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Wegeunfall auf Heimweg vom Nebenjob

noergel

Nutzer
Registriert seit
12 Aug. 2008
Beiträge
4
Hallo erstmal.Ich mache hier einfach mal ein neues Thema auf, da ich meine das fast jeder Fall individuell ist. ich hoffe das ich das darf....wenn nicht einfach in den richtigen Thread verschieben:) .Danke!
Jetzt zu meiner Angelegenheit: Meine Frau hat am 1. Mai einen Wegeunfall gehabt bei dem sie schwer verletzt wurde.
Von vorne: Meine Frau hat einen Hauptjob(Festvertrag in einer Discothek) und saisonmässig auch einen Nebenjob(Spargelverkäuferin) auf 400€ -Basis der auch angemeldet war. Nachdem sie ihre Nachtschicht morgens um 8 im Musikpark fertig hatte fuhr sie sofort zum 20 km entfernten Spargelstand um dort bis zu ihrer Ablösung gegen Mittag Spargel zu verkaufen. Unser 19-jähriger sohn löste sie gegen 12 Uhr ab. Ich hatte meine Frau angerufen und gefragt , ob ich sie abholen könne. Sie sagte: Nein, ich fahre mit dem Roller von unserem Sohn nach Hause, das ist preiswerter mit dem Sprit.
Gegen 13.20 Uhr machte sie sich dann auf den Heimweg mit dem 50er Roller und kam dann ohne Fremdverschulden 2 km von zu Hause entfernt ins Schlingern und prallte mit ihren Körper gegen 14 Uhr gegen einen Laternenpfahl. dort wurde sie dann von einem Ersthelfer bewustlos aufgefunden...und wurde nach Behandlung durch den Notarzt ins Universitätsklinikum geflogen. Die Liste ihrer Verletzungen beinhaltet 19 Punkte, darum nenne ich hier nur ein paar: Schädel-Hirn-Trauma(innere Kopfverletzung),die Milz mußte entfernt werden,Lebereinriss,beidseitige Lungenprellung, dreifacher Schulterblattbruch u. a.. Sie lag 26 Tage im Koma und erwachte erst nachdem man einen Luftröhrenschnitt und einen externen Herzschrittmacher angelegt hatte.Gott sei Dank hat sie mich sofort erkannt und ist geistig unbeschadet. 3 Tage später wurde sie in die neurologiche Fachklinik Hilchenbach verlegt in der sie sich rasch erholte. Seit dem 1. August ist meine Frau wieder zu Hause , und es geht ihr körperlich einigermassen gut... Allerdings wird ihr linker Arm (wegen eines Wurzelausrisses beim Sturz)vermutlich für immer gelähmt bleiben.Damit kommt sie seelich noch nicht klar.

Der Hauptarbeitgeber bezahlte anstandslos die Lohnfortzahlung und er Nebenjob meldete den Unfall der BG. Die BG sagt sie würde den Wegeunfall im Nebenjob wohl anerkennen, aber nicht für den Haupjob zahlen. Jetzt wäre eigentlich die AOK in der Pflicht, Krankengeld für den Hauptjob zu zahlen. Das tut sie aber nicht , mit der Begründung man bräuchte ein OK. von der BG um auszahlen zu können. Die Bg teilte nach einen Anruf meinerseits mit, das ihnen der Arztbericht vom Klinikum fehle. Nachdem ich jetzt eine Kopie des Klinikumsbericht an unserem Hausarzt zugefaxt hab, fehlt der Bg im Arztbericht das Wort Wegeunfall.
Dadurch geht es uns finanziell zur Zeit nicht besonders gut. Sämtliche Medikamente ,Hilfsmittel usw. müßen wir vorbezahlen. Einen Pflegedienst können wir im Moment auch nicht kommen lassen, da ich nicht das Geld habe den vorzubezahlen.
So, jetzt habe ich schon recht viel geschrieben und doch ist da noch vieles was mir auf der Seele brennt.
Liebe Grüße
noergel
 
