Hallo zusammen
ein Freund von mir hatte einen Unfall auf den Nachhauseweg einer IRENA Behandlung.
( das auskurierte Bein wurde total zerquescht 3 mon in Murnau)
habe jetzt erst von den ganzen Vorfall gehört.
es gab diese Woche schon eine mündliche Verhandlung in München ( was für ein Gericht zuständig war, weiss ich leider nicht)
die Rentenversicherung sieht sich nicht in der Pflicht, weil ---So die Rentenversicherung
das IRENA Programm eine freiwillige Sache ist und die BG nicht dafür zuständig ist.
Frage sollte man Einspruch erheben?
Ist dies so richtig dass dieser Unfall nicht als Wegeunfall gilt, sonder als Privater Unfall?
Danke für eine aw
gruss gerd
ein Freund von mir hatte einen Unfall auf den Nachhauseweg einer IRENA Behandlung.
( das auskurierte Bein wurde total zerquescht 3 mon in Murnau)
habe jetzt erst von den ganzen Vorfall gehört.
es gab diese Woche schon eine mündliche Verhandlung in München ( was für ein Gericht zuständig war, weiss ich leider nicht)
die Rentenversicherung sieht sich nicht in der Pflicht, weil ---So die Rentenversicherung
das IRENA Programm eine freiwillige Sache ist und die BG nicht dafür zuständig ist.
Frage sollte man Einspruch erheben?
Ist dies so richtig dass dieser Unfall nicht als Wegeunfall gilt, sonder als Privater Unfall?
Danke für eine aw
gruss gerd