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Weber C Fraktur ( Regulierung als "Opfer")

guter-rat

Nicht aktive Mitglieder
Ich bin mit dem Rad gegen eine sich öffnende Autotür gefahren, bin gestürzt mit Weber C Fraktur. Die Schuldfrage ist geklärt. Bin jetzt in der 4. Woche nach Operation und beginne die Fakten für meine Ansprüche zu "sammeln" und durchzusetzen. Aus Erfahrung möchte ich versuchen, dies ohne anwaltliche Hilfe zu tun. Natürlich sammle ich aussagefähige Belege (Taxi, Medikamente, Hilfsmittel u.ä. Belege), Verdienstausfall und Nachbarschaftshilfe. Schwer tue ich mich mit Schmerzensgeld und ähnlichen Ansprüchen. Bin 70 Jahre, noch ein bischen freiberuflich tätig, aber nicht" alt und doof". Ich möchte "Leidensgenossen/sinnen ", die, wie ich, konfliktarme Lösungen bevorzugen, um Rat fragen und Erfahrungen nutzen. Dies ist mein erster Beitrag. Allen Betroffenen gute Genesung.
Addi
 
Hallo Addi,
herzlich willkommen hier im Forum.

Vorweg möchte ich sagen, dass ich mich mit dem geltend machen von Ansprüchen gegen Unfallverursacher und deren Versicherungen nicht auskenne.

Es dürfte aber schwer sein, so ganz ohne anwaltliche Vertretung da umfassend zu Deinem Recht zu kommen.

Ich antworte auf Deinen Beitrag, weil ich auch "Weber C Betroffene" bin und Du im Blick haben solltest, dass Deine Fraktur evtl. nicht folgenlos ausheilen wird.

Bei Verletzungen des Sprunggelenks kommt es häufig zu einer posttraumatischen Arthrose bzw. Folgeschäden wie Bewegungseinschränkungen, Schwellneigung und Minderbelastbarkeit des Gelenkes.

Das muss zwar bei Dir nicht der Fall sein, aber evtl noch eintretende Folgeschäden solltest Du bei Deinen Ansprüchen ebenfalls im Auge behalten.

Falls Du eine eigene private Unfallversicherung hast, melde den Unfall auf jeden Fall auch Deiner Versicherung.

Alles Gute und viele Grüße
magenta
 
Grüß Dich, Guter Rat,

Dein Wunsch, die Dinge im Konsens zu erledigen, ehrt Dich sehr. Aber: ich fürchte, Du tauchst alsbald im Forum wider auf: Als nochmals Geschädigter. Wenn Du durch das Forum streifst, dann wirst Du sehen: Eine Versicherung ist nicht zum Entschädigen da. Sondern dazu, dass die Aktionäre Geld verdienen. Wer ohne Anwalt auftaucht, wird als "Weitgehend wehrlos" und auch -Pardon! Es ist nicht miene Ansicht- naiv verstanden. Und: Das ist eine Raubtierbranche!

Die Folgen sehe ich kommen. Besipiel: Man wird Dich bitten, die Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Ein hochriskantes Unterfangen! Du verlierst die Kontrolle. Denn Ärzte sind schlechte "Schreiber". Die Folge sind dann missverständliche Formulierungen. Ist das einmal in der Welt, ist der Fleck kaum wieder rauszuwaschen. Ich mache so etwas seit rd. 20 Jahren grundsätzlich nicht mehr in meiner Kanzlei, ich sammele selbst die Belege, prüfe sie vorher, ob alles stimmt/vollständig ist, sorge nötigenfalls für Berichtigung.

02
Bitte sammle nicht nur Zettel. FühreTagebuch. Es sollte nicht nur möglichst genau über unfallbedingte Abläufe und ihren Zeitverbrauch Auskunft geben, sondern auch über den Heilverlauf. Denn - fast nie wirst Du in einem Attest finden:

- Wie lange waren zwei Unterarmgehstützen nötig, wie lange eine?

