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Widerspruch gegen Entlassungsbericht ?

uwe63

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
22 Jan. 2013
Beiträge
401
Ort
Oberrhein
Hallo,

eine neue Frage in meinem Fall:

Ich habe heute wie angefordert auch in Kopie meinen Entlassungsbericht der BG-Klinik erhalten.
Macht es Sinn für das Feststellungsverfahren darin enthaltene Mängel wie falsche Auswertung von Tests, ungenügende Arbeitsplatzanamnese, Aussagen zur Psyche, Bescheinigung von Arbeitsfähigkeit, Widersprüche zu tatsächlich erhaltenen Behandlungen in Form eines Widerspruchs zum Entlassungsbericht aktenkundig zu dokumentieren ?
Es sind ja mittlerweile 3 Ärzte bei mir, welchen diesen Entlassungsbericht so nicht nachvollziehen können.
Mein Lungenfacharzt hat es dilletantisch genannt.
Danke für Eure Antworten,
damit ich nach Pfingsten wieder meine Beschäftigung mit der BG habe,

Schöne Pfingstfeiertage wünscht Euch allen
Uwe ( ab morgen mal zur privaten Erholung weg ):)
 
Einwände gegen Falschdokumentation müssen sofort nach Kenntnisnahme erfolgen

Hallo uwe63,

wichtiges Thema!

Macht es Sinn für das Feststellungsverfahren darin enthaltene Mängel .... in Form eines Widerspruchs zum Entlassungsbericht aktenkundig zu dokumentieren ?
Es macht nicht nur Sinn, sondern es ist Deine Pflicht oder die Deines Anwalts, gegen Unterlassungen, Fehlfeststellungen, Unrichtigkeiten, .... in der Dokumentation des Entlassungsberichts sofort Einwand erheben, damit korrigiert werde.

Es sollten nicht die Ärzte angeführt werden, die dies ebenfalls so sehen wie Du, sonst werden die angegangen und "umgekrempelt" in ihrer Meinung. Du würdest das dann daran erkennen, dass sie plötzlich das ganz anders gemeint hatten oder Du es falsch verstanden hättest.

Deine Einwände kannst Du ja mit den Befunden und Tagesberichten in der Klinik begründen, auch durch Inhaltswiedergabe von Gesprächen mit den Ärzten. Du musst unabhängig davon in Deine Patientenakte einsehen und Dir Kopien aushändigen lassen, auch von den Befunden, Du hast sie ja auch bezahlt (oder wurden für Dich bezahlt).

Falschdokumentationen in Entlassungsberichten von BG-Kliniken gehören sind taktische Maßnahmen zur Schadensersatzpflicht-Entsorgungs-Strategie. Sie sind die Basis, auf welche sich dann später die Versicherungs-Gutachter stützen und u.a. zu falschen GA-Ergebnissen führen.

Selbst Behandlungsfehler, welche sich vielleicht erst nach der Entlassung bemerkbar machen, sind wegen falscher Dokumentation dann kaum nachweisbar.

Wenn Einwände sofort erhoben werden, dann kann später nicht behauptet werden, das seinen alles Versehen gewesen oder alles harmlos.

Gruß Ariel
 
Hallo Gretchen,

ich habe etwaige Fehler in Entlassungsberichten so schnell als möglich korrigieren lassen.

Grüße Michi
 
Ich wusste nicht mal das man das machen kann.
Ich überlege meine Akte von der BG anzufordern.
Ich habe nur einen Abschlussbericht von der Reha.
Und vom KH.
Zum ersten DArzt bin ich dann nicht mehr hingegangen.
Die haben von ANfang an mich abserviert.
Ich bereu es das ich nicht immer jemanden mitgenommen habe.
 
Hallo Gretchen,

ob du die andern noch Ändern lassen willst / kannst must du wissen.

Ich habe im KH meist kurz danach etwas gesagt, manche wurden geändert, andere nicht wirklich.

Viel Erfolg
Michi
 
Vielen Dank für die Antworten !

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten, besonders an ,,Ariel".

Ich bin sowieso dabei, die Stellungnahme zu meinem Arbeitsplatz den Tatsachen entsprechend richtigzustellen, dann kommt der Widerspruch gleich mit dazu.

