• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Wie kann man "gerätegestützt" nach Jahren ein mögliches stattgehabtes SHT noch feststellen?

Hallo Rudinchen,

die besagte Uniklinik in Erlangen setzt eben den 7-Tesla nicht für klinische Zwecke ein gem. einer Anfrage in der Neuro-Radiologie, sondern "angeblich" nur für Forschungszwecke (zumindest nicht bei Verdacht auf früher stattgehabtes SHT).
LOL

Gruß Bobb
 
Hallo,

wer hat Erfahrung, wie man Jahre nach einem Unfall noch ein mögliches stattgehabtes Schädel-Hirn-Trauma feststellen lassen kann?

Hallo Bobb,

hast Du mal Deine Klinik und D-Arzt Berichte nach der Diagnose SHT und dem Schlüssel "G" gefiltert? Das "G" im Diagnose-Schlüssel steht
für "gesichert"!

Betrachte mal Deine D-Arzt Befunde und Deine Reha-Befunde und Gutachten!

Wie offt und häufig wird die Diagnose mit "G" benannt?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo bobb,
Ich verstehe zugegebenermaßen, dass du es gern wissen würdest und deshalb danach suchst.
Aber die Frage bleibt, was es dir bringt? Du wirst die Unfallkausalität wahrscheinlich nie belegen können. Es bringt dir keinen Vorteil, zumindest nicht, wenn die Auswirkungen - Depression etc. so oder so behandelt werden.
Und so viele Jahre (ich weiß nicht, wie lange dein Unfall her ist) später, weiß ich auch nicht, ob verbliebene kognitive Auswirkungen noch therapierbar sind. Meine Sitzungen etc. bei der neuropsychologin waren dann ja auch irgendwann vorbei und der Stand halt so gesetzt. Da kann ich jetzt auch nicht mehr hoffen, dass sich was bessert...
Oder was erwartest du von einem möglichen Ergebnis von diesem Mrt?
LG Ellen

P.S. ist nicht böse gemeint, die frage. Eher die Frage, ob du dich nicht ggf. verrennst und Kräfte verschwendest, die dir richtig eingesetzt mehr bringen würden. Weißt du? Ging mir mit der Frage nach dem Unfallgrund so. Dieses Warum musste ich erstmal ungelöst abschütteln können und merken, wieviel mehr Kraft ich plötzlich hatte zum "gesund" werden hatte. Deshalb komme ich drauf...
 
Hallo Bobb,

Das hörte sich in dem Beitrag etwas anders an.

Ich denke, stattgefundene Verletzungen wie größere Läsionen und Einblutungen kann man in normalen, guten MRTs auch nachweisen.

Aber ob man diffuse axonale Verletzungen und Mikroeinblutungen nach Jahren noch mit einem Tesla 7-MRT-Gerät nachweisen kann?

Wie sieht es denn mit einem PET aus? Falls es durch das SHT Schäden am Gehirn gegeben hat, die neuropsychologisch nachweisbar sind, müsste das Gehirn ja evtl. anders reagieren und man könnte es im PET evtl. abbilden? Aber da kenne ich mich nicht aus. Ist auch nicht ganz so harmlos, die Untersuchung.

Und wie Elster schon geschrieben hat, belegt das nicht unbedingt einen Unfallzusammenhang

Viele Grüße

Rudinchen
 
hallo,

ein statement zu den letzten beiden posts, da ich mich mal (in aller kürze) damit beschäftig(t)e.

es hilft erst einmal für einen betroffenen selbst, wenn mögliches geklärt wird. ich habe zB gerade mal die alten aufnahmen angeschaut - sehr interessant! das kann auch für andere gelten.
ob durch sht bestehende beeinträchtigungen noch reversibel sind - auch eine gute frage. ich kann nur ohne entsprechende diagnose, aber mit massivsten beeinträchtigungen (über tage nach unfall keine erinnerung; jahre danach noch skurille dinge, wie die, dass ich mich über ein thema unterhielt und eine halbe minute danach nichts davon wusste), sagen, dass alleine diese kenntnis und der "schrecken" darüber zu leistungen antreiben kann.
und zu guter letzt, kann eine unterlassene befunderhebung schon für spätere ansprüche wichtig sein, wenn es auf eine beweisvereitelung hinausläuft.

es sind also ganz tiefgehende folgen zu bedenken, die bei aller sonstigen unwahrscheinlichkeit letztlich einen ausschlag geben können!!!


gruss

Sekundant
 
Hallo Elster,

danke für die Rückmeldung. Bei mir ist es so, dass ich seit dem Unall nachweislich Symptome habe, die bislang als psychogen klassifiziert wurden, doch ein Neuropsychologe mir vor kurzem erläuterte, dass diese bzw. die meisten meiner Unfallsymptome auch oder gerade eben auf ein stattgehabtes SHT hinweisen.

