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Wer kann mir meine Frage zur Erwerbsminderungsrente beantworten

sabine38

Mitglied
Registriert seit
16 Juni 2008
Beiträge
67
Ort
Duisburg
Hallo
Ich habe schon einige beiträge im Forum.Meine neue Frage ist : Ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt,gestern habe ich eine Einladung zum Gutachten bekommen.Muß ich da alle Krankheiten die vor dem Unfall waren ,auch erwähnen? Habe durch eine Chronische Leukämie vom Versorgungsamt 50% Gdb. bekommen.
Ich habe in einigen beiträgen gelesen Reha vor Rente .Ich habe direkt nach meinem Unfall eine Rehaklinik besucht . Reicht das ?Die hat die LVA Übernommen.Kann man auch Tagesreha machen ?
Sabine 38
 
Hallo Sabine

Ob du alle Krankheiten angeben sollst kann ich dir leider nicht beantworten, denn ich war Gott sei Dank vor dem Unfall vollkommen gesund. Beim GA hatte ich nur Unterlagen dabei wie z.B. OP Berichte oder neuere Befunde. Der GA bekommt einen Fragenkatalog von der Rentenversicherung zugeschickt und den gilt es abzuarbeiten.

Was die Reha betrifft habe ich eine Frage dazu. Wann war deine letzte Reha? Ich hatte ca. 6 Monate vor Rentenantrag eine Reha gemacht und das hat der DRV gelangt.

Ich denke schon das du auch eine Tagesklinik aufsuchen kannst, kommt darauf an wie dein SB von der LVA tickt. Ich konnte mir die Reha selbst aussuchen und konnte auch entscheiden ob ich fest reingehen oder Tagesklinik weil ich Kinder habe die da noch klein waren. Manche Ärzte sehen das zwar nicht gern, aber für mich war da kein Unterschied, denn schlafen konnte ich ja auch zu Hause. Nur muß halt gewährleistet sein das du auch wirklich jeden Tag hingehst und jede dir verordnete Anwendung machst.

Ich hoffe ich konnte so einiger maßen Deine Fragen beantworten.

Viele Grüße
 
Hallo Sabine!

Natürlich solltest Du, alle Krankheiten angeben die Du hast
und Deine behandelnden Ärzte dazu.
Ausserdem unbedingt aktuelle Befunde mitnehmen.

Ich hoffe Du hast, alle Krankheiten, schon bei dem Rentenantrag
beschrieben.
Glaube nicht, das die Reha mit dem Rentenantrag, etwas zu tun hat,
auch nicht, solltest Du eine "Reha vor Rente" bekommen,
dass Du dann in eine Tagesklinik besuchen kannst,
habe ich jedenfalls noch nicht gehört.

Gruss
maja
 
Hallo Maja!
Aktuelle Befunde habe ich.Aber die anderen Krankheiten habe ich nicht angegeben.Als ich den Termin gemacht habe,sagte mir der SB das ich die Unterlagen der Krankenhäuser ,Rehakliniken und das Gutachten was für die gegnerischen Versicherung ,im BGU gemacht worden ist.
Ich hatte aber noch meinen Brief vom Versorgungsamt mit.Da sind 80% drauf.Gruß Sabine

Hallo Speedwomen!
Meine Reha war direkt nach dem Unfall 2007 im September.
Meine Kinder sind zwar nicht mehr klein,mein mann macht Wechselschicht.Der Jüngste ist 12.
Gruß sabine
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Sabine38,

