehe diese über Fernleihe. a) Schadenbeurteilung am Bewegungssystem Harals Hempfling , Veit Krenn b) Beschleunigungsverletzung der Halswirbelsäule "HWS Schleudertrauma" Graf , Gill c) Neurowissenschaftliche Begutachtung Bernhard Widder , Peter W. Gaizik . Dann hast du einen Überblick worauf du achten mußt. Ansonsten bleibe ich dabei INI Hannover !
Viel Glück!
Piet Pender
Das Buch Beschleunigungsverletzung der HWS Graf Grill.... habe ich. Doch ich bin eigentlich jetzt in der gerichtlichen Phase die urteilsreif ist aufgrund eines weiteren psychiatrischen Gutachtens zu einer einzigen Beweisfrage, erstellt im Auftrage des Gerichtes, weil die Beklagte dies "angeregt" hatte und das LG diesem Antrag folgte. Vorher war ein psychiatrisches Gutachten schon vom LG beauftragt worden zu anderen Beweisfragen, die allesamt zu meinen Gunsten beantwortet wurden. Dann kam die Beklagte mit einer neuen Behauptung, die evtl. sogar verspätet vorgetragen worden sein könnte, aber das LG sich nicht getraut hat der "Anregung" nach einem weiteren Gutachter durch die Beklagte nicht nachzugehen.

Ich lehnte zunächst diesen weiteren Gutachter ab (Universitätsprofessor) mit umfangreichen Begründungen. Doch das Gericht wies meinen Befangenheitsantrag zurück, was sehr "grenzwertig" war. Es war also zu einer psychiatrischen Begutachtung gekommen. Doch dieses Gutachten war so unklar und auch ungeordnet und es beantwortet nach Meinung meines Anwaltes die Beweisfrage nach BGH eben nicht. Auch nach Prüfungen von 2 Experten (1 x methodisch durch einen bekannten RA und Arzt und Leitlinienautor und 1 x durch einen für Gerichte tätigen Neuropsychologen) kamen diese auch zu dem Schluß, dass das Gutachten keine klare Aussage zur Beweisfrage hergibt und fehlerhaft ist.

Daraufhin hat mein RA das Gutachten nicht beanstandet, weil ja die Beklagte damit den Vollbeweis hätte erbringen müssen, was sie wohl nicht kann. Dass die Beklagte, die ja das Gutachten gewünscht hatte, das Gutachten ander sieht und sehr phantasievoll diese Gutachten beklatscht, ist nur normal.

Nun ist die Sache gerichtlich entscheidungsreif.

Da ich aber auch in diesem Zusammenhang, den durch den ganzen jahrlangen Prozess hindurch immer wieder aufgestellten Behauptung, es hätte sich um einen Bagatellunfall gehandelt, und diese Behauptung auch mit ihrer Auslegung dieses Gutachtens in Verbindung bringen will, habe ich eben jetzt ein Upright-MRT machen lassen, um die Verletzungen des KZÜ konkret feststellen zu lassen, was in Teilen schon vor 6 Jahren aber eben 6 Jahre nach dem Unfall schon mal durch meinen REHA-Arzt aufgrund von ihm veranlaßter Funktionsröntgenaufnahmen diagnostiziert wurde. Mein REHA-Arzt sieht auch die Kausalität der jetzt durch Upright-MRT sichtbaren Verletzungen bzw. Instabilitäten in Seitenneigung beim damaligen Unfall.

In diesem Zusammenhang habe ich auch noch ein weiteres Unfallanalytisches Gutachten jetzt erstellen lassen, weil das Gerichtsgutachten nur die Beweisfrage der kollisionsbedingten Geschwindigkeit (Delta-V-Wert) beantworten sollte. Das jetzige Gutachten trifft Aussagen zur Insassenbelastung und weist auch darauf hin, dass das Gerichtsgutachten - vor Jahren erstellt - falsch ist und fehlerhaft. Da ich das damalige falsche unfallanalytische Gerichtsgutachten wohl nicht mehr zu Fall bringen werde, weil lt. meinem Anwalt dafür"angeblich" die Fristen abgelaufen wären, möchte ich aber den Behauptungen entgegentreten, was die Harmlosigkeit des Unfalles angeht, wie eben von der Beklagten über die ganzen Jahre widerspruchslos angeführt in ihren Schriftsätzen.

In diesem Zusammenhang eben auch mein Nachweisversuch eines evtl. stattgeabten SHT.

Da das neue unfallanalytische Gutachten auf eine sehr verletzungsträchtigen Unfallhergang hinweist, muß ich auch Verletzungen in diesem Sinne nachweisen um die Plausibilität des Gutachtens zu erreichen.

