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Was muß man beachten ?

Ingrid

Nutzer
Registriert seit
28 Okt. 2008
Beiträge
2
Die Tochter einer Kollegin hatte im April einen schweren Autounfall. Sie war Mitfahrerin und auch die Fahrerin hatte keine Schuld. Es war ein Schulwegeunfall.
Jetzt zum eigentlichen Anliegen. Das Mädchen hatte sich den 12. Brustwirbel gebrochen (stabil) , das Brustbein war gebrochen und HWS- Distorsion. Sie lag 11 Tage im Krankenhaus.
Jetzt hat sie biher 2000€ Schmerzensgeld bekommen. Das erscheint mir zu wenig. Aber was muß man alles beachten. Spätfolgen, Folgeschäden etc. Mein Kollegin ist etwas überfordert und ich würde ihr gerne helfen. Über Ratschläge würde ich mich freuen.
 
Hallo Ingrid,

herzlich Willkommen hier im Forum. Hat die Tochter der Kollegin einen entsprechenden Anwalt eingeschaltet? So ohne die Begleitumstände genauer zu kennen ist eine Darstellung der eigen Sicht der Dinge nicht so einfach möglich. Wir führen hier ja keine Rechtsberatung durch. Was sind denn für Einschränkungen verblieben? Ist alles wieder verheilt?
Den Anwalt sollte die Gegenseite bezahlen müssen. Ist der Unfall durch die Schule der Unfallkasse gemeldet worden? Haben die sich bereits gemeldet?

Gruß von der Seenixe
 
Der unfall ist bei der Gemeindeunfallversicherung gemeldet. Sie ist auch durch die BG in Behandlung. Die Frage ist auch eher was muß die gegnerische versicherung ungefähr an Schmerzensgeld bezahlen oder was muß sie wegen der Folgeschäden beachten. Eine Anwalt ist auch eingeschaltet.
 
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