Deshalb jetzt mein Bemühen, eine axonale Scherverletzung über die besagte Untersuchung noch nachweisen zu wollen.

Gruß Bobb
Hallo Kasandra,

danke für Deine Rückmeldung. Doch bei mir ist das Problem eben, dass alle Symptome bei mir als psychogen beurteilt und auch begutachtet wurden. Da eine CT und eine MRT des Kopfes nach dem Unfall keinen pathologischen Befund ergaben, wurde das Thema SHT von allen nachfolgenden Ärzten und Gutachtern nie aufgegriffen, auch nicht in einer Neurologischen Klinik, wo Neuropsychologische Tests kognitive Defizite beim formalen Gedankenwechsel ergaben.

Ich wurde immer nur psychologisch und psychiatrisch und physikalisch und sozialpsychologisch behandelt und beraten.

Im Zusammenhang mit der nochmaligen Überprüfung des damaligen unfallanalytischen Gerichtsgutachten, hat diese jetzt ergeben, dass es sich keineswegs um einen "harmlosen" Unfall gehandelt hatte, wobei der neue Ingenieur bei mir eine Insassenbelastung von 9-2 g aufgrund der erheblichen Schäden an den beiden beteiligten Fahrzeugen errechnet hat und der EES-Wert des auffahrenden KFZs mindestens 50 km/h betragen haben muß.

Das würde den Crash in ein ganz anderes Licht rücken, doch wäre es wichtig, Verletzungen morphologisch auch nachzuweisen, um der Beklagten den Wind aus den Segeln zu nehmen, wenn sie fortwährend behauptet, dass es sich um einen "harmlosen" Unfall gehandelt hätte.

Zum Nachweis dieser verletzungsträchtigen Krafteinwirkung versuche ich jetzt, sichtbare Verletzungen auch noch nachzuweisen.

Gruß Bobb
 
Hallo HWS-Schaden,

danke für Deinen Hinweis. Genau das ist mein Problem, denn meine einige Wochen nach dem Unfall entstandenen Depressionen aber sofort nach dem Crash vorhandenen starken kognitiven Einchränkungen bis hin zur Steuerungsunfähigkeit sind m.E. Folgen bzw. auch Folgen eines beim Heckaufprall stattgehabten SHTs.

Ich war nach dem Crash auch eine Zeitlang ohne Bewußtsein, was aber nicht dokumentiert wurde bzw. von mir falsch angegeben wurde. Doch habe ich jetzt das vom Gericht veranlasste unfallanalytische Gutachten ein weiteres Mal überprüfen lassen. Dabei ist herausgekommen, dass ich als Insasse des angestoßenen KFZs einer Insassenbelastung von 9 bis 12 g ausgesetzt gewesen sein mußte.

Der damalige Gerichtsgutachter wurde gem. Beweisbeschluß lediglich nach der kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung (Delta-V-Wert) gefragt. Selbst dieser - wäre er zutreffend - würde die sog. "Harmlosigkeitsgrenze" weit überschreiten.

Wenn man weiß, dass nun alle ersten 3 vom Gericht beauftragten Gutachten (Unfallanalytiker, Orthopäde, Psychiater) entweder aus Unfähigkeit oder aufgrund von Tendenzvorgaben des Gerichtes oder um sich der haftenden KFZ-Versicherung des Unfallgegners zu empfehlen, falsch sind, dann ist das für mich ein Indiz dafür, dass dieses System der Begutachtungen in Deutschland dringend geändert werden muß. Ich verweise hier auf die Veröffentlichung von Prof. Schwintowski von der Humboldt-Universität Berlin, die ja sicher hier bekannt ist. Doch wäre eine Änderung nach Schwintowski auch nicht unbedingt "heilsbringend", denn schließlich würde es auch Mittel und Wege geben, den Gutachter dahingehend vonseiten der Beklagten zu informieren, wer gegen wen klagt und dieser dann interessengesteuert sein Gutachten erstatten könnte.

Doch hat man es umso schwerer, seine Ansprüche in einem langen Personenschadensprozess gegenüber der haftenden Versicherung durchzusetzen, wenn man weiß, dass der eigene Anwalt einen nicht unerheblichen finanziellen Vorteil hätte, würde es in die nächste und von den Prozessbeteiligten vielleicht sogar bewußt gesteuerten Weg der Berufungs-Instanz gehen. Schließlich erhält ein Anwalt vor einem OLG dann seine Anwaltsgebühr nochmal vom Kläger und das erhöht und für weniger Arbeitseinsatz als in der Vorinstanz.

