Hallo Buchfreundin,
da passiert rein garnichts . Wir reden ja von Zivilrecht und jede Seite muss nur das vortragen, was für sie von Vorteil ist.
Die Gegenseite muss immer das beweisen, was sie vorträgt. Kann sie das nicht und man kann die "Beweise oder Beweiskette" der Gegenseite entkräften, dann ist das unsubstantiierter Vortrag (Beispiel, die Gegenseite behauptet "Vorinvalidität bzw. andere Ursachen", kann das aber nicht belegen - dann sollte das im Beweisbeschluss dann nicht mehr auftauchen).
Ist aber selten von Vorteil (es sei denn man weiß von vornherein, wie es endet) - manchmal haben auch die beschrängtesten SB nen Lichtblick und man kann sich wider jeglicher Vorahnungen doch noch einigen.
(Ich sage nur Thema Borreliose)
da passiert rein garnichts . Wir reden ja von Zivilrecht und jede Seite muss nur das vortragen, was für sie von Vorteil ist.
Die Gegenseite muss immer das beweisen, was sie vorträgt. Kann sie das nicht und man kann die "Beweise oder Beweiskette" der Gegenseite entkräften, dann ist das unsubstantiierter Vortrag (Beispiel, die Gegenseite behauptet "Vorinvalidität bzw. andere Ursachen", kann das aber nicht belegen - dann sollte das im Beweisbeschluss dann nicht mehr auftauchen).
Ist aber selten von Vorteil (es sei denn man weiß von vornherein, wie es endet) - manchmal haben auch die beschrängtesten SB nen Lichtblick und man kann sich wider jeglicher Vorahnungen doch noch einigen.
(Ich sage nur Thema Borreliose)