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Weber C Fraktur BG Unfall / zweite OP wegen fehlerhafter OP

PetraU

Neues Mitglied
Registriert seit
2 März 2024
Beiträge
20
Hallo zusammen,
ich bin 64 Jahre alt und hatte am 27.01.2024 einen Glatteisunfall bei der Ausübung eines Ehrenamtes. Es ist ein BG - Unfall.
Nach dem Unfall und Erstversorgung durch den Notarzt kam ich ins Krankenhaus. Weber C Fraktur mi grob ausgebrochenem Volkmann-Dreieck, Bänderrissen, Wadenbeinbruch usw. Da die Schwellung schon zu stark war als ich im OP lag, wurde ein externer Fixateur verbaut.
Nach12 Tagen wurde dann eine Platte, 6 Schrauben und Stellschraube usw. Nach 6 Tagen Entlassung aus dem Krankenhaus.
Bis dahin war ich zuversichtlich, es dauert, aber es wird wieder. Die Schmerzen waren nicht der Rede wert, die Schmerzmittel hatte ich schon zurückgefahren.
Bei einer Kontrolluntersuchung nach 2,5 Wochen, bei der die Fäden gezogen wurden und auch routinemäßig ein Röntgenbild erstellt wurde, hat der Chefarzt eine Veränderung gegenüber dem Zustand nach OP bemerkt. Mein Glück, dass er noch drauf geguckt hat, der erste Arzt hatte nämlich keine Veränderung bemerkt. Das daraufhin gemachte CT zeigte dann, dass der Operateur ein Knochenfragment übersehen hatte und dazu eine zu kurze Stellschraube verbaut hat. 3 Wochen nach der ersten OP wurde dann noch einmal operiert, dieses Mal ambulant. Die OP war für mich die unangenehmste, massive Kreislaufprobleme unter der OP und erstmals auch danach, trotz Schmerzmittel. Im OP wurde ein CT des Fußes gemacht, jetzt soll die Verschiebung behoben sein. Das Knochenfragment wurde entfernt und eine längere Schraube verbaut.
Die OP ist jetzt 6 Tage her und ich bin sehr verunsichert. Der Fuß schmerzt relativ stark im OP Bereich und ich habe Angst, dass vielleicht doch nicht alles ok ist. Dazu kommt, dass in dem offiziellen Bericht an die BG nur von Lockerung der Stellschraube die Rede ist, die Schlamperei bei der OP wird dezent verschwiegen.
Meine Fragen sind: Hat jemand hier auch die Erfahrung einer zweiten Operation machen müssen und wie hat sich das auf den Heilungsverlauf ausgewirkt?
Ich würde auch gerne einen zweiten Arzt drauf gucken lassen, der die Behandlung und den Behandlungsverlauf prüft. Welche Erfahrungen habt ihr und welche Möglichkeiten habe ich? Es ist BG. Meine Sachbearbeiterin dort ist wohl erkrankt, wegen Überlastung der anderen habe ich auf unbestimmte Zeit keinen Ansprechpartner.
Im Voraus vielen Dank
 
Hallo,
meine Empfehlung: einen zweiten D-Arzt aufsuchen und Ergebnis der OP begutschten lassen.
Sicherung aller Unterlagen aus dem Krankenhaus. Dazu gehören wirklich alle Unterlagen auch Bilder usw.
Eine zweite OP ist sicher nicht das Problem, wichtiger ist, dass jetzt endlich alles richtig verbaut ist und Heilung eintreten kann.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe, danke für die Antwort.
Ich habe mir die Arztbriefe über eine Freundin besorgt, da das Krankenhaus sagt, dass geht nur an die BG.
Ich werde morgen die Röntgen und CT - Aufnahmen anfordern.
Mal sehen, ob es klappt.
Liebe Grüße
 
Hallo, nein!!
Jegliche Dokumentation, OP-Berichte, alles, wo Dein Name auftaucht willst Du haben. Nicht nur die paar Almosen ;-)
Dazu ist das Krankenhaus verpflichtet. Dies sogar kostenlos. Dazu gibt es entsprechende Gerichtsurteile.