Gruß Bobb
Hallo Bobb, wo hast du das Unfallanalytische Gutachten machen lassen? Viele Grüße
 
Hallo Stone Pony,

ohne genaue Hintergründe Deines Interesses zu kennen, gebe ich keine Hinweise auf Gutachter. Bitte Verständnis.

Es ist hier - wie schon von anderen Foris erläutert - nicht üblich "Positivgutachter" zu nennen, sondern eher die "Bruderschaft" der Falschgutachter hier über einen Erfahrungsaustausch publik zu machen.

Es handelt sich zwar in meinem Fall um ein Technisches Gutachten, wo Feststellungen aufgrund von physikalischen Berechnungsgrößen getroffen werden müssen und hierbei ein Falschgutachten leichter auszuhebeln ist und damit ein potentieller Falschgutachter nicht so interessengesteuert arbeiten kann wie z.B. im Psychiatrischen oder Medizinischen Bereich.

Doch glaube ich auch, das bei Dir ein unfallanalytischen Gutachten nicht sinnvoll erscheint, da Du ja die Schwere des Unfalles durch Deine Verletzungen hast nachweisen können. Bei mir in der prozessualen Auseinandersetzung ist die Konstellation anders, weil ich auch damit einen falschen Beweisbeschluß des Gerichtes weiter enttarnen kann und damit auch der Beklagten den Wind aus den Segeln nehmen kann, was die Behauptung dieser angeht, es hätte sich um einen Bagatellunfall gehandelt

Gruß Bobb.
 
Hallo Kasandra,

danke für Deine Rückmeldung. Doch bei mir ist das Problem eben, dass alle Symptome bei mir als psychogen beurteilt und auch begutachtet wurden. Da eine CT und eine MRT des Kopfes nach dem Unfall keinen pathologischen Befund ergaben, wurde das Thema SHT von allen nachfolgenden Ärzten und Gutachtern nie aufgegriffen, auch nicht in einer Neurologischen Klinik, wo Neuropsychologische Tests kognitive Defizite beim formalen Gedankenwechsel ergaben.

Ich wurde immer nur psychologisch und psychiatrisch und physikalisch und sozialpsychologisch behandelt und beraten.

Im Zusammenhang mit der nochmaligen Überprüfung des damaligen unfallanalytischen Gerichtsgutachten, hat diese jetzt ergeben, dass es sich keineswegs um einen "harmlosen" Unfall gehandelt hatte, wobei der neue Ingenieur bei mir eine Insassenbelastung von 9-2 g aufgrund der erheblichen Schäden an den beiden beteiligten Fahrzeugen errechnet hat und der EES-Wert des auffahrenden KFZs mindestens 50 km/h betragen haben muß.

Das würde den Crash in ein ganz anderes Licht rücken, doch wäre es wichtig, Verletzungen morphologisch auch nachzuweisen, um der Beklagten den Wind aus den Segeln zu nehmen, wenn sie fortwährend behauptet, dass es sich um einen "harmlosen" Unfall gehandelt hätte.

Zum Nachweis dieser verletzungsträchtigen Krafteinwirkung versuche ich jetzt, sichtbare Verletzungen auch noch nachzuweisen.

Gruß Bobb
Gibt es eine Möglichkeit über Direct Message zu kommunizieren?
 
Hallo bobb,
Jetzt verstehe ich, worum es dir geht.
Wenn dieses 7-Tesla in D nicht zu bekommen ist, hast du dich im Ausland mal umgehört, ob es da möglich ist und preislich akzeptabel?
Denn wenn dir die gängigen Methoden nicht zum Nachwes reichen und die Unis es hier nicht zur Verfügung stellen, dann wüsste ich auch nicht weiter...
Außer du erweckst bei einem Unidoc Interesse an deinen Aufnahmen für ihre weitere Forschung. Aber das ist auch eher nicht so leicht.
Ich drücke dir jedenfalls von Herzen die Daumen, dass du einen Weg für dich findest.
LG Ellen
 
Hallo Kasandra,

leider konnte ich das nicht tun. Mir fliegen gerade so viele Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit meinem Prozeß um die Ohren.

Fragen an meinen Anwalt werden mit Hinweis auf das Gesetz beantwortet. Toll was? Ich soll also das Gesetz studieren oder einen Jura-Schnellkurs machen. Einfach nicht zu fassen.

Gruß Bobb
 
Top