so wie Maja das geschrieben hat muss du vorgehen. Hier stellst du den Antrag auf eine EU-Rente aus der ganz normalen Rentenversicherung und da hast du die Pflicht ( Mitwirkungspflicht SGB ) alle Krankheiten , Ärzte, Rehas und so weiter anzugeben.
Die GA und die DRV entscheiden dann ob eine REHA durchgeführt werden muss, wenn eine Besserung in Aussicht gestellt werden kann. Ansonsten wird über deine Rente entschieden.
Bitte nehme alle Unterlagen deiner Erkrankungen mit zur GA- Untersuchung.
Gruß Buffy07
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sabine,
unbedingt alle Krankheiten angeben. Die Rente hat nichts mit deinem Unfall zu tun. Und die Schwerbehinderung hat auch nur am Rande damit zu tun. Alle Befunde mitgeben. Die Rehaberichte müssten alle vollständig schon vorliegen. Ich hatte vor einigen Tagen Akteneinsicht bei der Rentenversicherung. Der Gutachter hat sich wohl sehr an den letzten Rehabericht gehängt.
Wenn du einen Rentenantrag gestellt hast, wird geprüft ob du eine Rente bekommen kannst, d. h. ob du dauerhaft arbeiten kannst bzw. die Fahrt zur Arbeit hinkriegst. Sollte deine letzte Reha schon länger zurückliegen, kann es schon sein, dass sie dir eine anbieten. Ich habe die Rente nach der Reha beantragt, bzw. ca. 1 Jahr danach - auch wenn der Rehabericht eine Erwerbsfähigkeit feststellte.
Tageskliniken gibt es, aber nicht viele. Ist für die Rentenversicherung billiger. Die Tageskliniken müssen mit der Rentenversicherung abrechnen können, und nicht alle Rehakliniken haben Aufenthaltsräume für Tagesklinikpatienten. Ich würde es nicht wollen. Da sitzt man in den Pausen nur rum, hat keine Rückzugsmöglichkeit und man muss jeden Tag hinfahren. Zu stressig.
Alles Gute, viel Erfolg
 
Hallo Sabine,

Thema REHA-Tages-REHA.

Info:


Medizinische Leistungen zur Rehabilitation, § 15 SGB VI

Medizinische Leistungen zur Rehabilitation werden in stationärer, teilstationärer oder ambulanter Form erbracht. Die Leistungen umfassen alle insofern erforderlichen medizinischen Maßnahmen, insbesondere die ärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln, mit
Heilmitteln sowie die Ausstattung mit Hilfsmitteln.

Nach den gesetzlichen Vorschriften sollen stationäre medizinische Rehabilitationsleistungen grundsätzlich für längstens drei Wochen erbracht werden. Eine längere Behandlungsdauer ist jedoch möglich, soweit diese erforderlich ist, um das angestrebte Rehabilitationsziel zu erreichen.

Medizinische Leistungen zur Rehabilitation werden nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen zur Rehabilitation erbracht, deren Kosten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind. Dies gilt nicht, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind (§ 12 Abs. 2
Satz 2 SGB VI).

Besonderheiten der ambulanten/ganztägig ambulanten Rehabilitationsleistung
Ablauf:
Der Vorteil der ambulanten/ganztägig ambulanten Rehabilitation besteht im wesentlichen darin, dass diese Leistung wohnortnah durchgeführt wird; an den Wochenenden und Feiertagen sowie über Nacht ist der Patient zu Hause. Ob diese Form der Rehabilitation für Sie in Frage kommt, ist, neben Ihren eigenen Wünschen davon abhängig, ob Ihr Arzt zustimmt,
sich in der Nähe Ihres Wohnortes eine ambulant/ganztägig ambulant tätige Einrichtung befindet und der für sie zuständige Leistungsträger einverstanden ist.

Bei ausreichender Mobilität und Belastbarkeit sollten die Rehabilitanden grundsätzlich in der Lage sein, für das Erreichen der Reha-Einrichtung öffentliche Verkehrsmittel ohne fremde Hilfe zu benutzen. Möglich wäre auch ein Transport durch einen privaten oder klinikeigenen Fahrdienst. Taxen zählen nicht als öffentliches Verkehrsmittel.

Um die Reisebelastung der Rehabilitanden in vertretbarem Rahmen zu halten, sollten die Reisedauer für die einfache Wegstrecke zwischen der Wohnung und der Einrichtung jeweils 45 Minuten bei realistischen Verkehrsbedingungen nicht übersteigen.


Die Rehabilitationsbedürftigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist dann gegeben, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten aus medizinischen Gründen erheblich gefährdet oder gemindert ist. Ob im Einzelfall Rehabilitationsbedürftigkeit vorliegt, ergibt sich aus der zusammenfassenden Bewertung aller wesentlichen sozialmedizinischen Faktoren, wie

Der Versicherte muss auch rehabilitationsfähig sein. Der Begriff der Rehabilitationsfähigkeit bezieht sich auf eine geeignete somatische und psychische Verfassung des Rehabilitanden als Voraussetzung für die Teilnahme an einer in Aussicht genommenen Rehabilitation. Er muss in
der Lage sein, das Angebot aktiver und passiver therapeutischer Leistungen wahrnehmen zu können. Grundsätzlich gilt, dass der Versicherte mit öffentlichen Verkehrsmitteln allein reisefähig sein soll. Er muss sich innerhalb der Rehabilitationseinrichtung selbst versorgen können, er darf also nicht pflegebedürftig sein. Indikationsbezogen gilt es natürlich dabei, Besonderheiten
angemessen zu berücksichtigen.

Das Gesetz fordert im § 10 SGB VI eine positive Reha-Erfolgsprognose. Die Stabilisierung des Leistungsvermögens im Erwerbsleben, letztendlich die Vermeidung oder zumindest das Hinausschieben einer Berentung wegen Erwerbsminderung muss mit überwiegender Wahrscheinlichkeit
erreicht werden können: „Rehabilitation vor Rente“. Dies bedeutet, dass funktionelle Beeinträchtigungen, die einem rehabilitativen Behandlungsansatz gar nicht zugänglich sind, oder so gravierend sind, dass das Rehabilitationsziel der Rentenversicherung nicht erreicht werden kann, eine Rehabilitation zu Lasten der Rentenversicherung ausschließen.

Info DRV unter:

http://www.deutsche-rentenversicher...konzepte/Ambulante__Reha__node.html__nnn=true


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Siegfried 21

Schöner Beitrag, was fehlte sind zahlen , welcher User hier aufgrund einer Reha eine EMR erhielt.
Umfrage dazu würde hier ganz schnell die reha bzgl. EMR ins wanken bringen.

Bedaulicherweise findet sich hier im Forum kein User dem aufgrund einer Reha die EMR zuerkannt wurde, könnte allerdings einen übersehen haben von den tausenden Reha-Absolventen hier.

Im Gegensatz zu anderen war ich Teilnehmer eines Symposiums welches aus Direktoren von Rehaanstalten bestand.

Der Tenor dieses 3 tägigen Symposiums würde dir das messer in der hose oder Rock aufgehen lassen Siegfried21.

zitat:positive Reha-Erfolgsprognose

Ende gut alles gut. So die Erfolgsaussichten für manche Rehamaßnahmen bzgl. EMR.

in diesem sinn vg natascha
 
Hallo natascha,

du hast Recht:). Nach meiner Reha, aus der ich arbeitsunfähig entlassen wurde ( BfA Klinik ) musste ich noch 2 Jahre um meine EU-Rente kämpfen.
Die Reha war ein Witz, weil voher schon feststand, dass die Krankheit dadurch nicht geheilt werden kann.
Vielmehr wurden noch BfA freundliche GA eingeschaltet, die selbst keine Ahnung von der Erkrankung hatten. Wie heißt es so schön:eek::mad:..wes Brot ich es....bis das SG eingeschaltet wurde ( Klage ) da erst wurde alles vom Rententräger anerkannt.. Es ist immer das gleiche Spiel.

Ich kenne auch niemanden,der nach einer Reha sofort die Eu b.z.w. EMR bekommen hat.
Siegfried eine Frage bist du DRV Mitarbeiter Wenn für die Betroffenen UO hilfreiche Hinweise kommen finde ich das gut, aber bitte nicht alles in rosaroten Farben malen.
Gruß Buffy07
 
Hallo natascha,


dann lass uns mal an deinem Symposium teilhaben. Es dürfte sicherlich für viele User/innen hier im Forum interessant sein, wie die oberen "Granden" bei der Deutschen Rentenversicherung so ticken. Ich denke, gerade im Hinblick auf Anträge zu med. Reha´s resp. Rentenanträge dürfte deine Schilderung im Kern des Lichtes betrachtet, sicherlich ziemlich aufschlussreich sein.

Gruss
kbi1989
 
Zuletzt bearbeitet:
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