Hallo Nana,
mein Mann war im Uranbergbau, bei der Wismut. Bei einer Reihenuntersuchung (routinemäßige Untersuchung beim Betriebsarzt) 1988 wurde festgestellt, dass sich die Finger nicht schnell genug erwärmen. Mein Mann durfte sofort nicht mehr als Hauer arbeiten und wurde über Tage eingesetzt. Nach Krankenhausaufenthalt und weiteren Untersuchungen erfolgte sehr schnell die Anerkennung der BK. -Damals BK 54 der Berufskrankheitenliste der DDR, heute BK 2103 und 2104.
Wir haben 2000 einen Verschlimmerungsantrag gestellt, der erwartungsgemäß abgelehnt wurde. In den Jahren davor haben wir das akzeptiert, da dann nicht mehr... Der erste Gerichtsgutachter war einerseits sehr gut -er meinte in einem Verfahren gegen die BG wegen dieser Krankheit, da kommt man mit normalen Röntgenaufnahmen nicht weit. Es müssen unbedingt MRT-Aufnahmen gemacht werden... -andererseits hat der Gutachter seinen Auftrag nicht ordentlich erfüllt. Er hat trotz mehrfacher Aufforderung durch das Gericht, das Gutachten nicht erstellt... Die Folge war ein neuer Gutachter usw., usw.
Als das Gericht dann der Meinung war, das genug Untersuchungsergebnisse vorliegen, war 2005 die erste Verhandlung, die wir gewonnen haben. Die BG ist in Berufung gegangen, was uns auch nicht überrascht hat... In den folgenden Jahren wurden dann wieder einige Gutachten erstellt, die sowohl wir als auch die BG immer zur Stellungnahme bekommen haben. Ich habe unserem Anwalt die Stellungnahmen zugearbeitet, nach tagelangen Recherchen im Netz. Ich habe mich bemüht, die "Gegendarstellungen" so zu begründen, dass es auch andere, die die Krankheit nicht kennen, nachvollziehen können. Man darf nie vergessen, dass die Richter zwar Ahnung von Gesetzen haben, aber ihnen genau wie jedem anderen das spezielle Wissen zu Krankheiten fehlt.
... Auf jeden Fall war dann 2010 die Berufungsverhandlung. Der Richter hat zu Beginn der Verhandlung sowas wie eine Zusammenfassung gemacht und dann den Vertreter der BG gefragt, ob er denn nicht der Meinung wäre, dass es besser sei, den Einspruch zurück zu nehmen. Und was dann kam, hat selbst die beisitzenden Richter zum Kopfschütteln gebracht..."Ja, das wollte ich sowieso machen. Ich bin nur her gekommen um zu hören, ob es noch was neues gibt..." Das war echt krass. Auf jeden Fall wurde damit das Gerichtsurteil aus 2005 rechtskräftig. Da dieses Urteil auf einem Gutachten aus 2003 basiert wollen wir jetzt den Verschlimmerungsantrag stellen. Die von 2003 bis 2010 erstellten Gutachten, Röntgen- und MRT-Aufnahmen dürften einen guten Aufschluss über den chronologischen Verlauf der Veränderungen geben.
MfG birsieg
mein Mann war im Uranbergbau, bei der Wismut. Bei einer Reihenuntersuchung (routinemäßige Untersuchung beim Betriebsarzt) 1988 wurde festgestellt, dass sich die Finger nicht schnell genug erwärmen. Mein Mann durfte sofort nicht mehr als Hauer arbeiten und wurde über Tage eingesetzt. Nach Krankenhausaufenthalt und weiteren Untersuchungen erfolgte sehr schnell die Anerkennung der BK. -Damals BK 54 der Berufskrankheitenliste der DDR, heute BK 2103 und 2104.
Wir haben 2000 einen Verschlimmerungsantrag gestellt, der erwartungsgemäß abgelehnt wurde. In den Jahren davor haben wir das akzeptiert, da dann nicht mehr... Der erste Gerichtsgutachter war einerseits sehr gut -er meinte in einem Verfahren gegen die BG wegen dieser Krankheit, da kommt man mit normalen Röntgenaufnahmen nicht weit. Es müssen unbedingt MRT-Aufnahmen gemacht werden... -andererseits hat der Gutachter seinen Auftrag nicht ordentlich erfüllt. Er hat trotz mehrfacher Aufforderung durch das Gericht, das Gutachten nicht erstellt... Die Folge war ein neuer Gutachter usw., usw.
Als das Gericht dann der Meinung war, das genug Untersuchungsergebnisse vorliegen, war 2005 die erste Verhandlung, die wir gewonnen haben. Die BG ist in Berufung gegangen, was uns auch nicht überrascht hat... In den folgenden Jahren wurden dann wieder einige Gutachten erstellt, die sowohl wir als auch die BG immer zur Stellungnahme bekommen haben. Ich habe unserem Anwalt die Stellungnahmen zugearbeitet, nach tagelangen Recherchen im Netz. Ich habe mich bemüht, die "Gegendarstellungen" so zu begründen, dass es auch andere, die die Krankheit nicht kennen, nachvollziehen können. Man darf nie vergessen, dass die Richter zwar Ahnung von Gesetzen haben, aber ihnen genau wie jedem anderen das spezielle Wissen zu Krankheiten fehlt.
... Auf jeden Fall war dann 2010 die Berufungsverhandlung. Der Richter hat zu Beginn der Verhandlung sowas wie eine Zusammenfassung gemacht und dann den Vertreter der BG gefragt, ob er denn nicht der Meinung wäre, dass es besser sei, den Einspruch zurück zu nehmen. Und was dann kam, hat selbst die beisitzenden Richter zum Kopfschütteln gebracht..."Ja, das wollte ich sowieso machen. Ich bin nur her gekommen um zu hören, ob es noch was neues gibt..." Das war echt krass. Auf jeden Fall wurde damit das Gerichtsurteil aus 2005 rechtskräftig. Da dieses Urteil auf einem Gutachten aus 2003 basiert wollen wir jetzt den Verschlimmerungsantrag stellen. Die von 2003 bis 2010 erstellten Gutachten, Röntgen- und MRT-Aufnahmen dürften einen guten Aufschluss über den chronologischen Verlauf der Veränderungen geben.
MfG birsieg