Hallo Shammy,
ich kann mich erinnern, dass ja von einige erfahrenen Forumsmitglieder angedacht war, einen sog. "Leitfaden" oder wie er seinerzeit bezeichnet wurde, aufzustellen für Verunglückte, damit eben gerade diese gleich schon nach dem Unfall wissen, wie man vorzugehen hat oder wissen sollte, was getan werden muß oder von anderer Stelle veranlaßt werden muß, um im weiteren Verlauf dann als Unfallopfer die richtigen Maßnahmen ergreifen zu können im Sinne z.B. einer Gesundung oder eines optimalen Heilverlaufes oder zielführender Rechtsverfolgung bei Schadensersatzfällen.
Es liegt nach wie vor im Argen, dass schon die Unfallaufnahme durch die Polizei mehr als mangelhaft ist , falsche Angaben des von der Polizei vernommenen Unfallverursachers gemacht wurden über den Unfallhergang! (Achtung die Polizeiakten müssen nach 4 Jahren gelöscht, wenn es nicht zu einer Strafanzeige gekommen ist, und man kann danach keine Einsichtnahme mehr nehmen), dann mangelhafte Untersuchung des Erstbehandlers nach Unfall, Nichtveranlassung der Behandler von geeigneten Untersuchungen zum Verletzungsnachweis, falsche radiologische Befunde trotz eindeutigem Verletzungsnachweises - daraus folgernd Versäumnis des Verunfallten sofort nach Untersuchung Zweitmeinung einzuholen; zu langes Warten wegen Erstkörperschadenfeststellung, um die Unfallursächlichkeit nachweisen zu können; falsche Behandlung und unzureichende Befunderhebung, Klagevorbereitung durch nicht geeigneten Anwalt; Versäumnisse des eigenen Anwaltes; Beweisbeschlüsse des Gerichts werden nicht gerügt; keine Recherchefähigkeit für den Kläger einen zu beauftragenden Gerichtsgutachter für Befangen erklären zu können; falsches Verhalten bei Begutachtungen im Auftrag des Gerichts; Versäumnis Gerichtsgutachten durch Privatgutachten überprüfen zu lassen; Fehler in Gerichtsgutachten nicht selbst erkennen können bei mangelnder Unterstützung durch eigenen Anwalt; Unzulängliches Vorgehen bei erkanntem Falschgutachten; dadurch zu späte Überprüfung des falschen Gerichtsgutahtens; Unkenntnis des Klägers bei der Beweissicherung; oder sogar unzulässiger Richterwechsel bei Gericht im Sinne der Verletzung des Gesetzes beim Anspruch eines "Gesetzlichen Richters".
Die Punkte und "Fehler", die gemacht werden oder gemacht werden können sind umfangreich und beeinflußen aber maßgeblich das dann nicht erreichte Ziel einer optimalen Behandlung mit ungünstigem Heilverlauf oder einer auf Gerechtigkeit gründenden Urteilsfindung.
Bei mir ist fast alles schiefgelaufen und ich bin das "typische" Schleudertrauma-Opfer und reihe mich ein, in die vielen HWS-/Kopfgeschädigten, die sich nach wie vor in einem sog. "Grauzonenbereich" befinden, weil oft die Beschwerden und Symptome für unerklärbar erscheinen und sie als Simulanten abgestempelt werden oder der Aggravation bezichtet werden von den haftenden Versicherungen bzw. sogar von Gerichtsgutachtern gerade bei Patienten, deren Unfallfolgen dem psychiatrsichen Formenkreis zugeordnet werden.
Solche Fälle sollten öfters einer medialen Veröffentlichung zugeführt werden vor allem Fälle von Schleudertraumata müßten einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden, damit die Politik handelt und z.B. das Gutachtergesetz so ändert, dass zumindest interessengesteuert nicht mehr begutachtet werden kann, wie es der Rechtsprofessor Schwintowski von der Humboldt-Universität in seiner 8-seitigen Veröffenltichung empfohlen hat. Es sollten auch Staatsbedienstete wie zum Beispiel die unfallaufnehmende Polizei in Haftung genommen werden können, bei Unterlassen von Maßnahmen am Unfallort usw.
Gruß Bobb
P.S. Ich lasse mich aber jetzt nicht aus über die in der Praxis oft nicht vorhandene und wie im GG festgelegte "Gewaltenteilung" des Staates. Gerne bei Interesse eine Dissertation zu diesem Thema, wie das GG n i c h t umgesetzt wird, in der auch beispielhaft und für einen Nichtgesetzeshüter sprich juristischen Laien verständlich festgehalten wird, wie die Wirklichkeit aussieht.