Hallo Noergel,

Herzlich Willkommen hier im Forum. Dein Fall ist schon was spezielles. Besonders die Frage, ob die BG für den Verdienstausfall im Hauptjob aufkommen muß. Dazu werde ich noch einmal genauer suchen müssen um Antworten geben zu können. Du solltest aber mit der BG, besonders wo es um die Anerkennung des Unfalls ansich geht nur schriftlich mit der BG kommunizieren. Schon um Mißverständnisse zu vermeiden. Sammelt alle Arztberichte und auch die komplette Krankenhausakte ein. Ihr werdet dies sicher brauchen. Bei der Anerkennung könnte es schon noch Schwierigkeiten geben. Erst wenn Du die Anerkennung schriftlich hast, dann könnt ihr euch zurücklehnen.

Deine Schilderung bietet viel Potential für Ablehnung.
Deiner Frau erst einmal gute Besserung und ich glaube schon, dass ihr sehr lange hier Gast sein werdet.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Noergel,
ich weis nicht ob das geht, aber wenn der Unfall von der BG anerkannt ist, bezahlt sie sämtliche Medikamente/Hilfmittel und Ihr braucht nichts mehr zuzahlen.
Ich würde die Anerkennung von der Rente auf Jahresarbeitsverdienst aus Haupt-/Nebenjob oder sogar die Summe von Beidem trennen; denn das wir eine "Unendliche Geschichte". Theoretisch ist es meiner Meinung nach egal, wie und wo man sein Geld verdient! Aber da werden die Juristen Freude haben
Frage doch mal Deinen Sachbearbeiter, ob sie Dir da nicht entgegenkommen können; denn die Medikamente/Hilfsmittel etc. müssen sie ja eh bezahlen und es würde Dir etwas Erleichterung verschaffen.
Alles Gute für Deine Frau und viel Erfolg für Dich
Paro
 
Hallo, Ich danke euch für die schnellen Antworten. Ich habe bereits letzte Woche meinen Rechtsanwalt beauftragt etwas Druck auszuüben(zumindest bei der AOK). Gestern rief unser anwalt an und sagte das er mit dem Sachbearbeiter bei der BG gesprochen habe. Der Sachbearbeiter sagte mündlich:" Dieser Unfall ist ein BG-Fall. Allerdings muß ich Die Sache noch meinem Chef vorlegen, der endgültig entscheidet.2
Sämtliche Krankenunterlagen die wir irgendwo herbekommen haben, haben wir
zuhause im Orginal zu Hause: Entlassungsbericht vom Uniklinikum(für die weiterbehandelnden Ärzte), Entlassungsbericht aus der Rehaklinik.Rezeptquittungen.
Gestern war meine Frau beim Facharzt für Knochenbrüche und der hat uns ein Rezept für den Plegedienst ausgestellt (2 Std./tag) Das ist ja auch schon mal was. Ansonsten muß ich wohl erst mal abwarten.
MfG
noergel
 
Da hier ja die Edit-Funktion zu fehlen scheint:)o jedensfall find ich nirgendwo eine), erwähn ich hier kurz, das der Nebenjob ein BG-Fall ist. Für den Hauptjob ist die Aok (Krankengeld) zuständig. Sämtliche Hilfsmittel, sogar einen Ergotherapeuten zu Hause bezahlt jetzt die BG:cool:
*zurücklehn*
noergel
 
Hallo noergel,

"für den Hauptjob ist die AOK (Krankengeld) zuständig". Das verstehe ich nicht.

Wenn jemand eine Hauptbeschäftigung und eine Nebenbeschäftigung hat und es geschieht ein Arbeitsunfall (egal ob Haupt oder Neben) mit anschließender Arbeitunfähigkeit sieht es eigentlich so aus:

1. Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für 42 Tage aus Haupt- und Nebenbeschäftigung.
2. Verletztengeldanspruch (NICHT Krankengeld) aus BEIDEN Beschäftigungen ab dem 43. Tag.

Die AOK zahlt dann im Auftrag der BG das Verletztengeld (aus beiden Beschäftigungen) aus.
M. E. dürfte kein (niedrigeres) Krankengeld ausgezahlt werden. Oder hast Du evtl. nur die Begrifflichkeiten verwechselt?

