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Wenn die Restschuldversicherung sich meldet

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas ondgi
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

ondgi

Erfahrenes Mitglied
Hallo an alle,
nachdem ich nun ausgesteuert bin und das meiner Restschuldversicherung mitgeteilt habe,
wollen die mich nun auch noch zu einem Gutachter schicken.

Welche gesetzl. Grundlagen gelten denn da wieder?
Weiß einer von euch wie man sich am besten dabei verhält?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar vor allem wenn ich diesen schnell bekomme,Danke!

ondgi
 
Hallo Ondgi,
Die Grundlage muß in Deinem Vertrag zur Restschuldversicherung stehen. Dies ist ja ein Vertrag zwischen Dir und der Versicherung.

Gruß von der Seenixe
 
Danke Seenixe für den Hinweis, diese Klauseln habe ich mir eben per Fax zukommen lassen.
Es ist eine KANN Bestimmung und ich muss, da die Vers. das KANN !

Ich habe einen Hals so groß wie ein Elefant....:mad:

KANN man da nicht auch den Passus aus den Klauseln nehmen, wo das zusenden von ärztl. Unterlagen zur weiteren Zahlung ausreicht?
Nein, der Betroffene muss da durch.

Vor allem wurde mir da ein Arzt vorgeschlagen, der mich von der DRV aus schon begutachtet hatte
und gegen die ich nun Widerspruch führe.
Da hat man schnell reagiert und einen anderen benannt.

Da sieht man aber auch, das die Herren "GA" für jeden Ihren Senf abgeben,
egal ob DRV / priv. Versicherung XYZ oder weiß der Geier noch.

ondgi
 
Hallo Ondgi,

gesetzl. Grundlagen gibt es – vom Versicherungsvertragsgesetz abgesehen (VVG) - nicht.

Da die Restschuldversicherung bei länger andauernder Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit Leistungen erbringt, dürften die Bedingungen sich an eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) orientieren. Steht aber in Deinem Vertrag und die Bedingungen müssten Dir auch vorliegen.

Gruß
Luise
 
Hallo @Reickja,
eine RESTSCHULDVERSICHERUNG kann man heutzutage gewollt, oder bei vielen auch ungewollt,
bei einen Darlehensvertrag mit abschließen.
Diese sichert Dir dann bei Arbeitslosigkeit und/oder Krankheit das Dein Darlehen weiterhin bedient wird von dieser Versicherung.
Du musst dann von Deinen "wenigen" Geld was Du bekommst dann dieses Darlehen/Kredit nicht selber zahlen.
Kostet Dich aber mehr bei den Raten jeden Monat da Du diese Versicherung da im vorab bezahlst.

ondgi
 
Hallo ondgi,

vielen Dank für die Anwort, lohnt sich dieser Abschluss oder zicken die Versicherungen dann auch so rum, wenn es um das Zahlen geht?
 
Hallo Reickja,
welche Versicherung zickt nicht, wenn es ums Zahlen geht? Ich hoffe nur, Ondgi hat noch eine massive Restschuld, dass sich sein Vertrag wirklich lohnt; denn die meisten Restschuldversicherungen sind so überflüssig wie ein Kropf und nur eine Zusatzverdienst für die "Bankbeamten".
Ondgi, wenn Du krank bist, wird Dich auch der GA Deiner Restschuldversicherung nicht heilen! "Stehe auf und gehe und sündige hinfort nicht mehr" funktionierte vor 2000 Jahren, mir ist aus der Neuzeit kein Fall bekannt. Gegen fehlerhafte GA, gibt es den Widerspruch, nur ist das Prozedere sehr langwierig und unsere "Freunde" aus der Versicherungsbranche jeder Art, haben leider viel mehr Zeit als wir.
Also Ohren steif halten und kämpfen!
 
