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Wann Gutachten Invalidität ?

Rollerfahrer!60

Neues Mitglied
Registriert seit
20 Juni 2021
Beiträge
11
Hallo zusammen,

zunächst einmal bitte ich im Vorfeld um Nachsicht, wenn meine Frage im Forum schon irgendwo beantwortet wurde.
Am 02.06.2021 bin ich zuhause auf meine linke Schulter gestürzt und habe mich danach in ärztliche Behandlung gegeben. Ich mache es kurz und zitiere als Laie den
Op-Bericht (was immer das heisst):
Diagnose:
Bateman II-Läsion der Suprspinatussehne im Intervallbereich mit Fox Romeo I-Läsion der Subscalpulaissehne, 90%ige Ruptut der langen Bizepssehne Inpingement-Syndrom links mirt Bursitis subacromialis
Operation:
Diagnostische Arthroskopie der linken Schulter, Naht der Rotatorenmanschette, Subacromiale Dekompression mit Bursektomie Tenotomie und Tenodese der langen Bizepssehne

Was immer das heißt (ist im Internet wahrscheinlich ersichtlich), meine private Unfallversicherung steht auf dem Standpunkt, dass eine Invaliditätsfeststellung frühestens nach einem Jahr erfolgen kann! Eine Rechtsgrundlage konnte mir (telefonisch) nicht genannt werden.
Fakt ist, dass mein Physio alles erdenklich probiert und ich ihm sehr dankbar bin.
Fakt ist aber auch, dass er mir schon gesagt hat, dass meine Schulter einen Schaden davon trägt.
Ich bekomme den linken Arm nur minimal angehoben!!!!

Frage: Muss ich nun ein Jahr lang warten um meine Ansprüche gegen die private UV geltend zu machen, spielt die private UV auf Zeit?
Ich will auch nicht sofort einen Anwalt einschalten (oder doch?)

Für einen Ratschlag wäre ich dankbar !!!!

Liebe Grüße
Rollerfahrer
 
Hallo Kasandra,
vielen Dank für deine Antwort. Ich habe alles der privaten UV gemeldet. Der freundliche Herr von der Schadensregulierung meinte, dass es mir der Invaliditätsfragebogen zusenden könnte, ich aber keinen Arzt finden würde, der jetzt schon eine Diagnose oder andere Feststellung treffen würde.
In den AGB ist diesbezüglich keine Aussage getroffen. Mich interessiert halt, wie andere Unfallopfer in der gleichen Situation vorgegangen sind.

Viel Grüße
Rollerfahrer
 
Hallo,

Deine Versicherung hat insofern Recht, dass sich Invalidität in Deinem Fall wirklich frühestens in einem Jahr ermitteln läßt. Wenn ein Körperteil durch einen Unfall abhanden kommt, dann kann sofort ein Anteil der Invalidität festgestellt werden. Bei Dir kann noch alles folgenlos ausheilen und es verbleibt keinerlei Invalidität. Ich gehe davon aus, dass Du Deine Versicherungsbedingungen (diese weichen wirklich je Vertrag ab) und nicht die AGB vergleichst. Dort sollte Deiner Versicherung sogar ein 3-Jahres-Zeitraum bis zur endgültigen Feststellung einer Invalidität verbleiben. Wie soll das Ergebnis der OP´s so kurz danach beurteilt werden? Die festgestellte Invalidität bekommst Du rückwirkend ausgeglichen. Meine endgültige Feststellung der Invalidität dauerte mit Gerichtsverfahren über 13 Jahre. Dir geht nichts verloren und eine bessere Geldanlage vom Zins her gibt es derzeit nicht.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo HWS-Schaden,

Dieses Urteil hat nichts damit zu tun.
Hier geht es um Steuerzinsen, die das Finanzamt erhebt, weil Du Deine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben hast.
Der liebe Vater Staat hat mal wieder zu tier in die Taschen seiner Bürger gegriffen. Deshalb diese Urteil.

Gruß von der Seenixe
 
Wäre toll, wenn es die 6% p.a., die sich das Finanzamt einverleibt, auch nach § 44 SGB I gäbe. Die säumigen Sozialversicherungen könnten sich in so manchen Angelegenheiten vor netten und "beruhigenden" Schreiben sicher nicht retten, sich doch bitte Zeit zu lassen, "um ihre Entscheidungen fehlerfrei zu treffen" und möglichst noch eine Nachprüfung durch den gesamten Instanzenzug der Sozialgerichtsbarkeit zu ermöglichen. :D

Aber der @Rollerfahrer!60 ist da ja noch besser dran; er bekäme Verzugszinsen nach § 288 BGB, also fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz von derzeit -0,88%, also 4,12% statt nur der 4% nach § 44 SGB I.