Dito
 
Hallo noergel,

"für den Hauptjob ist die AOK (Krankengeld) zuständig". Das verstehe ich nicht.

Wenn jemand eine Hauptbeschäftigung und eine Nebenbeschäftigung hat und es geschieht ein Arbeitsunfall (egal ob Haupt oder Neben) mit anschließender Arbeitunfähigkeit sieht es eigentlich so aus:

1. Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für 42 Tage aus Haupt- und Nebenbeschäftigung.
ist ordnungsgemäss vom Haupt-Arbeitgeber erfolgt. allerdings nicht vom 400€ Job.
2. Verletztengeldanspruch (NICHT Krankengeld) aus BEIDEN Beschäftigungen ab dem 43. Tag.
Da scheint es wohl vor einiger Zeit eine Gesetzesänderung :confused:gegeben zu haben. Es scheint korrekt zu sein das die BG nur für den Nebenjob aufkommen muß.Sie muß aber auch alle Kosten die mit dem Unfall zu tun haben tragen. Ich lasse das momentan noch von unserem Rechtsanwalt prüfen, habe aber noch keine Rückantwort.(nichtsdestotrotz bin ich froh das überhaupt jetzt langsam Geld kommt)
Die AOK zahlt dann im Auftrag der BG das Verletztengeld (aus beiden Beschäftigungen) aus.
M. E. dürfte kein (niedrigeres) Krankengeld ausgezahlt werden.
Die AOK hat mir mitgeteilt das ich von 2 Stellen unabhängig Zahlungen bekomme. Einmal das Krankengeld für den Hauptjob und einmal Verletztengeld von der BG.
Oder hast Du evtl. nur die Begrifflichkeiten verwechselt?

Dito
Eigentlich habe ich bisher versucht alles richtig wiederzugeben, was Rechtschreibfehler meinerseits natürlich ausschließt.
Was du gesagt hast habe ich durchaus auch schon gehört, aber es sieht tatsächlich aus als hätte die BG ein kleines Schlupfloch neuerdings.Aber wie gesagt, mein RA prüft ob die Aussage der BG so richtig ist. Verletztengeld von beiden Stellen über die AOK wäre natürlich perfekt. Aber es sieht glaube ich nicht danach aus.
Vielen Dank für deine Fragen.
MfG :)
noergel
 
Hallo noergel!

So, ich habe nochmal für Dich nachgelesen.

Kommentierung zu § 47 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) Höhe des Verletztengeldes: Verletztengeldberechnung bei mehreren Arbeitsverhältnissen

Es kommt nicht darauf an, in welchem Arbeitsverhältnis sich der Versicherungsfall ereignet hat, sondern auf welche Arbeitsverhältnisse sich die ArbeitsUNFÄHIGKEIT (ist hier ja klar) auswirkt.

Ist der Versicherte in allen Beschäftigungsverhältnissen arbeitsunfähig, so sind auch verschiedene Erwerbsquellen betoffen, wodurch auch rechtlich verschiedene Schäden eintreten. Das Verletztengeld ist aus den in ALLEN Beschäftigungsverhältnissen erzielten Entgelte zu berechnen. Dem Gesetz kann nicht entnommen werden, dass sich das Verletztengeld nur nach dem Arbeitsentgelt bemisst, das aus der Beschäftigung stammt, bei der sich der Versicherungsfall ereignet hat.

Also meiner Meinung nach eine ganz klare Sache = Verletztengeld aus beiden Beschäftigungen. Da die Krankenkasse "nur" ausführende Stelle der BG ist, würde ich an Deiner Stelle einfach mal kurz bei der BG anrufen und entsprechend nachfragen.

Ach so, die Entgeltfortzahlung aus dem Minijob: Der Unfall ist ja schon im Mai gewesen. Nutze den Anruf bei der BG gleich, um sie auf die fehlende EFZ aus dem Minijob hinzuweisen. Die BG ist dann in der Pflicht den AG auf seine EFZ-Pflicht hinzuweisen. Verweigert der AG die EFZ, tritt die BG mit Verletztengeld in Vorleistung.

Berichte bei Gelegenheit mal über das Weitere.

Alles Gute!

Dito
 
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