winselstute
Mitglied mit negativem Renomee
Hallo Forum,
ein Versicherter beantragt im Oktober 2011 bei der DRV EM-Rente.
Im November 2011 wird er von seiner gesetzlichen Krankenkasse aufgefordert, einen Reha-Antrag bei der DRV zu stellen.
Der Versicherte teilt der GKV mit, dass er EM-Rente beantragt hat.
Gleichzeitig legt er Widerspruch gegen die Aufforderung vom November 2011 eine Reha zu beantragen mit der Begründung ein, er hätte bereits eine EM-Rente beantragt, ein. Und gemäß dem Grundsatz "Reha vor Rente", sei ja der EM-Rentenantrag automatisch auch ein Reha-Antrag.
Im Dezember 2011 bekommt der Versicherte dann von der Krankenkasse eine Mitteilung, dass der EM-Rentenantrag wie ein Rehaantrag behandelt würde. Der Versicherte hätte damit der Aufforderung vom November 2011 entsprochen.
Meine Frage dazu:
Was wird denn jetzt aus dem Widerspruch ?
Gruß winselstute
ein Versicherter beantragt im Oktober 2011 bei der DRV EM-Rente.
Im November 2011 wird er von seiner gesetzlichen Krankenkasse aufgefordert, einen Reha-Antrag bei der DRV zu stellen.
Der Versicherte teilt der GKV mit, dass er EM-Rente beantragt hat.
Gleichzeitig legt er Widerspruch gegen die Aufforderung vom November 2011 eine Reha zu beantragen mit der Begründung ein, er hätte bereits eine EM-Rente beantragt, ein. Und gemäß dem Grundsatz "Reha vor Rente", sei ja der EM-Rentenantrag automatisch auch ein Reha-Antrag.
Im Dezember 2011 bekommt der Versicherte dann von der Krankenkasse eine Mitteilung, dass der EM-Rentenantrag wie ein Rehaantrag behandelt würde. Der Versicherte hätte damit der Aufforderung vom November 2011 entsprochen.
Meine Frage dazu:
Was wird denn jetzt aus dem Widerspruch ?
Gruß winselstute