- Über Schmerzen in der Hand vom Krückenlaufen wird klaum was in Attesten stehen. Gegen diese Schmerzen ist der Arzt weitgehend machtlos, und sie vergehen später wieder, also sind sie "medizinisch langweilig".

DAs sind nur Besipiele.


03
Du sammelst Daten, wer Dir zu Hause wieviel geholfen hat. Im Prinzip richtig. Aber: Du wirst vermuitlich - wie die Meißten!- nur das Allernötigste in Anspruch nehmen. Damit Deine Freunde und Nachbarn nicht strapaziert werden. Das wirst Du vielleicht bezahlt verlangen. Es wird aber auch viel liegen bleiben. Nun ist das tolle daran: Der Bundesgerichtshof sagt in ständiger Rechtsprechung: Auch die Zeit, die für die Arbeit nötig wäre, die aber jetzt einfach liegen bleibt, auch für die hast Du Anspruch auf Ersatz! Also: Du bekommst das Nettogehalt, das das Hausmächen bekommen hätte, um das jetzt liegen bleibende zu erledigen, obwohl das Hausmädchen gar nicht da war. Das nennt der BGH "fiktive Abrechnung".

Bitte erzähle doch mal: Lebst Du allein, oder mit Frau (ggf. und Kind)? Wie habt ihr Euch die Arbeit verteilt? Wer hat was gemacht vor dem Unfall? Dann lässt sich dazu etwas sagen. Ürbigens: Das Stichwort "Haushaltsführungsschaden" kommt bei uns im Forum oft vor. Surfen lohnt sich. Und das kann man auch, wenn man das Bein hochlegt.

ISLÄNDER
 
Hallo Guter-Rat,

ich kann mich nur Isländer anschließen, dass du ohne anwaltliche Unterstützung (wichtig dabei: suche dir einen Fachanwalt) wenig Aussicht auf eine einigermaßen faire Einigung mit der gegnerischen Versicherung haben wirst. Ich hatte vor über 3 Jahren einen ähnlichen Unfall wie du, allerdings mit anderen Unfallfolgen. Du schreibst, dass die Schuldfrage geklärt ist, hast du das schriftlich auch von der gegnerischen Versicherung? Ich war auch davon ausgegangen, dass die Schuldfrage eigentlich eindeutig sein sollte, leider hatte der Unfallverursacher gegenüber der Polizei eine falsche Aussage zum Unfallhergang gemacht, die aber durch eine Zeugenaussage widerlegt werden konnte. Spätestens ab dem Zeitpunkt, an dem der Unfallverursacher rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, ging ich von einer 100%igen Schuld des Verursachers aus. Das hat die Versicherung aber nicht daran gehindert, mir noch ein Jahr nach dem Unfall ein 50%-ige Mitschuld einreden zu wollen. Davon sind sie dann aber doch wieder abgerückt. Ich habe mittlerweile einen Fachanwalt eingeschaltet und hoffe noch auf eine außergerichtliche Einigung. Vermutlich wird bis dahin aber noch weitere Zeit ins Land gehen.

Viele Grüße und einen guten Heilungsverlauf wünscht

Drahtesel
 
Grüß Dich Drahtesel, grüß Dich, guter Rat!

In der Versicherung sind nicht alles böse Menschen!

Die Probleme leigen vermutlich daran, dass wahrscheinlich zahlreiche Geschäftsleitungen von Monat zu Monat Aufstellungen machen, welcher Schadensregulierer wie viel reguliert hat. Und dann steht ein Regulierer am Monatsende am Pranger: „Wieso haben 7 % mehr reguliert als der Durchschnitt? Sie vergeuden das Geld der Aktionäre. Wenn das nicht besser wird, dann müssen wir uns überlegen, ob wir für Sie Verwendung haben!“

Selbstverständlich weist dergleichen jeder Regulierer zurück: Er sei unabhängig, und er sei gleich so etwas von neutral, dass man sich fast fürchten müsse, es habe ja keinen Sinn, berechtigte Ansprüche zurückzuweisen, weil dann der Versicherer von den Gerichten verurteilt werde. So spricht er. Das Sprücherl kenne ich in 2 Strophen und Gesang mit Geige.