Das Problem ist aber auch, dass das LG von Anfang an einen m.E. falschen Beweisbechluß an alle 3 ersten Gerichtsgutachter bei der Beauftragung zugrundegelegt hatte. Das LG hatte sich fehlerhafterweise auf die Schadenseinschätzung der Polizei hinsichtich der Schadenshöhe der beiden beteiligten KFZs angelehnt und damit Schäden von 250 und 500 Euro im Beweisbeschluß angeführt. Nach Beiziehung der beiden Schadensgutachten hätte das LG eine Ergänzung des Beweisbeschlusses machen müssen, wonach die tatsächlichen Reparaturkosten 5000 und 7000 Euro betrugen. Da ein Beweisbeschluß für beauftragte Gutachter eine wichtige Anleitung des Gerichtes ist und eigentlich nur streitgegenständliche Dinge angegeben werden sollen, ist der Beweisbeschluß m.E. falsch, weil er besonders für den orthopädischen Gutachter eine Steilvorlage lieferte, dass ich nicht verletzt worden sein kann.

Spätere Hinweise an meinen Anwalt zu diesem falschen und nie geänderten Beweisbeschluß wurden damit beantwortet: "Einen Beweisbeschluß" kann man nicht ändern lassen. Dieser Schlaumeier wollte keine Rüge erteilen und hat alles laufen lassen im Sinne der beklagten Versicherung.

Du hast Recht, dass jetzt noch ein biomechanisches Gutachten klägerseits gefordert werden sollte. Doch könnte es sein, das das LG diesen Antrag nicht annehmen wird mit der Begründung, das die Fristen zur Ablehnung von Gutachten längst abgelaufen sind (so die Einschätzung meines Anwaltes). Das LG hatte längst das unfallanalytische und anschließende Orthopädische (Falschgutachten) anerkannt.

Ich weiß, dass es schwer sein wird in der jetzigen entscheidungsreifen Phase der Beweisaufnahme noch frühere Gutachten anzugreifen, aber zumindest wird sich das LG mit dem jetzt angetretenem Beweis, dass es kein Bagatellunfall war, befassen müssen, weil das auch im Zusammenhang mit meinen psychischen Folgen steht.

Gruß Bobb
 
Hallo Ellen,

danke für Deinen Hinweis wegen Migräne. Die habe ich gottseidank nicht auch noch.

Gruß Bobb
 
Hallo Lilie13,

bei einem SHT muß es nach Aussage des kontaktieren Neuropsychologen (angesehener Gerichtsgutachter) nicht zu einem Anprall des Kopfes gekommen sein!

Gruß Bobb
 
Hallo Zusammen,

@HWS-Schaden
Die Idee mit der Literatursammlung finde ich gut.

@Sekundant
Du hast ja schon eine ordentliche Sammlung, wie ich gesehen habe. Ich konnte allerdings nichts davon näher anschauen, ich glaube, dafür müsste ich das Verwaltungsprogramm haben, das Du benutzt.
Mir war gar nicht klar, dass sich der Standpunkt mit der Bewusstlosigkeit offiziell durchgesetzt hat. Das este Mal habe ich davon in den AWMF-Leitlinien gelesen.

Kann man eigentich sagen, dass das, was in diesen Leitlinien steht, der aktuelle Stand der Forschung ist und offiziell auch so anerkannt wird bzw. werden muss?

@bobb
Danke für Deine Antwort. Das hatte mir meine Neuropsychologin auch erzählt. Aber es wird ja immer ganz allgemein geschlossen: kein Kopfanprall - kein SHT.

Ich hatte mir nur die Frage gestellt, ob mit SHT und traumatischer Hirnblutung dieselbe Diagnose gemeint ist?

Alles Gute und viel Kraft für die Gerichtssituation!

Viele Grüße

Lilie13
 
hallo Lilie,

das programm dazu steht im link: Zotero. aber alleine nutzt das nix, weil diese seite nicht importiert werden kann. dazu müsstest du zugriff auf den server oder meiner webDAV-sicherung haben. aber du kannst die meisten fundstellen im www aufrufen, indem du das icon in der jeweils untersten zeile eines eintrags klickst (bei pdf zb das entsprechende symbol). die weiteren einträge lassen sich über den ggf. dahinter stehenden "link" aufrufen.
sollten seiten/doks nicht mehr verfügbar sein, gerne nachfragen (einige wenige habe ich auch nicht, wurde aber trotzdem aufgenommen, weil der bezug wichtig ist und ggf als ausleihe dienten).

