Wie kann man "gerätegestützt" nach Jahren ein mögliches stattgehabtes SHT noch feststellen?

Hallo Sekundant,

danke für den Link. Du hast recht, er ist zum Verständnis nicht so gut geeignet. Aber ich schaue mal weiter.

Mit der Suchfunktion ist Deine "Bibliothek" ja ein guter Ansatzpunkt. Da steckt eine Menge Arbeit drin.

Viele Grüße

Lilie13
 
das ist bei mir ähnlich wie bei Dir, Bobb. Bei mir hat die Polizei auch keinen Krankenwagen bestellt, obwohl es mir am Unfallort schon gar nicht mehr gut ging. Der Unfall wurde als "Auffahrunfall" aufgenommen und das war es. Keine Dokumentation der Schäden oder gar Fotos. Auch ich wurde nach dem Unfall nur ambulant auf Schleudertrauma behandelt.

Hallo Lilli 13,

ein bekanntes Problem bei der Polizei. Es sollte nämlich so sein, dass bei jedem Heckaufprall zur Beobachtung die Polizei den Verunfallten Fahrer im angestoßenen Fahrzeug ins Krankenhaus schickt.

Gruß Bobb
 
@Lilie13
@bobb

dass die Polizei keinen Krankenwagen geholt hat, finde ich sehr interessant.

Ich hatte vor mehreren Jahren hier im Forum versucht, zusammen zu tragen, wie korrekterweise der Ablauf nach einem schweren Unfall (wie er im allgemeinen bei den hier verunfallten HWS-Opfern ist) ist. Mein Gedanke war durch Soll-Ist-Vergleich (Wie ist es korrekt/wie sieht es bei jedem einzelnen aus) dass jeder Betroffene entsprechend die Punkte aufgreifen kann, die nicht ordnungsgemäß liefen.

Nach meiner Erfahrung werden ja der Unfallhergang falsch dargestellt, die Werte verharmlost, die Polizei nicht geholt, die Verletzungen nicht untersucht. Unfallanalytische Gutachten helfen den meisten Betroffenen auch nicht weiter - viele haben ihre Verfahren trotz Vorliegen solcher Gutachten verloren.

Wenn man einmal solch einen Soll-Ist-Vergleich hätte, könnte man damit ggf. auch weitere Schritte wie z. B. Medien, Politik usw. angehen. So greift niemand die richtigen Punkte an oder es bleiben alles sogenannte traurige "Einzelfälle".

Leider traf meine Idee damals auf keine Resonanz. Wie ich sehe, besteht das Problem trotzdem und wird von jedem einzelnen mehr oder weniger angegangen. Wohl eher mit weniger Erfolg.

Viele Grüße

Shammy
 
Hallo Shammy,

ich kann mich erinnern, dass ja von einige erfahrenen Forumsmitglieder angedacht war, einen sog. "Leitfaden" oder wie er seinerzeit bezeichnet wurde, aufzustellen für Verunglückte, damit eben gerade diese gleich schon nach dem Unfall wissen, wie man vorzugehen hat oder wissen sollte, was getan werden muß oder von anderer Stelle veranlaßt werden muß, um im weiteren Verlauf dann als Unfallopfer die richtigen Maßnahmen ergreifen zu können im Sinne z.B. einer Gesundung oder eines optimalen Heilverlaufes oder zielführender Rechtsverfolgung bei Schadensersatzfällen.

Es liegt nach wie vor im Argen, dass schon die Unfallaufnahme durch die Polizei mehr als mangelhaft ist , falsche Angaben des von der Polizei vernommenen Unfallverursachers gemacht wurden über den Unfallhergang! (Achtung die Polizeiakten müssen nach 4 Jahren gelöscht, wenn es nicht zu einer Strafanzeige gekommen ist, und man kann danach keine Einsichtnahme mehr nehmen), dann mangelhafte Untersuchung des Erstbehandlers nach Unfall, Nichtveranlassung der Behandler von geeigneten Untersuchungen zum Verletzungsnachweis, falsche radiologische Befunde trotz eindeutigem Verletzungsnachweises - daraus folgernd Versäumnis des Verunfallten sofort nach Untersuchung Zweitmeinung einzuholen; zu langes Warten wegen Erstkörperschadenfeststellung, um die Unfallursächlichkeit nachweisen zu können; falsche Behandlung und unzureichende Befunderhebung, Klagevorbereitung durch nicht geeigneten Anwalt; Versäumnisse des eigenen Anwaltes; Beweisbeschlüsse des Gerichts werden nicht gerügt; keine Recherchefähigkeit für den Kläger einen zu beauftragenden Gerichtsgutachter für Befangen erklären zu können; falsches Verhalten bei Begutachtungen im Auftrag des Gerichts; Versäumnis Gerichtsgutachten durch Privatgutachten überprüfen zu lassen; Fehler in Gerichtsgutachten nicht selbst erkennen können bei mangelnder Unterstützung durch eigenen Anwalt; Unzulängliches Vorgehen bei erkanntem Falschgutachten; dadurch zu späte Überprüfung des falschen Gerichtsgutahtens; Unkenntnis des Klägers bei der Beweissicherung; oder sogar unzulässiger Richterwechsel bei Gericht im Sinne der Verletzung des Gesetzes beim Anspruch eines "Gesetzlichen Richters".

