Hallo ondgi,
laut DRV bist Du nach Abschluss der noch laufenden Behandlungen wieder Erwerbsfähig, z.Z. bist Du also Erwerbsunfähig.
Das Gutachten der Restschuldversicherung bestätigt ebenfalls z.Z. eine Erwerbsunfähigkeit.
Wieso sind die Auffassungen und Auslegungen zwischen priv. und gesetzl. Versicherungen verschieden?
Wenn Du eine Restschuldversicherung abgeschlossen hast, die bei Erwerbsunfähig nicht eintritt, ist das doch Deine Schuld und berechtigt Dich nicht, Mitarbeiter des Versicherers als Pack zu bezeichnen.
Gruß
Luise
laut DRV bist Du nach Abschluss der noch laufenden Behandlungen wieder Erwerbsfähig, z.Z. bist Du also Erwerbsunfähig.
Das Gutachten der Restschuldversicherung bestätigt ebenfalls z.Z. eine Erwerbsunfähigkeit.
Wieso sind die Auffassungen und Auslegungen zwischen priv. und gesetzl. Versicherungen verschieden?
Wenn Du eine Restschuldversicherung abgeschlossen hast, die bei Erwerbsunfähig nicht eintritt, ist das doch Deine Schuld und berechtigt Dich nicht, Mitarbeiter des Versicherers als Pack zu bezeichnen.
Gruß
Luise