Grüß Dich Drahtesel, grüß Dich, guter Rat!
In der Versicherung sind nicht alles böse Menschen!
Die Probleme leigen vermutlich daran, dass wahrscheinlich zahlreiche Geschäftsleitungen von Monat zu Monat Aufstellungen machen, welcher Schadensregulierer wie viel reguliert hat. Und dann steht ein Regulierer am Monatsende am Pranger: „Wieso haben 7 % mehr reguliert als der Durchschnitt? Sie vergeuden das Geld der Aktionäre. Wenn das nicht besser wird, dann müssen wir uns überlegen, ob wir für Sie Verwendung haben!“
Selbstverständlich weist dergleichen jeder Regulierer zurück: Er sei unabhängig, und er sei gleich so etwas von neutral, dass man sich fast fürchten müsse, es habe ja keinen Sinn, berechtigte Ansprüche zurückzuweisen, weil dann der Versicherer von den Gerichten verurteilt werde. So spricht er. Das Sprücherl kenne ich in 2 Strophen und Gesang mit Geige.
Spricht man mit Leuten, die ausgestiegen sind, hört sich so manches etwas anders an. Im übrigen hat es durchaus Sinn, berechtigte Ansprüche zurückzuweisen, weil viele Geschädigte sich nicht trauen, ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Wir wissen von wenigstens einem Versicherer, dass er immer wieder den gleichen rechtlich unsinnigen Einwand macht, der wieder vor Gericht scheitert, und das nicht nur vereinzelt oder dutzendfach, sondern massenweise quer durch Deutschland.
Selbstverständlich wird kein Versicherer Böswilligkeit zugeben. Man hat aber auf den Eindruck, dass Versicherer manchmal darauf setzen, dass gerade ein schwer verletztes Opfer irgendwann einmal zermürbt aufgibt. Es ist nämlich auffällig, dass es in den einschlägigen Schmerzensgeld Tabellen selten vorkommt, dass bei kleineren Verletzungen der Schmerzensgeld erhöht werden musste wegen böswilliger Verweigerung der Regulierung. Die Quote steigt in den Tabellen rapide an, wenn es um schwere und schwerste Verletzungen gibt. Eine mögliche Erklärung könnte sein, dass biee schweren dann die Wahrscheinlichkeit, dass das Opfer die Kraft zum Kampf verliert sinkt, je schwerer die Verletztungen sind. Sicher, bei besonders willensstarken Opfern funktioniert das nicht und endet mit einem erhöhten Schmerzensgeld. Ich würde mich sehr wundern, wenn das nicht sorgfältig versicherungsmathematisch berechnet worden wäre, ob man nicht solche "Kollateralschäden" hinnimmt, weil es sich ztrotzdem nocht rechnet. Einen Beweis dafür habe ich nicht. Aber für viele Fälle ist es die einzig greifbare Erklärung, die sich mir bietet. Ich hüte mich daher, einen konkreten Verischerer zu beschuldigen.
ISLÄNDER