Die Punkte und "Fehler", die gemacht werden oder gemacht werden können sind umfangreich und beeinflußen aber maßgeblich das dann nicht erreichte Ziel einer optimalen Behandlung mit ungünstigem Heilverlauf oder einer auf Gerechtigkeit gründenden Urteilsfindung.

Bei mir ist fast alles schiefgelaufen und ich bin das "typische" Schleudertrauma-Opfer und reihe mich ein, in die vielen HWS-/Kopfgeschädigten, die sich nach wie vor in einem sog. "Grauzonenbereich" befinden, weil oft die Beschwerden und Symptome für unerklärbar erscheinen und sie als Simulanten abgestempelt werden oder der Aggravation bezichtet werden von den haftenden Versicherungen bzw. sogar von Gerichtsgutachtern gerade bei Patienten, deren Unfallfolgen dem psychiatrsichen Formenkreis zugeordnet werden.

Solche Fälle sollten öfters einer medialen Veröffentlichung zugeführt werden vor allem Fälle von Schleudertraumata müßten einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden, damit die Politik handelt und z.B. das Gutachtergesetz so ändert, dass zumindest interessengesteuert nicht mehr begutachtet werden kann, wie es der Rechtsprofessor Schwintowski von der Humboldt-Universität in seiner 8-seitigen Veröffenltichung empfohlen hat. Es sollten auch Staatsbedienstete wie zum Beispiel die unfallaufnehmende Polizei in Haftung genommen werden können, bei Unterlassen von Maßnahmen am Unfallort usw.

Gruß Bobb

P.S. Ich lasse mich aber jetzt nicht aus über die in der Praxis oft nicht vorhandene und wie im GG festgelegte "Gewaltenteilung" des Staates. Gerne bei Interesse eine Dissertation zu diesem Thema, wie das GG n i c h t umgesetzt wird, in der auch beispielhaft und für einen Nichtgesetzeshüter sprich juristischen Laien verständlich festgehalten wird, wie die Wirklichkeit aussieht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach meiner Erfahrung werden ja der Unfallhergang falsch dargestellt, die Werte verharmlost

Hallo Shammy,

genau das kann ich bestätigen : Polizei zu faul und nur interessiert, die Akte schließen zu können nach dem ökonomischen Prinzip : Schnelles Ergebnis bei geringem Arbeitseinsatz.

Und dann ein völlig falsches unfallanalytisches Gerichtsgutachten, dass den Unfall zum Bagatellunfall macht.

Gruß Boff
 
Hallo Shammy, hallo Bobb,

es ist wirklich traurig, dass das so abläuft, und wohl nicht nur als Ausnahmen.

Aber was soll man als Unfallopfer machen, mehr als zum Arzt gehen und denen von den Problemen, Schmerzen und Schwierigkeiten berichten, kann man nicht. Ich habe manchmal das Gefühl, wenn es um Unfall etc. geht, da sperren sich dann viele Ärzte, vielleicht weil sie die Auseinandersetzung mit Versicherungen etc. scheuen.