Spricht man mit Leuten, die ausgestiegen sind, hört sich so manches etwas anders an. Im übrigen hat es durchaus Sinn, berechtigte Ansprüche zurückzuweisen, weil viele Geschädigte sich nicht trauen, ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Wir wissen von wenigstens einem Versicherer, dass er immer wieder den gleichen rechtlich unsinnigen Einwand macht, der wieder vor Gericht scheitert, und das nicht nur vereinzelt oder dutzendfach, sondern massenweise quer durch Deutschland.

Selbstverständlich wird kein Versicherer Böswilligkeit zugeben. Man hat aber auf den Eindruck, dass Versicherer manchmal darauf setzen, dass gerade ein schwer verletztes Opfer irgendwann einmal zermürbt aufgibt. Es ist nämlich auffällig, dass es in den einschlägigen Schmerzensgeld Tabellen selten vorkommt, dass bei kleineren Verletzungen der Schmerzensgeld erhöht werden musste wegen böswilliger Verweigerung der Regulierung. Die Quote steigt in den Tabellen rapide an, wenn es um schwere und schwerste Verletzungen gibt. Eine mögliche Erklärung könnte sein, dass biee schweren dann die Wahrscheinlichkeit, dass das Opfer die Kraft zum Kampf verliert sinkt, je schwerer die Verletztungen sind. Sicher, bei besonders willensstarken Opfern funktioniert das nicht und endet mit einem erhöhten Schmerzensgeld. Ich würde mich sehr wundern, wenn das nicht sorgfältig versicherungsmathematisch berechnet worden wäre, ob man nicht solche "Kollateralschäden" hinnimmt, weil es sich ztrotzdem nocht rechnet. Einen Beweis dafür habe ich nicht. Aber für viele Fälle ist es die einzig greifbare Erklärung, die sich mir bietet. Ich hüte mich daher, einen konkreten Verischerer zu beschuldigen.

ISLÄNDER
 
Wie recht sie haben ...

... das solltest Du wirklich nicht selbst in Erfahrung bringen.

Deine Haltung kann ich gut nachvollziehen; sie kann und wird Dir auch insofern helfen, als Du damit gewappnet bist, eigenständig Zuarbeit zu leisten.

Mit Zuarbeit meine ich gegenüber (D)einem Anwalt. Es ist heute nämlich aus den schon genannten Gründen kaum möglich, ohne RA nur annähernd seine Ansprüche durchzusetzen, es sei denn, Du hast die gleichen Kenntnisse. Und das setze ich mal nicht voraus, sonst hättest Du andere Fragen gestellt.

Ich hatte solche Sachen auch immer zur Zufriedenheit selbst gemacht; seit der Änderung im Versicherungswesen kann ich das nicht mehr so sicher sagen, vor allem wenn es um Feinheiten und Gemeinheiten geht, die versteckt sind.

Schau Dich mal hier um, das zeigt Dir vielleicht die heute gelebte Praxis:

www.captain-huk.de
www.vdaev.de und hier vor allem die Beschreibung in

Das "aktive Schadenmanagement" und der Ruch des Geldes

(http://www.vdaev.de/fileadmin/Fachzeitschriften/Ruch_exp.pdf)


Gruss

Sekundant
 
Weber C Fraktur( Opfer)

Hallo magenta, Isländer, Drahtesel u. Sekundant u.a.v. 08.04.,
Eure Ausführungen sind sehr aufschlussreich. Danke. Wenn ich es "verdaut" habe, gebe ich " Laut ". Danke für die guten Wünsche.
Addi
 
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