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welches Rechtsmittel nach Berufung?

drago

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Mai 2007
Beiträge
116
Hallo
Ich habe paar Fragen zur Ziwilsache.
1) Sind durch Berufungsurteil LG alle Rechrtsmittel ausgeschopft.
2)Berufungsurteil ist im Ganzen fehlerhaft aber Revision ist nicht zugelassen.
3)Habe ich Möglichkeiten auf nicht Zulassung Beschwerde und wo muss Beschwerde eingereicht werden.Ich bedanke mich im Voraus.

Grüß Drago
 
Nichtzulassungsbeschwerde

Hallo drago,

hast Du vor dem Amtsgericht Deine Klage eingereicht, sodass das Landgericht die Berufungsinstanz war?

Das hieße ja, dass der Streitwert in Deiner Sache unterhalb von 5.000,-- EUR gewesen sein muss.

Die Nichtzulassungsbeschwerde muss vor dem Bundegerichtshof eingereicht werden. Dazu brauchst Du aber einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Zuständig wäre der BGH

Hallo dieHard,

das LG ist weder für die Revision, noch für die Nichtzulassungsbeschwerde zuständig.

Für die Revision wäre das OLG (Oberlandesgericht) zuständig.

Die Nichtzulassungsbeschwerde, um eine Revision zu erwirken, wäre der BGH (Bundesgerichtshof) zuständig.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
zur bessere verständnis.
Ich wurde von meiner Vermietern verklagt. Vor Amtsgericht ich habe gewonnen ohne Rechtsanwalt.Vermieter ist in Brufung gengangen und vor Landgericht gewonnen.Revision ist nicht zugelassen.Es handle sich ob bei mir Balkon oder Loggia ist.Ich wohne 30 Jahre im diese Wohnung und dann ist neuer Vermieter gekommen und will Balkon im Loggia umbenenen und 5% Aufschlag auf Mieter haben.Ist logisch das ich das nich akzeptieren kann.
VG Drago
 
Hallo drago,

ich denke, dass Du damit im falschen Forum gelandet bist:

Es handle sich ob bei mir Balkon oder Loggia ist.

Das Problem solltest Du vielleicht besser mal in einem juristischen Forum stellen. Es gibt einige, nur ist zu beachten, dass Du keine konkreten Rechtsfragen stellst, sondern sie ganz allgemein hältst. Eben so, als ist die Sache als Beispiel zu sehen.

Es ist nicht böse gemeint, aber für die Mitglieder hier im Forum geht es um Fragen im Zusammenhang mit Unfällen, Sach- und besonders Personenschäden und deren Geltendmachung bzw. die Probleme damit.
Ich sage dies auch ganz bewusst, denn es gab und gibt immer wieder mal die Frage ode auch Befürchtung wegen unzulässiger Rechtsberatung. Ich sehe diese in dem hier gesteckten Rahmen unter den Mitgliedern als zulässige an, solange es sich um einen bestimmbaren Kreis mit definiertem Themenbereich handelt. Das ist aber mit Deiner Frage nicht mehr gegeben.

Ich hoffe Du und auch die anderen sehen das ähnlich und sind meiner Meinung, was die Bestimmtheit des Forums betrifft.


Gruss

Sekundant

Mal ein paar Adressen:
http://www.juraforum.de/forum
http://forum.jurawelt.com
http://www.jurathek.de
 
Zuletzt bearbeitet:
Kurze Nachfrage

Hallo drago,

unabhängig von den Ausführungen von Sekundant habe ich doch mal eine Nachfrage. Du schreibst, dass Du vor dem AG ohne Anwalt gewonnen hast. Hattest Du für die Berufung einen Anwalt?

Falls nicht, wird Dein Vermieter ein sogenanntes "Versäumnisurteil" erlassen haben, da Du ohne Anwalt nicht vertreten wärest. Dagegen vorzugehen wäre dann äußerst schwierig.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rekobär
Für berufung ist Anwalt zwang und habe ich Anwalt gehabt. Nur das ist meine Rechtsanwalt für Socialrechte und mit ihm habe ich Berfung verloren.Mit Urteil ist er auch nicht einverstanden aber er sagte das wir Rechtsmietel nicht mehr haben.Ich kan nicht an Fach Glauben
 
Da wäre der Mieterverein wohl besser geeignet

Hallo drago,

eigentlich solltest Du mit Deinen Fragen mal mit einem Mieterverein sprechen.
Der ist billiger als ein Anwalt, der ist besser als Sozialrechtler und dort gibt es Beratung im Umfeld aller Fragestellungen zum Mietrecht inkl. der Vertretung. Die machen also auch Schreiben für Dich an den Vermieter.

Und wenn es mal zum Rechtsstreit kommen sollte, dann sind die mutmaßlich besser ausgestattet als ein Anwalt der ab und an mal eine Mietrechtssache macht.

Und möglicherweise können die in Deinem Fall ja noch etwas retten.
Auf jeden Fall könnte Dir die Beratung beim Mieterverein helfen, damit Du Deinen Anwalt besser beraten kannst.

Grüße
oohpss
 
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