In der Reha war es sehr auffällig, dass ich von den Ärzten und Therapeuten gefragt wurde, ob die Versicherung geleistet hätte, ob ich einen Anwalt habe, ob ich Klage einreichen wollte etc. Dann wurde mir auch gesagt, meine Beschwerden würden erst besser werden, wenn ich mit der Versicherung abgeschlossen hätte - also alles in Richtung psychisch.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie13,

diese Erfahrung haben sicher viele Unfallopfer gemacht, die von Ärzten und Therapeuten in dieser Form gefragt werden. Das kann aber zwei Hintergründe haben:

1. Sie wollen - wie Du das erkannt hast - nicht in Rechtsstreitigkeiten durch Attests / Stellungnahmen / Vernehmung als Behandler vor Gericht / im Rahmen einer Schweigepflichtentbindung dann Einsicht in die Patientenakte zulassen zu müssen und dergleichen...hineingezogen werden.

2. Ist es aber tatsächlich so, dass sogar Psychosomatische Kliniken keine Patienten aufnehmen, die sich noch in einem laufenden Rentenverfahren befinden, weil durch eine immer wieder stattfindende Re-Traumatisierung keine Heilerfolge in Aussicht stehen. Ich hatte diesbezüglich recherchiert wegen einer stationären Behandlung meiner psychischen Unfallfolgen und habe sogar eine Klinik nördlich von Frankfurt gefunden, die bereits auf ihrer Webseite, die stationäre Aufnahme ausschließt, wenn der Patient sich noch in einem Rentenverfahren befindet, weil eine Behandlung der Traumafolgen unter dieser Voraussetzung als wenig erfolgreich angesehen wird.

Gruß Bobb
 
Hallo Bobb,

Das ist ja sehr interessant. Kannst du mir mal den Link zur Seite schicken?

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

ich hatte die Webseite dieser Klinik vor Jahren ausgedruckt, weil ich mich dort für einen stationären Aufenthalt interessierte. Als ich die Beschränkungen zur Aufnahme las, hatte ich dort auch angerufen und mir wurde das Gedruckte auch telefonisch bestätigt. Ich hatte diesen Ausdruck vor ein paar Monaten mal gesucht, doch in meinen Bergen von nicht abgeheftete Papieren nicht gefunden.

Ich weiß nur noch, dass es eine Klinik im Großraum Frankfurt war. Ich kann nur jetzt nicht extra suchen, weil ich wieder in einer "heißen Phase" der gerichtlichen Auseinandersetzung bin und eh zu wenig schaffe.

Ich behalte es aber im Auge und melde mich bei Dir später. Vielleicht treffe ich auch zufällig auf diesen Ausdruck? Mein alter Rechner, wo ich vielleicht über die Chronik recherchieren könnte, lahmt leider aufgrund von Altersschwäche.

Gruß Bobb
 
Danke, Bobb,

Alles gut, mach dir keinen Stress! Hätte mich einfach nur mal interessiert. Und tatsächlich, man findet etwas, wenn man zum Thema sucht...

Viele Grüße

Rudinchen
 

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Hallo in die Runde,

die von mir angedachte Untersuchung ist von der AWMF nicht durch eine gültige Leitlinie anerkannt :-(

3.2.2 Bedeutung des Diffusion Tensor Imaging
Es zeichnet sich ab, dass spezielle MR-Sequenzen traumatische Axonschäden auch unterhalb der
Schwelle multipler regionaler Intensitätsveränderungen (Hämosiderinablagerungen), wie oben beschrieben, nachweisen können. Besonders aussichtsreich erscheint der Nachweis einer Störung der
gerichteten Diffusion (infolge geschädigter oder zerstörter Axone, die keine Diffusionsrichtung vorgeben) mittels Diffusion Tensor Imaging (Mayer et al. 2010). Diese Anisotropie ist sowohl im akuten
als auch im chronischen Stadium mit kognitiven Beeinträchtigungen assoziiert (Lipton et al. 2009),
ihre Normalisierung im Verlauf geht mit kognitiver Erholung einher (Kumar et al., 2010). Bisherige
Studien basierten auf Gruppenvergleichen. Es gibt bislang unzureichend Normwerte, sodass das Verfahren derzeit nicht als Verfahren zur Begutachtung eingesetzt werden kann (Douglas et al. 2015).
S2k-Leitlinie 094-002 „Begutachtung nach gedecktem Schädel-Hirntrauma im Erwachsenenalter“
aktueller Stand: 07/2018
10
Empfehlung:
Aufgrund unzureichender Standardisierung sind MR-Sequenzen mit Diffusion Tensor Imaging derzeit
zum Nachweise einer substantiellen Hirnschädigung nicht geeignet.

Gruß Bobb
 
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