Hallo Leute,

um euch mal etwas positives zu berichten über diese Versicherungsart. Ich habe im Dezember 2006 einen Neuwagen bekommen. Mit 0,9% finanziert, 4 Mal Inspektion dabei und eine Restschuldversicherung PLUS für insgesamt 412 Euro. War ein Paket. Dann, wie ihr wißt, ab dem 30.07.2007 arbeitsunfähig. Nach ca. 2-3 Mal Briefverkehr hin und her, haben sie die monatlichen Finanzierungsraten übernommen. Sind immerhin 270 Euro, die ich nicht zahlen muß. Wenn ich die AU einreiche zahlen sie mir maximal die nächsten drei fälligen Raten im Voraus direkt an den Darlehnsgeber. Das hat mich bisher um 4860 Euro erleichtert. Die aktuellen Raten sind bis einschließlich 01/09 bezahlt. Klar sind in unseren Augen Versicherungen nicht immer sinnvoll, aber diese hat sich für mich gelohnt. Der Vertrag läuft über die komplette Finanzierungslaufzeit, also ich könnte für maximal 40 Monate die Raten erstattet bekommen.

Schoppi
 
Hallo,
an @Paro,
ja da sind noch eineiges an Raten zu zahlen, ich denke das sich auch aus diesem
Grunde diese Restschuldversicherung nach nun über einen Jahr des Zahlens gemeldet hat.
Für mich hat sich deise Vers. bisher gelohnt, ich hoffe es bleibt auch so.

An @Schoppi,
Du schreibst,
"also ich könnte für maximal 40 Monate die Raten erstattet bekommen."
wie Du richtig schreibst "könntest Du", ich wünsche Dir das auch.
Aber leider gibt es auch andere Berichte.
http://san.blogger.de/

Ich sehe es jetzt selber, wie kommen die darauf das nach über einem Jahr die bis dahin
anerkannte Unterschrift des D-Arztes angezweifelt wird und ich mich einem GA unterziehen muss.
Steht aber leider in den Geschäftsbedingungen so drinn, die ich erst jetzt nach Aufforderung erhalten hatte.:eek:
Die Versicherung hat das Recht mich von einem Arzt untersuchen zu lassen.:(



ondgi
 
@Ondgi,

das ist natürlich ein harter Bericht. Meine AGB´s sind klar. Natürlich können die mich auch durch einen Gutachter burteilen lassen, aber ich denke, dass dies einfach von der zu zahlenden Summe abhängt. Bisher hat es prima geklappt und was ich in der Tasche habe, kann mir niemand mehr nehmen.

Ich drücke auf jeden Fall die Daumen, dass der Gutachter in deiner Sache auf deiner Seite ist. Was genau hast du versichert?

1. Autofinnazierung
2. Baudarlehen
3. Sonstiges

Bei welcher Restschuld bist du versichert. Ich habe meinen Vertrag bei der Cardif.

Schoppi
 
Was für ein Schei. Verein das doch ist

.... ich habe nun auch mein GA in Sachen Restschuldversicheerung hinter mich gebracht (hatte ja bisher nur 7 von der BG aus).
Das war genau vor 5Tagen, am Freitag hatte die Vers. den Bericht des GAs schon und mir sofort folgendes mitgeteilt(gestern im Briefkasten).
Aufgrund des Gutachtens ist ermittelt worden das ich "Erwerbsunfähig" sei und laut den AGB`s die Versicherung nicht mehr zahlen muss.
Das mit den AGB`s stimmt, das mit der "Erwerbsunfähigkeit" nicht, da ich "Berufsunfähig" bin aber nach Abschluss der noch laufenden Behandlungen, laut DRV, wieder Erwerbsfähig sei.
So verschieden sind die Auffassungen und Auslegungen zwischen priv. und gesetzl. Versicherungen.
Jeder der aufgrund eines Darlehens eine "Restschuldversicherung" abgeschlossen hat,
oder hat müssen.

Vertraut diesen Pack nicht, spätestens nach 18 Monaten der
Zahlungen kommen Sie.... und das ohne Rücksicht auf Verluste.


Für mich heißt das, nächste Baustelle eröffnen und Anwalt einschalten.
Sollte hier jemand auch solche Erfahrungen gemacht haben Bitte MELDEN!
Ich möchte die Vers. hier noch nicht benennen, deshalb meine Bitte.
Wer sich meldet mit gleichen oder ähnlichen Erfahrungen erst mal nur per PN.
Danke sagt,


ondgi
 
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