Ich hatte mir nur die Frage gestellt, ob mit SHT und traumatischer Hirnblutung dieselbe Diagnose gemeint ist?

das ist in einigen der doks beschrieben, wie hier der zusammenhang ist. nach meinem verständnis (es ist def. nicht "mein" gebiet) ist es nicht gleichzustellen, aber tritt zusammen auf. traumatische hirnblutung bedingt sht, aber wohl nicht umgekehrt.


gruss

Sekundant
 
den Rat geben, die Sprechstunde am INI in Hannover wahr zu nehmen. Die kostet 200 euro
Hallo Piet Pender,

danke für den Hinweis. Das hatte ich schon mal vor Jahren auf dem Radar und es fällt mir jetzt wieder ein, weil ich den Namen des Präsidenten Prof. Majid Samii gelesen habe. Da werde ich mich morgen anrufen. Danke nochmal für den Tipp.

Gruß Bobb
 
Hallo Bobb,

hast Du das Notarztprotokoll vom Unfall vorliegen sowie das Erstaufnahmeprotokoll von der Klinik in welche Du eingeliefert wurdest.

Im Notarztprotokoll befindet sich normalerweise der Bericht in der Situation des "Auffinden" des Patienten und dann gibt es ja noch das Übergabeprotokoll / Aufnahmeprotokoll seitens der Klinik - und entsprechend dem müssen alle Untersuchungen und Erstdiagnostik sowie
Status des Patienten protokoliert sein.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra,
Da wären wir wieder beim Thema "müssten".
Wenn ich meins so lese - habe mir die ganze Akte der Klinik schicken lassen - kriege ich das blanke Grausen. Da steht was von Gehirnerschütterung, obwohl im Kopf fast kein Knochen ganz geblieben ist. Die Blutung wurde zwar erwähnt, aber nicht weiter beachtet/therapiert und ich kann froh sein, dass sie nicht stärker/größer wurde, dann wäre ich heute nicht hier.
Zum Beweis der Schwere meiner Verletzungen taugen diese Papiere rein gar nix. Die könnten eher gegen mich verwendet werden...

LG Ellen
 
Hallo Kasandra,

es gibt bei mir kein Notarztprotokoll, da die Polizei den Unfall unterschätzt hatte und nicht einmal einen Krankenwagen bestellte, obwohl ich Beschwerden im Kopf äußerte, taumelte und stark benommen war, die Polizei nicht einmal die Bremsspuren gemessen hatte und auch den Standort meines ca. 24 Meter in die Kreuzung katapultierten KFZs nicht fotografiert hatte, also null-nix gemacht hatte und mich mit meinem KFZ an der Unfallstelle dann zurückließ.

Ich wurde nach dem Unfall nur ambulant behandelt bis ich dann nach ein paar Monaten wegen der nachgewiesenen unfallbedingten psychischen Probleme lange stationär behandelt wurde.

Einen Erstunfallbericht verfaßte dann mein HA im Rahmen seiner Erstbehandlung nach dem Schleudertrama mit kontinuierlicher Krankschreibung, aber leider mit sehr spärlichen Diagnosen aufgrund verkannter Beschwerden und mangelnder Veranlassung von bildgebenden Untersuchungen.

Gruß Bobb
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sekundant,

das ist ja ein interessanter Hinweis. Hast Du gerade ein Dokument im Kopf, bei dem das bzgl. SHT und Hirnblutung so aufgeführt ist?

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Zusammen,

@bobb
das ist bei mir ähnlich wie bei Dir, Bobb. Bei mir hat die Polizei auch keinen Krankenwagen bestellt, obwohl es mir am Unfallort schon gar nicht mehr gut ging. Der Unfall wurde als "Auffahrunfall" aufgenommen und das war es. Keine Dokumentation der Schäden oder gar Fotos. Auch ich wurde nach dem Unfall nur ambulant auf Schleudertrauma behandelt.

@Ellen
da haben wir beide einen Schutzengel gehabt. Mir hat der Neurologe gesagt, als er die MRT-Bilder gesehen hatte, dass ich froh sein könnte, dass die Blutung allein gestoppt hätte, sonst säße ich nicht mehr da. Ich darf mir auch nicht ausmalen, was alles hätte passieren können.

Viele Grüße

Lilie13
 
hallo Lilie,


habe ich zwar nicht, aber ich habe anlässlich der diskussion das eine und andere dok nochmal quer gelesen, bei denen es thematisiert ist. am besten auf der seite einmal die einschlägigen einträge suchen mit "sht", "schädelh*", "schädel*" (hier wird unterschiedlich m/o bindestrich geschrieben). eines wäre zb (ist aber als dissertation nicht gerade zum verständnis geeignet)

Charlotte Eberbach, „Spontane und traumatische intrakranielle Blutungen: Klinische Behandlungsergebnisse in der Akutklinik“ (Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Medizin, Ulm, Universität Ulm. Medizinische Fakultät, 2012), https://d-nb.info/102776228X/34.


gruss

Sekundant
 
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