ondgi
Erfahrenes Mitglied
Hallo an alle,
nachdem ich nun ausgesteuert bin und das meiner Restschuldversicherung mitgeteilt habe,
wollen die mich nun auch noch zu einem Gutachter schicken.
Welche gesetzl. Grundlagen gelten denn da wieder?
Weiß einer von euch wie man sich am besten dabei verhält?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar vor allem wenn ich diesen schnell bekomme,Danke!
ondgi
nachdem ich nun ausgesteuert bin und das meiner Restschuldversicherung mitgeteilt habe,
wollen die mich nun auch noch zu einem Gutachter schicken.
Welche gesetzl. Grundlagen gelten denn da wieder?
Weiß einer von euch wie man sich am besten dabei verhält?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar vor allem wenn ich diesen schnell bekomme,Danke!
ondgi