Gruß von der Seenixe
 
…nicht nur Gerichtsurteile, sondern ein eigenes Gesetz § 630g BGB. Gruß Rehaschreck
 
Hallo zusammen,
Heute war ich noch einmal im Krankenhaus zur Kontrolle. Es wurde aber nur die Naht begutachtet und für ok befunden.
Und dann fand ich ein paar Aussagen merkwürdig. Am 18.03. sollen die Fäden gezogen werden. Die OP mit Platten und Schrauben war am 8.02., am 29.02. wurde die Stellschraube getauscht und ein Knochenfragment entfernt.
Auf Nachfrage sagte der Arzt heute, mit Belastung könne 6 Wochen nach der ersten OP, auch mit Stellschraube, begonnen werden.
Dann sagt der, nach dem ziehen der Fäden bekäme ich einen Gips, da der Fuß ganz ruhig gestellt werde müsse für ein paar Wochen absolut ruhig gestellt werden. Auf meinen Einwand hin, dass die erste OP beim Ziehen der Fäden schon 5 1|2 Wochen zurückliege, ist er noch mal nachgucken gegangen. Das Ergebnis war, ich bekomme gar keinen Gips mehr, da sich das nicht mehr lohnt.
So weit so gut. Aber ich habe jetzt Sorge, dass sich wieder etwas verschiebt, weil -vor allem nachts- ich den Fuß natürlich bewege.
Wie war das bei euch mit Ruhigstellung und Gips?
Liebe Grüße
 
Hallo PetraU,

lies mal hier:



Somit bekommst Du alle Dokumention:

Dazu kommt, dass in dem offiziellen Bericht an die BG nur von Lockerung der Stellschraube die Rede ist, die Schlamperei bei der OP wird dezent verschwiegen.

Z. B. Den OP-Bericht und alle Diagnostik!!!

Fordere alles an mit dem Hinweis "wir bestätigen die Vollzähligkeit der Akte".

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo PetraU,

wie bereits geschrieben worden ist,
hast Du ein Anrecht auf Einsicht in alle Unterlagen bzw. ein Recht auf Kopien.

Ich habe vor ein paar Jahren einen ganz schweren Verdacht auf einen Behandlungsfehler gehabt, und auch andere Fachärzte aufgesucht.
Dabei hatte ich das Gefühl der Fehler solle untergehen, der Arzt hat dazu noch gelogen!!! und so habe ich einen Fachanwalt, speziell mit der betreffenden Materie betraut, und med. Profis hinzugezogen.
Der Anwalt hat alle Unterlagen angefordert, und
letztendlich kamen etliche, weitere Schäden die der Arzt bei mir verbockt hatte ans Tageslicht.
Die Versicherung musste zahlen.

Du solltest Dir auch ein Gedächnisprotokoll
anfertigen, damit Du nichts vergisst.
Ist das besagte CT eindeutig,
kannst Du gegen den Operateur wegen eines Behandlungsfehlers vorgehen.
Warum sich jetzt kein Gips mehr bei Dir lohnt,
würde mich stutzig machen, da die Erst-OP
wohl nicht richtig gelaufen ist...

Gruß
nightwalker
 
hallo,

es wurde einiges schon dazu (richtig) geschrieben. daher nur zur ergänzung:

in dem offiziellen Bericht an die BG nur von Lockerung der Stellschraube die Rede ist

der erste Arzt hatte nämlich keine Veränderung bemerkt. Das daraufhin gemachte CT zeigte dann, dass der Operateur ein Knochenfragment übersehen hatte

schon daraus ist wichtig, dass DU sicherheit über die umstände erhältst. daher solltest du
  1. sämtliche behandlungsunterlagen der behandler/klinik schriftlich anfordern, inkl. bildmaterial, befunde, berichte auch an dritte
  2. die akte der BG anfordern
und beides auf fehler, unstimmigkeiten und divergierende angaben prüfen.

frage danach ist, ob das übersehen eines knochenfragments nicht per se eine unsachgemässe behandlung ergibt.

Sachbearbeiterin dort ist wohl erkrankt, wegen Überlastung der anderen habe ich auf unbestimmte Zeit keinen Ansprechpartner

das soll nicht dein problem sein, wenn organisatorische defizite bei der BG bestehen. eine karrenzzeit unterstellt hast du anspruch auf auskunft.

Es wurde aber nur die Naht begutachtet und für ok befunden

auch das ist indiz auf ein unsachgemässes verhalten. die problematik liegt (siehe knochenfragment) an anderer stelle!! auch so kann man unzulänglichkeiten kaschieren ...

auch wenn es unangenehm erscheinen vermag, es sind die unterlagen wie oben beschrieben unbedingt nötig!


gruss

Sekundant
 
Lieber Sekundant,
vielen Dank für deine Antwort.
Ich habe mir alle Unterlagen besorgt und nächste Woche einen Termin bei meinem Orthopäden, der auch BG Arzt ist, einen Termin zur Verlaufskontrolle.
Liebe Grüße Petra
 
Hallo Nightwalker, danke für die Rückmeldung. Ich bin mal gespannt. Montag habe ich einen wieder einen Termin, dann soll die Gipsschiene ab.
 
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