Danke für Eure Hinweise - Uwe
 
Hallo Uwe,

ich nehme an, Du hast auch eine Funktions- u. Stellenbeschreibung von Deinem Arbeitgeber.

Behalte diese als Joker im Hinterkopf.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Ihr, servus Kasandra,

nur kurz, wenn im Entlassbericht ein Datumfehler auftaucht ( Jahreszahl),
muß der auch offiziell korrigiert werden - es handelt sich um die Verwechslung von 2012 zu 2013? Also war der Patient nicht 1 Jahr , sondern 3 Tage in der Fachklinik
Sorry für OT!

LG
Aramis
 
Hallo Uwe,

ich nehme an, Du hast auch eine Funktions- u. Stellenbeschreibung von Deinem Arbeitgeber.

Behalte diese als Joker im Hinterkopf.

Viele Grüße

Kasandra

Vielen Dank, Kasandra,

diese habe ich mit Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibung daheim.

Die Arbeitsplatzanamnese der BG- Ärztin war auch ein Witz (3,5 Zeiler ).

Der Arbeitsplatz ist neu besetzt worden und mir wurde bis heute auch keine neue Arbeitsstelle ohne inhalative Belastung angeboten.

Also voll Arbeitsfähig, bei mittel-schwerem berufsbedingtem Asthma ?

Dem werde ich natürlich widersprechen.

Zumal diese BG- Ärztin nicht einmal die Messwerte des Provokationstests deuten kann ( will ? , soll ? )

Viele Grüße, Uwe
 
Hi Uwe,

prima, wenn Ärzte etwas nicht können oder nicht können wollen.

Welchen Arbeitsplatz kann man wohl mit 3,5 Zeilen beschreiben?

Noch nicht mal den Fußboden aufwischen:

Eimer holen und mit Wasser befüllen. Putzmittel hinzugeben. Fußbodenwischer, Putzlappen holen. Alles in den Raum bringen. Stühle hoch stellen, ggf. beim Aufputzen noch Kleinmöbel verrücken, Blumenkübel verschieben.
Putzlappen in Wasser tauchen, auswringen. Auf Fußbodenwischer auflegen und putzen.
Putzlappen nach max. 10 m² wieder in den Eimer und und und.

Klar, das ist keine Funktions- u. Stellenbeschreibung, aber man kann daraus erkennen was aus einer "Funktion" sprich Fußbodenaufputzen alles so mit sich führt.

Also, sollte es zur Klage kommen, verschieße nicht jetzt schon Dein Feuer mit der Funktions- und Stellenbeschreibung, sondern hebe Dir diese für den Prozess auf.

Dennoch drücke ich Dir fest die Daumen, dass Du nicht klagen musst.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hi Uwe,

prima, wenn Ärzte etwas nicht können oder nicht können wollen.

Welchen Arbeitsplatz kann man wohl mit 3,5 Zeilen beschreiben?

Noch nicht mal den Fußboden aufwischen:

Eimer holen und mit Wasser befüllen. Putzmittel hinzugeben. Fußbodenwischer, Putzlappen holen. Alles in den Raum bringen. Stühle hoch stellen, ggf. beim Aufputzen noch Kleinmöbel verrücken, Blumenkübel verschieben.
Putzlappen in Wasser tauchen, auswringen. Auf Fußbodenwischer auflegen und putzen.
Putzlappen nach max. 10 m² wieder in den Eimer und und und.

Klar, das ist keine Funktions- u. Stellenbeschreibung, aber man kann daraus erkennen was aus einer "Funktion" sprich Fußbodenaufputzen alles so mit sich führt....

Viele Grüße

Kasandra

Guten Abend, nicht mal das...
was sollen Fachärzte für Arbeitsmedizin sonst schreiben, was Ihrer Ausführungsbehörde wohlgefällt ?
Eine Frage noch: sollte man den Widerspruch nur an die BG richten zwecks Beifügung zur Akte oder auch noch direkt an die BG-Klinik ( dem Chefarzt z.Hd. zwecks Stellungnahme ) ?
Vielen Dank für eine Antwort, Uwe
 
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