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wird von der Bundesbank in halbjährlichen Abständen angepasst. Leider sinkt er immer mehr und mehr ins Negative. Hoffentlich nie so tief, dass man Schuldnern noch was zahlen muss, damit sie säumig bleiben.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo und guten Tag,
nach über einem Jahr wollte ich mich wieder einmal melden und berichten.
Meine PUV hat mir im April 2022 einen Vordruck zugesandt "Fachärztliche Bescheinigung" und "Einwilligung Schweigepflichtentbindung etc......"
Ich sollte mich mit dem Vordruck "Fachärztliche Bescheinigung" dann an einem Arzt wenden, unten auf dem Vordruck steht allerdings "Die Festsetzung zur Höhe der Dauerfolgen bleibt einem fachärtzlichen Gutachten vorbehalten"; wozu dann die "Fachärztliche Bescheinigung" (Sinn)?
Gut, habe dann mit der Versicherung telefoniert und mitgeteilt, dass, wenn ich es meinem Hausarzt vorlege es ggf. nach einem Gefälligkeitsgutachten aussehen könnte und wenn ich mich an die Ärzte wende, die mich behandelt habem (Krankenhaus), ich wiederum die Befürchtung habe, dass die Objektivität nicht ganz gegeben ist (kein Handwerker macht seine Arbeit schlecht).
Ich wollte mir einen neutralen Gutachter suchen, was aber von der PUV und meiner KK abgelehnt wurde.
Also bin ich am 25.04.2022 in das Krankenhaus wo ich operiert wurde, Chefarzt hat mich untersucht und folgendes auf diesem Fragebogen bescheinigt
(ich hoffe ich habe das richtig gelesen, da sehr schwierig zu entziffern):
Ruptur der Rotatorenmanschette und Teilruptur der Bizepssehne, Tenodese der Bizepssehne hinter Abduktion max. 85 Grad, Anteversion eingeschränkt. Das ganze habe ich an die PUV gesendet, die dann am 02.09.2022 ein medizinisches Gutachten -ebenfalls wieder
an das behandelnde Krankenhaus- in Auftrag gegeben hat. Dort liegt der Vorgang jetzt beim Oberarzt (lt. Sekretariat).
Ob ich nochmal zur Untersuchung muß ????????
Ob die Vorgehensweise der PUV so richtig ist ?????
Wie lange das alles dauert ???????
Brauche ich anwaltliche Hilfe ??????
Hat jemand ähnliche Erfahrung ?????
Vielen Dank,
Rollerfahrer
 
Hallo Rollerfahrer,
Deine Fragen beantworte ich in der gestellten Reihenfolge:
Ob ich nochmal zur Untersuchung muß? >> Ja. Die PUV legt den begutachtenden Arzt fest.
Ob die Vorgehensweise der PUV so richtig ist? >> Ja, ist sie.
Wie lange das alles dauert? >> Das Gutachten wird ein paar Wochen in Anspruch nehmen. Kommt drauf an, wie schnell der jeweilige Gutachter ist. 4 Wochen ist nach meiner Erfahrung das Minimum.
Brauche ich anwaltliche Hilfe? >> Wenn Du rechtschutzversichert bist, würde ich Dir empfehlen, das fertige Gutachten von einem Anwalt überprüfen zu lassen. Brauchen ist immer relativ und nicht pauschal zu beantworten.
Hat jemand ähnliche Erfahrung? >> Sicher einige. Deine Erfahrung ist bislang alles im Rahmen und nicht abnormal.
Viele Grüße,
Infi
 
So ich melde mich noch einmal,
bis heute hatte ich keinen Vorstellungstermin geschweige denn , dass ein Gutachten an die Versicherung ergangen ist.
Der Gutachtenauftrag ist seitens der PUV am 02.09.2022 an das behandelnde Krankenhaus raus. Mittlerweile hat die PUV am 24.11.2022 die Klinik erinnert und um Sachstand gebeten oder um Mitteilung der Hinderungsgründe, bisher keine Reaktion. Ich selbst will bei der Klinik keinen Druck machen, obwohl ich mittlerweile kein Vertrauen in diese Leute mehr habe, da meines Erachtens überhaupt keine Objektivität gegeben ist, da auch dort operiert wurde und dann noch diese Verzögerungs
Mit Verlaub, was kann ich zeitnah tun, da ich die Schna... gestrichen voll habe. Die PUV hatte mir jetzt noch einen Vorschlag in einer 200 Kilometer
entfernten Stadt für ein Gutachten angeboten, dann geht der ganze Zirkus von vorne los, zumal ich noch in Kürze in eine Reha muss.
So langsam habe ich das Gefühle, dass hier irgendwie Methode dahinter steckt, weiß aber nicht von wem und will mir das nicht länger bieten lassen.
Bis jetzt dachte ich, dass ein Chefarzt, der seinem Stationsarzt um ein Gutachten bittet, soviel Autorität besitzt, dass seine Anweisungen befolgt werden, vielleicht falsch gedacht. Auch Corona und krankheitsbedingte Ausfälle rechtfertigen aus meiner Sicht nicht diese lange Bearbeitungszeit, zumal eine "Fachärztliche Bescheinigung" durch den Chefarzt bereits vorliegt, es sei denn, dass dieser Stationsarzt andere Beweggründe für sein Verhalten hat, die sich meiner Kenntnis entziehen. Vor Weihnachten passiert erfahrungsgemäß jetzt nichts mehr, dann sind wir in 2023 und ich ggf. schon in Reha.
Was soll ich machen ????????
So kann man auch mürbe gemacht werden.

Grüße Rollerfahrer und noch eine schöne vorweihnachtliche Zeit
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rollerfahrer,

Die PUV hatte mir jetzt noch einen Vorschlag in einer 200 Kilometer
entfernten Stadt für ein Gutachten angeboten, dann geht der ganze Zirkus von vorne los, zumal ich noch in Kürze in eine Reha muss.
kennst Du den Film?...

vielleicht bringt der Film "Licht "in Deine Überlegungen... und auch Antworten. (Vorsicht: Wann enden die 3 Jahre bis zur Verjährung?)

VG Forstwirt
 
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