Hallo,
eine neue Frage in meinem Fall:
Ich habe heute wie angefordert auch in Kopie meinen Entlassungsbericht der BG-Klinik erhalten.
Macht es Sinn für das Feststellungsverfahren darin enthaltene Mängel wie falsche Auswertung von Tests, ungenügende Arbeitsplatzanamnese, Aussagen zur Psyche, Bescheinigung von Arbeitsfähigkeit, Widersprüche zu tatsächlich erhaltenen Behandlungen in Form eines Widerspruchs zum Entlassungsbericht aktenkundig zu dokumentieren ?
Es sind ja mittlerweile 3 Ärzte bei mir, welchen diesen Entlassungsbericht so nicht nachvollziehen können.
Mein Lungenfacharzt hat es dilletantisch genannt.
Danke für Eure Antworten,
damit ich nach Pfingsten wieder meine Beschäftigung mit der BG habe,
Schöne Pfingstfeiertage wünscht Euch allen
Uwe ( ab morgen mal zur privaten Erholung weg )
eine neue Frage in meinem Fall:
Ich habe heute wie angefordert auch in Kopie meinen Entlassungsbericht der BG-Klinik erhalten.
Macht es Sinn für das Feststellungsverfahren darin enthaltene Mängel wie falsche Auswertung von Tests, ungenügende Arbeitsplatzanamnese, Aussagen zur Psyche, Bescheinigung von Arbeitsfähigkeit, Widersprüche zu tatsächlich erhaltenen Behandlungen in Form eines Widerspruchs zum Entlassungsbericht aktenkundig zu dokumentieren ?
Es sind ja mittlerweile 3 Ärzte bei mir, welchen diesen Entlassungsbericht so nicht nachvollziehen können.
Mein Lungenfacharzt hat es dilletantisch genannt.
Danke für Eure Antworten,
damit ich nach Pfingsten wieder meine Beschäftigung mit der BG habe,
Schöne Pfingstfeiertage wünscht Euch allen
Uwe ( ab morgen mal zur privaten Erholung weg )