Guten Morgen,
ich bin 57 und habe jetzt aufgrund von psychischen Problemen eine psychosomatische REHA gemacht (die 2te).
Dort wurde zusätzlich ein "Schaden" der Hüften und der Wirbelsäule festgestellt und beurteilt das ich aus orthopädischer Sicht nur noch unter 3 Stunden in meinem zuletzt ausgübten Beruf als Hilfsarbeiter arbeiten kann. In diesem Beruf war ich 15 Jahre tätig. Da ich vor 40 Jahren mal Metallkaufmann gelernt habe und 12 Jahre als solcher tätig war, schlägt man mir eine Maßnahme vor um wieder im kaufmännischen Bereich arbeiten zu können bzw. ich soll einen Antrag stellen. Eine Rente wegen Berufsunfähigkeit kommt laut Auskunft des Rehaberaters nicht für mich in Frage.
Mein GdB vom Versorgungsamt beträgt unbefristet 60%. Im Entlasungsbericht der REHA steht das ich leichte Tätigkeiten ohne Wechselschicht noch 6 Stunden ausüben kann, obwohl meine psychischen Probleme noch schlimmer geworden sind.
Nun meine Fragen, :
1) Ich bin nun schon 1 Jahr krank geschrieben und kann laut Bericht nicht mehr in meinen alten Beruf zurück. Die Krankenkasse will jetzt den Bericht...kann Sie das Krankengeld dann einstellen und mich ans Arbeitsamt verweisen?
2) Bekomme ich mit 57 überhaupt noch eine Integrationsmaßnahme bewilligt, wenn ich eh mt 60 in Rente gehe?
3) Macht es Sinn eine EU Rente zu beantragen,obwohl der REHA-Bericht mich noch für erwerbsfähig einstuft?
4) Wird das Krankengeld weiter gezahlt, wenn ich einen Rentenantrag stelle?
ich bin 57 und habe jetzt aufgrund von psychischen Problemen eine psychosomatische REHA gemacht (die 2te).
Dort wurde zusätzlich ein "Schaden" der Hüften und der Wirbelsäule festgestellt und beurteilt das ich aus orthopädischer Sicht nur noch unter 3 Stunden in meinem zuletzt ausgübten Beruf als Hilfsarbeiter arbeiten kann. In diesem Beruf war ich 15 Jahre tätig. Da ich vor 40 Jahren mal Metallkaufmann gelernt habe und 12 Jahre als solcher tätig war, schlägt man mir eine Maßnahme vor um wieder im kaufmännischen Bereich arbeiten zu können bzw. ich soll einen Antrag stellen. Eine Rente wegen Berufsunfähigkeit kommt laut Auskunft des Rehaberaters nicht für mich in Frage.
Mein GdB vom Versorgungsamt beträgt unbefristet 60%. Im Entlasungsbericht der REHA steht das ich leichte Tätigkeiten ohne Wechselschicht noch 6 Stunden ausüben kann, obwohl meine psychischen Probleme noch schlimmer geworden sind.
Nun meine Fragen, :
1) Ich bin nun schon 1 Jahr krank geschrieben und kann laut Bericht nicht mehr in meinen alten Beruf zurück. Die Krankenkasse will jetzt den Bericht...kann Sie das Krankengeld dann einstellen und mich ans Arbeitsamt verweisen?
2) Bekomme ich mit 57 überhaupt noch eine Integrationsmaßnahme bewilligt, wenn ich eh mt 60 in Rente gehe?
3) Macht es Sinn eine EU Rente zu beantragen,obwohl der REHA-Bericht mich noch für erwerbsfähig einstuft?
4) Wird das Krankengeld weiter gezahlt, wenn ich einen Rentenantrag stelle?