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Hallo,
wer hat Erfahrung, wie man Jahre nach einem Unfall noch ein mögliches stattgehabtes Schädel-Hirn-Trauma feststellen lassen kann?
Hallo Kasandra,Hallo Elster,
danke für die Rückmeldung. Bei mir ist es so, dass ich seit dem Unall nachweislich Symptome habe, die bislang als psychogen klassifiziert wurden, doch ein Neuropsychologe mir vor kurzem erläuterte, dass diese bzw. die meisten meiner Unfallsymptome auch oder gerade eben auf ein stattgehabtes SHT hinweisen.
Deshalb jetzt mein Bemühen, eine axonale Scherverletzung über die besagte Untersuchung noch nachweisen zu wollen.
Gruß Bobb
Hallo Bobb, wo hast du das Unfallanalytische Gutachten machen lassen? Viele GrüßeHallo HWS-Schaden,
danke für Deinen Hinweis. Genau das ist mein Problem, denn meine einige Wochen nach dem Unfall entstandenen Depressionen aber sofort nach dem Crash vorhandenen starken kognitiven Einchränkungen bis hin zur Steuerungsunfähigkeit sind m.E. Folgen bzw. auch Folgen eines beim Heckaufprall stattgehabten SHTs.
Ich war nach dem Crash auch eine Zeitlang ohne Bewußtsein, was aber nicht dokumentiert wurde bzw. von mir falsch angegeben wurde. Doch habe ich jetzt das vom Gericht veranlasste unfallanalytische Gutachten ein weiteres Mal überprüfen lassen. Dabei ist herausgekommen, dass ich als Insasse des angestoßenen KFZs einer Insassenbelastung von 9 bis 12 g ausgesetzt gewesen sein mußte.
Der damalige Gerichtsgutachter wurde gem. Beweisbeschluß lediglich nach der kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung (Delta-V-Wert) gefragt. Selbst dieser - wäre er zutreffend - würde die sog. "Harmlosigkeitsgrenze" weit überschreiten.
Wenn man weiß, dass nun alle ersten 3 vom Gericht beauftragten Gutachten (Unfallanalytiker, Orthopäde, Psychiater) entweder aus Unfähigkeit oder aufgrund von Tendenzvorgaben des Gerichtes oder um sich der haftenden KFZ-Versicherung des Unfallgegners zu empfehlen, falsch sind, dann ist das für mich ein Indiz dafür, dass dieses System der Begutachtungen in Deutschland dringend geändert werden muß. Ich verweise hier auf die Veröffentlichung von Prof. Schwintowski von der Humboldt-Universität Berlin, die ja sicher hier bekannt ist. Doch wäre eine Änderung nach Schwintowski auch nicht unbedingt "heilsbringend", denn schließlich würde es auch Mittel und Wege geben, den Gutachter dahingehend vonseiten der Beklagten zu informieren, wer gegen wen klagt und dieser dann interessengesteuert sein Gutachten erstatten könnte.
Doch hat man es umso schwerer, seine Ansprüche in einem langen Personenschadensprozess gegenüber der haftenden Versicherung durchzusetzen, wenn man weiß, dass der eigene Anwalt einen nicht unerheblichen finanziellen Vorteil hätte, würde es in die nächste und von den Prozessbeteiligten vielleicht sogar bewußt gesteuerten Weg der Berufungs-Instanz gehen. Schließlich erhält ein Anwalt vor einem OLG dann seine Anwaltsgebühr nochmal vom Kläger und das erhöht und für weniger Arbeitseinsatz als in der Vorinstanz.
Gruß Bobb
Gibt es eine Möglichkeit über Direct Message zu kommunizieren?Hallo Kasandra,
danke für Deine Rückmeldung. Doch bei mir ist das Problem eben, dass alle Symptome bei mir als psychogen beurteilt und auch begutachtet wurden. Da eine CT und eine MRT des Kopfes nach dem Unfall keinen pathologischen Befund ergaben, wurde das Thema SHT von allen nachfolgenden Ärzten und Gutachtern nie aufgegriffen, auch nicht in einer Neurologischen Klinik, wo Neuropsychologische Tests kognitive Defizite beim formalen Gedankenwechsel ergaben.
Ich wurde immer nur psychologisch und psychiatrisch und physikalisch und sozialpsychologisch behandelt und beraten.
Im Zusammenhang mit der nochmaligen Überprüfung des damaligen unfallanalytischen Gerichtsgutachten, hat diese jetzt ergeben, dass es sich keineswegs um einen "harmlosen" Unfall gehandelt hatte, wobei der neue Ingenieur bei mir eine Insassenbelastung von 9-2 g aufgrund der erheblichen Schäden an den beiden beteiligten Fahrzeugen errechnet hat und der EES-Wert des auffahrenden KFZs mindestens 50 km/h betragen haben muß.
Das würde den Crash in ein ganz anderes Licht rücken, doch wäre es wichtig, Verletzungen morphologisch auch nachzuweisen, um der Beklagten den Wind aus den Segeln zu nehmen, wenn sie fortwährend behauptet, dass es sich um einen "harmlosen" Unfall gehandelt hätte.
Zum Nachweis dieser verletzungsträchtigen Krafteinwirkung versuche ich jetzt, sichtbare Verletzungen auch noch nachzuweisen.
Gruß Bobb
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